21-6309

LSBG-Planungen zur Poppenbüttler Chaussee - Information der Anwohnerinnen und Anwohner Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-6107)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.01.2023
19.01.2023
15.12.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, auf den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zuzugehen und in Erfahrung zu bringen, welche Planungen dort für die Poppenbüttler Chaussee vorliegen und welche Ansprechpartner den Anrainern genannt werden können. Außerdem wird um Mitteilung des Standes beim Grunderwerb durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) gebeten.

 

 

Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) arbeitet aktuell an den Planungen zur Sanierung und Umgestaltung der Poppenbütteler Chaussee. Der vorhandene Straßenraum reicht nicht aus, um richtlinienkonforme und bedarfsgerechte Fuß- und Radverkehrsanlagen zu bauen. Daher sind auf Teilstrecken auch Grunderwerbe in Betracht gezogen worden. Der LSBG steht dazu mit mehreren Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in Kontakt. Das gleiche gilt für den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), der vom LSBG mit dem Grunderwerb beauftragt worden ist.

 

Gern steht der Geschäftsbereich Straßen des LSBG Anliegerinnen und Anliegern für Fragen, Hinweise und Anregungen zur Verfügung und zwar derzeit am praktischsten über das E-Mail-Postfach buergerbriefe@lsbg.hamburg.de.

 

 

Anmerkung der Finanzbehörde:

 

Der LIG ist bei Nachfragen betroffener Anliegerinnen und Anliegern über das E-Mail-Postfach immobilienmanagement@lig.hamburg.de erreichbar.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n