21-4270

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 25.10.2021 auf Genehmigung der dauerhaften Änderung des Linienwegs/Fahrplans der Linien 168 und 368

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.11.2021
Sachverhalt

 

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten. 

 

Anhänge

 

  • Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr (nicht-öffentlich)
  • Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)