Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 13.07.2022 auf Genehmigung der Wiedererteilung der Linie 171 und der Linie 260 zum 18.08.2022
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)