21-6103

Kita-Standorte in Steilshoop Auskunftsersuchen vom 04.11.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.11.2022
Sachverhalt

 

Der Abschlussbericht der Rahmenplanung Steilshoop Nord  beschreibt in Ziffer 1.3 Eckpunkte der Rahmenplanung:

 

[…] Das Plangebiet der Rahmenplanung Steilshoop Nord schließt unmittelbar nördlich an die vorhandene Großwohnsiedlung Steilshoop an. Die Entstehung der Siedlung, ihre städtebauliche Struktur sowie ihre aktuelle Angebots- und Nachfragestruktur sind als wichtige Eckpunkte zu berücksichtigen. […]

 

Weiter wird in Ziffer 1.3.1 Die Wohnsiedlung Steilshoop auf Seite 14 ausgeführt :

 

[…] Es folgten diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Situation. Von 1991 bis 2000 war Steilshoop als Sanierungsgebiet nach § 142 BauBG ausgewiesen. Den nach Abschluss der Sanierung verbleibenden Defiziten wurden ab 2007 mit den Hamburgischen Programmen "Lebenswerte Stadt" und "Aktive Stadtentwicklung" entgegengewirkt. Zusätzlich erfolgte die Aufnahme Steilshoops in die Bund-Länder-Programmsegmente "Soziale Stadt" sowie "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" der Städtebauförderung. Seit 2009 bildet das Rahmenprogramm integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) das programmatische Dach für die Förderung der Gebietsentwicklung in Steilshoop. Auf diese Weise sollen die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner weiter verbessert werden. Als gebietsbezogene Leitziele einer solchen Entwicklung im Rahmen von RISE sieht das integrierte Entwicklungskonzept (IEK) vor, dass Steilshoop zu einem attraktiven, innenstadtnahen Wohnort mit positivem Image für unterschiedliche soziale Gruppen und Ethnien weiter entwickelt werden soll. Sein attraktives und barrierefreies Zentrum soll vielfältige Angebote aufweisen. Steilshoop soll sich dabei insbesondere durch eine bedarfsgerechte Sozialkultur auszeichnen. Diesen Zielen dienen laufende und geplante Fördermaßnahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung in Steilshoop, die durch private Maßnahmen der Wohnungswirtschaft flankiert werden. […].

 

Anlässlich der Informationveranstaltung  zu den B-Planentwürfen Steilshoop 11 und Steilshoop 12 (als Teilflächen der Rahmenplanung Steilshoop Nord)  am 30.08.2021 wird mitgeteilt, dass ca. 470 ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen, entsprechend dem sogenannten SAGA-Systemhaus-Konzept von der SAGA errichtet werden sollen. Festsetzungen in den B-Planentwürfen zur Ausweisung von Kindertageseinrichtungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand der FDP-Fraktion Wandsbek nicht vorgesehen.

Der Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung - Bericht 2020 trifft hinsichtlich der sozialräumliche Entwicklungstrends auf Seite 19 für die Stadtteile Dulsberg / Steilshoop / Bramfeld / Barmbek Nord folgende Feststellung:

 

[…] Das räumliche Cluster umfasst insgesamt 16 Statistische Gebiete mit einem niedrigen

(10) oder sehr niedrigen Status (6).

Im Stadtteil Steilshoop haben 2 Statistische Gebiete einen niedrigen und 4 einen sehr

niedrigen Status. Ein Statistisches Gebiet mit niedrigen Status hat den Status im Vergleich

zum Vorjahr von niedrig zu sehr niedrig gewechselt. Die langfristige Entwicklung

der statusniedrigen Statistischen Gebiete im Stadtteil Steilshoop ist tendenziell konstant,

im Vergleich zum Vorjahr gibt es jedoch ein zusätzliches Statistisches Gebiet mit

einer tendenziell sinkenden Entwicklung […].

 

Die Hamburger Stadtteil-Profile weisen für das Berichtsjahr 2020 (Statistikamt Nord) für den Stadtteil Steilshoop u.a. folgende Kennziffern aus:

 

Bevölkerung und Haushalte

Steilshoop

Bezirk Wandsbek

Hamburg

Unter 18-jährige mit Migrationshintergrund in % der unter 18-Jährigen

76,3

49,8

53,4

Haushalte mit Kindern in % der Haushalte

22,3

19,7

18,0

Alleinerziehende in % der Haushalte mit Kindern

30,6

23,6

24,4

 

Nach Kenntnis der FDP-Fraktion Wandsbek betreibt seit über 40 Jahren die Elbkinder gGmbH, als kommunales Unternehmen, am Standort Erich-Ziegel-Ring in 13 umgewidmeten Wohnungen der  Lehrer-Baugenossenschaft eG eine Kindertagesstätte, welche ursprünglich als Provisorium gedacht gewesen sein soll, aber offenkundig über alle städtebaulichen Planungen der zurückliegenden Jahre hinweg sich als stabile Einrichtung in den Wohnungen etabliert hat. In den Jahren 2018/2019 wurde die Außenanlage gärtnerisch aufgewertet und mit attraktiven Spielgeräten ausgestattet und für die Nachbarschaft geöffnet. Die Maßnahme wurde mit Mittel aus RISE finanziert und mit der Lehrer-Baugenossenschaft eG abgestimmt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wurden bzw. werden im Zuge der Rahmenplanung sowie der weiteren Fördermaßnahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung für den Stadtteil Steilshoop je Standorte für Kindertageseinrichtungen identifiziert?
    1. Wenn Ja, wann und in welchen Bereichen?
    2. Wenn Nein, Warum wurden in den zurückliegenden Jahren auf die demoskopische und soziostrukturelle Entwicklung des Stadtteils nicht reagiert? Bitte Begründung / Ursachen
  2. Bestehen im Zuge der Bauleitplanung zu den B-Plänen Steilshoop 11 und Steilshoop 12 Überlegungen, auch Flächen für die Errichtung von Kindertagesstätten vorzusehen?
    1. Wenn Ja, wie viele Plätze könnten eingerichtet werden?
    2. Wenn Nein, warum nicht?
  3. Wieviele Kita-Plätze stehen zurzeit im Stadtteil Steilshoop zur Verfügung. Bitte Gliederung nach Altersgruppen.
  4. Wie hoch ist der Anteil kommunaler, privater, oder konfessioneller Träger der Kita-Einrichtungen.
  5. Sieht die Verwaltung einen weiteren Bedarf an Kita-Plätzen?
    1. Wenn Ja, bitte den Bedarf nach Altersgruppen benennen,
    2. Wenn Nein, warum wird der Bedarf nicht für erforderlich gehalten?
  6. Bestehen seitens der Verwaltung Überlegungen weitere Standorte in Steilshoop für eine Kindertagesstätte zu identifizieren?
    1. Wenn Ja, welcher Natur sind diese Überlegung?
    2. Welcher Zeitrahmen für die Errichtung entsprechender Kita-Einrichtungen liegt diesen Überlegungen zugrunde?
    3. Wenn Nein, bitte Begründung.
  7. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB betrachtet, die entsprechende Rechtsverordnung des Senats tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
    1. Hält die Verwaltung es angesichts dieser Rechtslage für sinnvoll und geboten seit 40 Jahren 13 öffentlich geförderte Wohnungen, in denen die Kita Erich-Ziegel-Ring untergebracht ist dem Wohnungsmarkt zu entziehen?
    2. Was wurde seit Inkrafttreten der o.g. Rechtsverordnung seitens der Verwaltung unternommen, um die Kita Erich-Ziegel-Ring adäquat in einem entsprechenden Gebäude unterzubringen?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n