Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 13.07.2022 auf Genehmigung der dauerhaften Änderung des Linienwegs / Fahrplans der Linie 160 zum 18.08.2022
Letzte Beratung: 01.09.2022 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.20
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.