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Lehrschwimmbecken - wo bleibt Hamburgs Schwimmlernoffensive? Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.03.2022
14.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

Die Lockdowns in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 haben Kinder und Jugendliche in besonderem Maße in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, so auch beim Erlernen der Schwimmfähigkeit. Zwei Schuljahrgänge hatten als Folge wenig bis kaum Zugang zum Schwimmunterricht im Rahmen des Schulsports und konnten somit das sichere Schwimmen nicht erlernen. Ebenso von Einschränkungen betroffen waren die Schwimmvereine, sodass die Unterversorgung auch an dieser Stelle nicht aufgefangen werden konnte. Das macht sich schon jetzt in den Zahlen bemerkbar: Der neuen DLRG-Statistik zufolge sind im ersten Halbjahr 2020 deutschlandweit 24 Kinder (1 bis 15 Jahre) ertrunken - sechs mehr als im Vorjahreszeitraum. Bei den 6- bis 10- Jährigen stieg die Zahl von drei auf neun, bei den 11- bis 15-Jährigen von eins auf neun.

 

Über 50 % der Todesopfer durch Ertrinken bundesweit waren Kinder im Vor- und Grundschulalter! Wie lassen sich diese Zahlen erklären? Eine Umfrage des DLRG im Jahr 2017 ergab, dass 60 % der Zehnjährigen nicht sicher schwimmen können.

 

Die Schließung von Schwimmbädern und Lehrschwimmbecken in den letzten Jahren sind sicher ein Grund für diese alarmierende Entwicklung. Der Schwimmsport verliert zunehmend an Bedeutung in der Gesellschaft. Die Wassergewöhnung im frühkindlichen Alter entfällt viel zu oft, obwohl Schwimmen zu können vor Ertrinken schützt und zudem auch Spaß macht!

 

Wie ist die Lage in Hamburg? Mit Blick auf die Schwimmvereine wird deutlich, dass in unserer Stadt das Angebot der Nachfrage nicht mehr gerecht werden kann. Eltern berichten von langen Wartezeiten für Schwimmkurse in Vereinen und überdies von erheblichen Preissteigerungen bei privaten Schwimmschulen.

 

Umso wichtiger ist der Auftrag des Schulschwimmens, ist dies doch für viele Kinder die einzige Chance, zu sicheren Schwimmern zu werden.

 

Mit der Senatsdrucksache Neuordnung des Schulschwimmens, Drucksache 18/4119 wurde die Verantwortung für die Durchführung des Schulschwimmens vertraglich an Bäderland Hamburg GmbH (BLH) bzw. dem Verein Aktive Freizeit e.V. (VAF) übertragen.

 

Gleichzeitig trennte sich die FHH von den 8 städtischen Lehrschwimmbecken mit der Begründung, diese seien aus Expertensicht für die Erlangung des Jugendschwimmabzeichens Bronze ungeeignet.

Bestandteil des Vertrages mit Bäderland ist eine Ziel- und Leistungsvereinbarung:

 

95 % der Hamburger Kinder sollen die 4. Klasse mit dem Seepferdchen, 70 % mit dem Jugendschwimmabzeichen Bronze abschließen.

 

Bei Betrachtung des Schuljahres 2019 / 2020 wird deutlich, dass dieses Ziel bei Weitem nicht erreicht wird. Laut SKA Drucksache 22/3094 verließen nur 54,15 % die Grundschule als sichere Schwimmer. Hinzu kommt, dass die Schwimmfähigkeit der Kinder zunehmend im Zusammenhang mit ihrem sozialräumlichen Umfeld zu stehen scheint. Zum Beispiel verlassen 98,9 % der Kinder die Schule Lemsahl Mellingstedt als sichere Schwimmer. Wohingegen im selben Zeitraum nur 28,6 % der Schüler die Grundschule Großlohe die Schwimmfähigkeit erlangt haben.

Diese Zahlen lassen den Schluss zu, dass Kinder aus einkommensstarken Stadtteilen oft bei Schuleintritt bereits schwimmen können, Kinder aus einkommensschwachen Stadtteilen hingegen dringend auf das schulische Angebot angewiesen sind.

Es wird also zunehmend zu einer sozialen Frage, ob ein Hamburger Kind sicher schwimmen kann oder nicht!

 

In der Zielsetzung der Drucksache 18/4119, Neuordnung des Schulschwimmens an den allgemeinbildenden Schulen heißt es: „Das Schwimmen ist gerade für eine Stadt mit einer großen wassersportlichen Tradition ein wichtiges Element der Bewegungskultur und kann lebensrettend sein“.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. sich bei der Behörde für Inneres und Sport sowie beim Landessportamt dafür einzusetzen, dass zur Ergebnissicherung der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit Bäderland Hamburg e. V. und dem Verein Aktive Freizeit ein „Aktionsplan Hamburg hat Oberwasser" entwickelt wird.

Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Um die selbst gesteckten Zielsetzungen zuverlässig zu erreichen, muss eine Bestandsanalyse unter Berücksichtigung anwachsender Schülerzahlen erstellt werden.
  2. Vorhandene Wasserflächen dürfen nur dann aufgegeben werden, wenn diese zumindest flächengleich an alternativen Standorten ausgeglichen werden.
  3. Bei der Planung neuer Quartiere sind Wasserflächen in Konzeptausschreibungen stärker zu berücksichtigen.
  4. Schwimmvereine sind in die Gruppe der Träger Öffentlicher Belange (TÖPs) aufzunehmen.
  5. Wasserflächen im Bestand sind auf Erweiterungspotenziale zu überprüfen.
  6. Der temporäre Zukauf von Schwimmzeiten, z. B. für den „Leistungskatalog Kitas", durch Kooperationen mit Hotels / Fitnessstudios etc. ist zu prüfen.
  7. Die Auslastung und die Verteilung der Schwimmzeiten von Schwimmlernkursen von Bäderland Hamburg und Verein Aktive Freizeit sind zu evaluieren.
  8. Im Zusammenhang mit den Hamburger Lehrschwimmbecken sind die Überlassungsverträge mit den jeweiligen Trägern zu evaluieren. Dies vor dem Hintergrund, dass die dort vorhandenen Wasserzeiten ein wichtiger Baustein für die Wassergewöhnung Hamburger Kinder darstellt.
  1. sich an geeigneter Stelle für eine Hamburger Schwimmlernoffensive einzusetzen;
  2. sich dafür einzusetzen, dass bei bezirklichen Planungen in Wandsbek dringend benötigte Wasserflächen starker berücksichtigt werden;
  3. dem Ausschuss für Soziales zu berichten.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n