Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Entbindung der Betriebspflicht der Linie X11
Einzelheiten sind den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.