Kita-Standorte in Steilshoop Auskunftsersuchen vom 04.11.2022
Letzte Beratung: 26.01.2023 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 7.1
Der Abschlussbericht der Rahmenplanung Steilshoop Nord beschreibt in Ziffer 1.3 Eckpunkte der Rahmenplanung:
„[…] Das Plangebiet der Rahmenplanung Steilshoop Nord schließt unmittelbar nördlich an die vorhandene Großwohnsiedlung Steilshoop an. Die Entstehung der Siedlung, ihre städtebauliche Struktur sowie ihre aktuelle Angebots- und Nachfragestruktur sind als wichtige Eckpunkte zu berücksichtigen. […]“
Weiter wird in Ziffer 1.3.1 Die Wohnsiedlung Steilshoop auf Seite 14 ausgeführt :
„[…] Es folgten diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Situation. Von 1991 bis 2000 war Steilshoop als Sanierungsgebiet nach § 142 BauBG ausgewiesen. Den nach Abschluss der Sanierung verbleibenden Defiziten wurden ab 2007 mit den Hamburgischen Programmen "Lebenswerte Stadt" und "Aktive Stadtentwicklung" entgegengewirkt. Zusätzlich erfolgte die Aufnahme Steilshoops in die Bund-Länder-Programmsegmente "Soziale Stadt" sowie "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" der Städtebauförderung. Seit 2009 bildet das Rahmenprogramm integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) das programmatische Dach für die Förderung der Gebietsentwicklung in Steilshoop. Auf diese Weise sollen die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner weiter verbessert werden. Als gebietsbezogene Leitziele einer solchen Entwicklung im Rahmen von RISE sieht das integrierte Entwicklungskonzept (IEK) vor, dass Steilshoop zu einem attraktiven, innenstadtnahen Wohnort mit positivem Image für unterschiedliche soziale Gruppen und Ethnien weiter entwickelt werden soll. Sein attraktives und barrierefreies Zentrum soll vielfältige Angebote aufweisen. Steilshoop soll sich dabei insbesondere durch eine bedarfsgerechte Sozialkultur auszeichnen. Diesen Zielen dienen laufende und geplante Fördermaßnahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung in Steilshoop, die durch private Maßnahmen der Wohnungswirtschaft flankiert werden. […].“
Anlässlich der Informationveranstaltung zu den B-Planentwürfen Steilshoop 11 und Steilshoop 12 (als Teilflächen der Rahmenplanung Steilshoop Nord) am 30.08.2021 wird mitgeteilt, dass ca. 470 ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen, entsprechend dem sogenannten SAGA-Systemhaus-Konzept von der SAGA errichtet werden sollen. Festsetzungen in den B-Planentwürfen zur Ausweisung von Kindertageseinrichtungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand der FDP-Fraktion Wandsbek nicht vorgesehen.
Der Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung - Bericht 2020 trifft hinsichtlich der sozialräumliche Entwicklungstrends auf Seite 19 für die Stadtteile Dulsberg / Steilshoop / Bramfeld / Barmbek Nord folgende Feststellung:
„[…] Das räumliche Cluster umfasst insgesamt 16 Statistische Gebiete mit einem niedrigen
(10) oder sehr niedrigen Status (6).
Im Stadtteil Steilshoop haben 2 Statistische Gebiete einen niedrigen und 4 einen sehr
niedrigen Status. Ein Statistisches Gebiet mit niedrigen Status hat den Status im Vergleich
zum Vorjahr von niedrig zu sehr niedrig gewechselt. Die langfristige Entwicklung
der statusniedrigen Statistischen Gebiete im Stadtteil Steilshoop ist tendenziell konstant,
im Vergleich zum Vorjahr gibt es jedoch ein zusätzliches Statistisches Gebiet mit
einer tendenziell sinkenden Entwicklung […].“
Die Hamburger Stadtteil-Profile weisen für das Berichtsjahr 2020 (Statistikamt Nord) für den Stadtteil Steilshoop u.a. folgende Kennziffern aus:
Bevölkerung und Haushalte |
Steilshoop |
Bezirk Wandsbek |
Hamburg |
Unter 18-jährige mit Migrationshintergrund in % der unter 18-Jährigen |
76,3 |
49,8 |
53,4 |
Haushalte mit Kindern in % der Haushalte |
22,3 |
19,7 |
18,0 |
Alleinerziehende in % der Haushalte mit Kindern |
30,6 |
23,6 |
24,4 |
Nach Kenntnis der FDP-Fraktion Wandsbek betreibt seit über 40 Jahren die Elbkinder gGmbH, als kommunales Unternehmen, am Standort Erich-Ziegel-Ring in 13 umgewidmeten Wohnungen der Lehrer-Baugenossenschaft eG eine Kindertagesstätte, welche ursprünglich als Provisorium gedacht gewesen sein soll, aber offenkundig über alle städtebaulichen Planungen der zurückliegenden Jahre hinweg sich als stabile Einrichtung in den Wohnungen etabliert hat. In den Jahren 2018/2019 wurde die Außenanlage gärtnerisch aufgewertet und mit attraktiven Spielgeräten ausgestattet und für die Nachbarschaft geöffnet. Die Maßnahme wurde mit Mittel aus RISE finanziert und mit der Lehrer-Baugenossenschaft eG abgestimmt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) ant-wortet wie folgt: 08.12.2022
Ja. Im Zusammenhang mit der Rahmenplanung Steilshoop-Nord von 2013 wurde u. a. die vorhandene Kindertagesstätte am Gropiusring in den Blick genommen und der Erhalt der Nutzung bestätigt. Im Übrigen war es nicht Aufgabe der Rahmenplanung, einzelne sektorale Infrastrukturfragen im Stadtteil zu behandeln, sondern zu prüfen, wie freiwerdende oder neuzuordnende Flächen am Nordrand Steilshoops dem Grunde nach städtebaulich sinnvoll genutzt werden können.
Entfällt.
Ja. Seitens der zuständigen Behörde wurde im Zusammenhang mit beiden Bebauungsplan-verfahren ein rechnerischer Bedarf von insgesamt 120 Kita-Plätzen formuliert. Dieser Bedarf soll im Rahmen der Planung gedeckt werden.
Entfällt.
Seit Einführung des nachfrageorientierten Kita-Gutscheinsystems in Hamburg zum 1. August 2003 werden von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde die in den Kitas eingerichteten Plätze nicht mehr statistisch erfasst. Die maximale Anzahl der Kinder, die in einer Kita betreut werden kann, hängt von der in der Kita jeweils verfügbaren pädagogisch nutzbaren Fläche gemäß Betriebserlaubnis ab. Dabei hat der Kita-Träger bei der Aufnahme der Kin-der sicherzustellen, dass der Mindestraumbedarf je Kind nach den Vorgaben der Hamburger Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 01. August 2012 eingehalten wird. Im Rahmen der Krippenbetreuung ist den Kindern eine pädagogisch nutzbare Fläche von mindestens 3,3 Quadratmeter pro Kind zur Verfügung zu stellen. Der Mindestraumbedarf an pädagogisch nutzbarer Fläche beträgt im Elementarbereich pro Kind bei vier- bis fünfstündiger Betreuung 2,2 Quadratmeter und ab sechsstündiger Betreuungszeit 3,0 Quadratmeter. In den elf Kitas im Stadtteil Steilshoop stehen am Stichtag 14.11.2022 insgesamt knapp 3.400 Quadratmeter pädagogisch nutzbare Fläche zur Verfügung.
Drei der insgesamt elf Kitas werden von einem konfessionellen Träger, drei von den Elbkindern und weitere fünf Kitas von anderen privaten Trägern betrieben.
Der Bedarf ist nicht nach Altersgruppen differenziert. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde prüft derzeit den Bedarf für eine Kita an der Grundschule Edwin-Scharff-Ring.
Im Übrigen siehe Antworten zu 2.a. und 3.
Entfällt.
Ja. In naher Zukunft soll eine weitere Kindertagesstätte am Fritz-Flinte-Ring entstehen.
Im Übrigen siehe Antwort zu 5.a.
Es wird von einer Inbetriebnahme in 2023 ausgegangen.
Im Übrigen siehe Antworten zu 5.a. und 6.a.
Entfällt.
Die angesprochene Rechtsverordnung ist nicht in einzelnen Lebenssachverhalten, sondern in der vorliegenden Gesamtsituation nach Maßgabe des Gesetzes begründet (vgl. HmbGVBl. 2021 Nr. 49, S. 530 ff.).
Im Übrigen siehe Drs. 22/3620.
Grundsätzlich ist es auch über den angesprochenen Einzelfall hinaus Aufgabe der Betreiber von Kindertagesstätten selbst, sich geeignete Standorte und Immobilien zu verschaffen.
Im Übrigen siehe Drs. 22/3620.
keine Anlage/n
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