Kreienstieg: Verbesserung der Verkehrssicherheit bei den Querungen mit dem Poppenbütteler Bogen Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.10.2023 (Drs. 21-7721.1)
Letzte Beratung: 06.12.2023 Regionalausschuss Alstertal Ö 7.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten zu prüfen, ob durch weitere Maßnahmen die gegenseitige Sichtbarkeit von Fahrzeugen und querendem Fußgänger- und Radverkehr erhöht werden kann oder ob die Einrichtung von markierten Fußgängerübergängen möglich ist. Hierbei ist die geplante Einrichtung einer Buslinie durch den Poppenbütteler Bogen zu berücksichtigen.
2) Anschließend ist dem Regionalausschuss Alstertal zu berichten.
Das Polizeikommissariat 35 nimmt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Der örtliche Straßenverkehrsbehörde am PK 35 ist die Verkehrssituation im Poppenbütteler Bogen insbesondere die Verkehrssituationen in Höhe des Kreienstiegs bekannt. Bereits in Jahren 2013 und 2014 wurden die Örtlichkeiten mit Blick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit betrachten und die aktuelle Situation hergestellt.
Lage und Beschreibung Kreienstieg, Ohlendiekskamp, Poppenbütteler Bogen
Der Kreienstieg verbindet die Straßen Poppenbütteler Berg und Schäperdresch und wird von den Straßen Ohlendiekskamp und zweimal von Poppenbütteler Bogen gequert. Zwischen den Straßen Schäperdresch und dem Ohlendiekskamp handelt es sich um einen Gehweg (Verkehrszeichen (VZ) 239), der durch Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) für die Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist. Zwischen den Straßen Ohlendiekskamp und Poppenbütteler Berg handelt es sich um einen gemein-samen Geh- und Radweg (VZ 240). An den Straße Schäperdresch an der südlichen Straßenseite, dem Poppenbütteler Berg an der nördlichen Straßenseite und an den querenden Straßen jeweils auf beiden Straßenseiten ist der Verkehr auf dem Kreienstieg durch Umlaufsperren davor geschützt, ungebremst auf den Gehweg bzw. die Fahrbahn der querenden Straße geführt zu werden.
Baulich ist der Kreienstieg in einer Breite von etwa 2,50 Metern mit Gehwegplatten hergestellt, der auf beiden Seiten von einem etwa 2,50 Meter breiten Grünstreifen begleitet wird. Auf beiden Seiten säumen hohe Bäume den Kreienstieg und beschatten diesen. Der Kreienstieg wird durch Laternen ausgeleuchtet.
Der Ohlendiekskamp ist eine Anwohnerstraße im Verlauf einer Tempo 30-Zone mit einer Fahrbahn von ca. 6,00 Meter Breite (Schwarzdecke) und Gehwegen auf beiden Seiten von etwa 2,00 Meter Breite (Gehwegplatten). In Höhe des Kreienstiegs ist der Bordstein der Gehwege abgesenkt. Das Parkverbot vor den Gehwegabsenkungen ist auf beiden Fahrbahnseiten durch Grenzmarkierungen (VZ 299) von etwa 12 Metern verlängert.
Der Poppenbütteler Bogen verläuft in nordöstlicher Richtung von der Harksheider Straße im Bogen zu-rück zur Harksheider Straße und erschließt das dortige Gewerbezentrum. Im Poppenbütteler Bogen gilt die innerstädtische zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Sowohl im südlichen als auch im nördlichen Bereich des Poppenbütteler Bogens wird der Kreienstieg durch die Straße unterbrochen.
Situation Poppenbütteler Bogen Süd, Kreienstieg
Der Poppenbütteler Bogen (Schwarzdecke) hat in Höhe Kreienstieg eine Fahrbahnbreite von etwa 8,00 Metern. Am südlichen Straßenrand schließt sich ein etwa 2,50 Meter breiter gepflasterter Parkstreifen, ein etwa 2,00 Meter breiter Gehweg (Gehwegplatten) und ein etwa 1,00 Meter breiter Grünstreifen an. Der Parkstreifen bzw. der Gehweg in Richtung Kreienstieg sind als Gehwegüberfahrt baulich hergestellt. Am nördlichen Straßenrand befindet sich ein etwa 2,00 Meter breiter Gehweg (Gehwegplatten) und ein etwa 1,5 Meter breiter Grünstreifen. Die Zufahrt zum Kreienstieg ist hier ebenfalls als Gehwegüberfahrt baulich hergestellt. Das Parkverbot vor dieser Gehwegüberfahrt ist auf dieser Fahrbahnseite durch Grenzmarkierungen (VZ 299) auf etwa 12 Metern verlängert. Auf der südlichen Fahrbahnseite ist eine auf der nördlichen Fahrbahnseite zwei Pfeilbaken (VZ 605-11 und VZ 605-21) montiert, wodurch die Fahrbahnbreite in Höhe des Poppenbütteler Bogens reduziert wird.
Situation Poppenbütteler Bogen Nord, Kreienstieg
Der Poppenbütteler Weg hat hier ebenfalls ein Fahrbahnbreite von 8,00 Metern. Am südlichen Straßen-rand schließt sich ein ca. 2,00 Meter breiter Gehweg (Gehwegplatten) und etwa 1,00 Meter breiter Grünstreifen an. Am nördlichen Straßenrand schließt sich zunächst ein etwa 3,00 Meter breiter Bereich mit Heckenbepflanzung an die Fahrbahn an. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigungen und Verkehrsschauen war die Hecke auf etwa einen Meter heruntergeschnitten. Im weiteren Verlauf schließt sich sein etwa zwei Meter breiter Gehweg (Gehwegplatten) und ein etwa 1 Meter breiter Grünstreifen an. Die Zufahrten zum Kreienstieg sind auf beiden Straßenseiten als Gehwegüberfahrten baulich hergestellt. Das Park-verbot vor diesen Gehwegüberfahrten ist durch Grenzmarkierungen (VZ 299) auf der nördlichen Fahrbahnseite etwa 18 Metern auf der südlichen Fahrbahnseite auf etwa 14,00 Meter verlängert. Auf beiden Fahrbahnseiten sind jeweils zwei Pfeilbaken (VZ 605-11 und VZ 605-21) montiert, wodurch die Fahr-bahnbreite in Höhe des Poppenbütteler Bogens reduziert wird.
Verkehrsunfallanalyse
Die Analyse der Verkehrsunfallsituation mittels der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKa) hat für den Zeitraum des 20.10.2020 bis 19.10.2023 folgende Unfallsituation ergeben.
Im Bereich Poppenbütteler Bogen Nord in Höhe Kreienstieg hat die Polizei einen Verkehrsunfall registriert.
Am 31.01.2023, gegen 16:20 Uhr, befuhr ein 31-jähriger PKW-Fahrer den Poppenbütteler Bogen in Richtung Harksheider Straße. Auf Höhe des Kreienstiegs wollte eine 15-jährige Radfahrerin die Straße überqueren. Sie trug witterungsbedingt eine Kapuze, wodurch sie den von links kommenden PKW beim Überqueren der Straße nicht sah. Die Radfahrerin stieß mit ihrem Rad gegen die rechte Fahrzeugseite des PKW und stürzte, verletzte sich allerdings hierbei nicht. Lediglich am PKW entstand ein geringer Sachschaden.
Im Bereich Poppenbütteler Bogen Süd in Höhe Kreienstieg hat die Polizei vier Verkehrsunfälle registriert, die im Zusammenhang mit dem Zusammenstoß von Fahrzeugen mit den Pfeilbaken stehen.
Insgesamt wird die Verkehrsunfallsituation als sehr ruhig und unauffällig bewertet. Eine Gefahr für Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg, insbesondere bei Beachtung der gültigen Verkehrsregeln lässt sich daraus glücklicherweise nicht ableiten.
Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ)
Fußgängerüberwege (FGÜ) gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind nach den Vorausset-zungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 26 und zu Zeichen 293 und Zeichen 350 sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzuordnen. Dafür müssen bestimmte örtliche und verkehrliche Vorausset-zungen vorliegen.
Die Anordnung eines FGÜ kommt nach der R-FGÜ 2001 in Betracht, wenn die aus der folgenden Tabelle ersichtlichen Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Ver-kehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d. h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.
Tabelle: Einsatzbereiche für FGÜ
Das PK 35 führte Verkehrsbeobachtungen im südlicher Poppenbütteler Bogen in Höhe Kreienstieg durch, da die Verkehrssituation im nördlichen und südlichen Bereich ähnlich eingeschätzt wurde, jedoch höhere Verkehrsstärken im südlichen Bereich zu erwarten waren.
Die Verkehrsbeobachtungen und Verkehrszählungen wurden zu folgenden Zeiten mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:
Datum |
Uhrzeit |
Querungen |
Fahrzeuge |
|
zu Fuß |
Radfahrende |
|||
09.10.2023 |
08:05-09:05 Uhr |
10 |
35 |
86 |
12.10.2023 |
13:30-14:30 Uhr |
15 |
14 |
82 |
13.10.2023 |
07:30-08:30 Uhr |
9 |
45 |
94 |
13.10.2023 |
13:00-14:00 Uhr |
9 |
24 |
93 |
Die in der R-FGÜ 2001 geforderten Verkehrsstärken werden nicht erreicht, so dass die Anordnung und Neuanlage eines FGÜ rechtlich nicht zulässig ist.
Weitere Maßnahmen
Die Verkehrsbeobachtungen haben ergeben, dass zu keiner Zeit gefährliche Situationen beobachten werden konnten. Die Sichtbeziehung zwischen querenden Personen und Fahrzeugführenden sind gut. Die Beleuchtungsverhältnisse sind ausreichend.
Im Zusammenhang mit der der oben dargestellten Analyse der Verkehrsunfallsituation, erachtet das PK 35 weitere Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde als nicht erforderlich.
Fazit
Die Anordnung von FGÜ im Poppenbütteler Bogen in Höhe Kreienstieg ist rechtlich nicht zulässige. Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit erscheinen aus hiesiger Sicht nicht erforderlich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.