22-1671

Maßnahmen zur Reduzierung der Parkplatznot und zur Wiederaufforstung in der Straße Am Neumarkt (bzgl. Drs. 22-0454.1) Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 (Drs. 22-0696)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.8

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

3.1 Wechselseitiges Parken

Die Straße Am Neumarkt verfügt über eine Markierung (Zeichen 295, Fahrbahnbegrenzung), die den rechtsseitigen Sonderweg (Radfahrstreifen) von der Fahrbahn abgrenzt. In Anlage 2 der StVO unter Abschnitt 9 lfd.Nr. 68 ist u.a. geregelt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.“ Mit der derzeitig vorhandenen Straßenraumgestaltung ist ein Halten oder Parken neben der Radverkehrsanlage nicht anordnungsfähig.

Bezugnehmend auf das der Eingabe beigefügte Foto der Müllerstraße in Berlin ist anzumerken, dass die dort sichtbaren Fahrzeuge in einer zeitlich begrenzten Lieferzone (9-15 Uhr) linksseitig der Radverkehrsanlage stehen. Dies ist möglich, da der Radfahrstreifen durch die Ausstattung mit Protektionselementen sowie eines zusätzlichen Sicherheitstrennstreifens rechtlich zu einem Radweg umgestaltet wurde.

In der jetzigen Situation müsste geprüft werden, ob die Straße Am Neumarkt diesbezüglich gemäß des Vorschlags umgebaut werden kann. Hierzu müsste eine Überplanung in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden.

Der Straßenquerschnitt der Straße Am Neumarkt stellt sich anders dar, als der in der genannten Müllerstraße in Berlin. Insbesondere den Sicherheitsaspekt aufgrund fehlender Sichtbeziehungen und die fehlende Sicherstellung von regelhaftem Bus- und Anlieferungsverkehren sieht das Bezirksamt und die Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich des Vorschlags kritisch.

Hierzu folgende Erläuterungen:

Die in Berlin rechtsseitig auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeuge behindern aufgrund der Zweispurigkeit pro Fahrtrichtung nicht den rückwärtigen Verkehr. In der Straße Am Neumarkt gibt es eine Fahrspur pro Richtung und es gilt Tempo 50. Daher muss auch der uneingeschränkten Befahrbarkeit durch den Busverkehr sowie der Anlieferungsverkehre mit LKWs Sorge getragen werden. Fahrbahneinengungen durch auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge würden diesen negativ beeinflussen.

Fahrbahnmittig ist in Berlin ein baulicher Mittelstreifen vorhanden, der bewirkt, dass nur in Fahrtrichtung aus den Zufahrten abgebogen werden kann wichtig für die Erforderlichkeit von Sichtbeziehungen. Zudem würden durch das Parken auf der Fahrbahn linksseitig des Radfahrstreifens die vorgeschriebenen Sichtbeziehungen an zahlreichen Grundstückszufahrten und Einmündungen stark unterschritten.

Weiterhin sind im Gegensatz zu Berlin in der Straße Am Neumarkt rechtsseitig des Radfahrstreifens Längsparkstände angeordnet.

Daher würde der Vorschlag nur in Bereichen ohne Längsparkstände, ohne Haltestellen und ohne Grundstückszufahrten umsetzbar sein. Da sich diese aber fast überall in der Straße Am Neumarkt, unter Berücksichtigung der notwendigen Sichtbeziehungen, befinden würde sich der mögliche Bereich von Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn auf ein sehr geringes Maß verringern.

3.2 Nutzung des angrenzenden Sportgeländes als Parkfläche

Das Bezirksamt Wandsbek meldet Fehlanzeige und verweist auf M/BS.

3.3 Schaffung von Quartiers-Parkplätzen

Die unter 3.3 genannten Flächen gehören nicht der Freien und Hansestadt Hamburg. Aus diesem Grund ist es der Verwaltung dort nicht möglich, Quartiersparkplätze zu schaffen.

Zum beigefügten ersten Foto:

Hierbei handelt es sich um Aufstelltaschen für den, von der Straße Am Neumarkt, in die Nebenstraßen abbiegenden Radverkehr (indirektes Abbiegen). So wird sichergestellt, dass nachfolgender Radverkehr von abbiegenden Radfahrern nicht behindert wird.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.06.2025
Ö 14.8
Lokalisation Beta
Hamburg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.