21-3499.2

Kita-Ausbau zu Lasten des Sports? Auskunftsersuchen vom 23.06.2021

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23.09.2021
Sachverhalt

 

  • Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) reichte am 21.09.2021 eine korrigierte Stellungnahme zum Auskunftsersuchen Drs. 21-3499 ein. Das bisherige beantwortete Auskunftsersuchen Drs. 21-3499.1 wurde daraufhin durch die Drucksache 21-3499.2 ersetzt.

 

Am 8. Juni hat der Hamburger Senat bekannt gegeben, dass innerhalb der kommenden 5 Jahren der Ausbau vorhandener Kitaeinrichtungen oder ein erstmaliger Kita-Neubau binnen 50 verschiedener Schulgrundstücken erfolgen soll.

 

Aufgrund des aktuellen Mangels diesbezüglicher Einrichtungen, ist das Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen. Doch ist Bauplatz in unserem Stadtstaat ein gefragtes bzw. mittlerweile sehr rares Gut. Überschüssige Schulflächen, welche von diesen als Brachland genutzt werden, sind der AfD-Fraktion nicht bekannt.

 

Daher stellt sich die Frage, was für die geplanten Erweiterungen bzw. Neubauten geopfert werden soll?             

 

Vor dem Hintergrund der Sportflächen-Schließung, gilt es beispielsweise einen weiteren Eingriff bzw. eine Reduzierung von Bewegungs-, Spiel- und Sportplätzen zu vermeiden.

 

 

Um beurteilen zu können, wie bzw. für was die Flächen gewonnen werden können, bedarf es zunächst einem Überblick der diesbezüglich betroffenen Schulen.             

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Betei-ligung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wie folgt Stellung:

                                                                                                                                       21.09.2021                                                                                                 

 

Vorbemerkung:

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird die Kooperation von Kitas und Schulen inten-siviert werden. Die BSB, die Finanz- und die Sozialbehörde wollen damit das Angebot an Kita-Plätzen in der Stadt weiter ausbauen und die ersten Etappen der Bildungskette enger mitei-nander verknüpfen. In den kommenden fünf Jahren sollen an mindestens 50 Schulstandorten Kitas erweitert oder neu etabliert werden. Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, damit über 5.000 zusätzliche Kita-Plätze zu schaffen.

 

Im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung werden in den kommenden zehn Jahren 44 neue Schulen gegründet. Zudem werden an deutlich über 100 weiteren Standorten umfangreiche Neubauten, Erweiterungsbaumaßnahmen und Sanierungen durchgeführt. Den Schülerinnen und Schülern werden hierdurch moderne Lernumgebungen zur Verfügung ge-stellt. Dabei handelt es sich um eines der größten Investitionsvorhaben der Stadt: im kom-menden Jahrzehnt investiert Hamburg über 4 Milliarden Euro. Im Rahmen dieser Standor-tüberplanung ermöglicht die Neuarrondierung der Gebäude eine deutliche Hebung von Flä-chenpotenzialen auf Schulgrundstücken. Ziel ist es, dadurch die schulische Außenfläche großzügiger und qualitativ hochwertiger zu gestalten und gleichzeitig den wachsenden Bedarf an Kita-Plätzen zu adressieren.

Das ist ein wichtiges und gutes Signal an Hamburgs Familien.

 

Für den Bau von schulintegrierten Kita-Flächen stellt der Senat in den kommenden Jahren investive Mittel von jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung. Um neue Kitas auch zeitnah reali-sieren zu können, wird ein behördenübergreifender Prozess festgelegt. BSB, Sozialbehörde, der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg und Sondervermögen Schulimmobilien haben dazu eine Vereinbarung geschlossen. Kita-Neugründungen oder -Erweiterungen können durch verschiedene Realisierungsmöglichkeiten umgesetzt werden, um standortspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Die Vergabe von Grundstücksflächen an Kita-Träger auf der Grundlage eines Erbbaurechts erfolgt zukünftig durch das Sondervermögen Schulimmobilien als Erbbaurechtsgeber. Der Kita-Träger kann dann auf dieser Fläche selbstständig bauen.

 

Die Versorgung an Kita-Plätzen wurde bereits in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Die Kindertagesbetreuung hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen: Kitas werden heute als erste institutionelle Bildungsetappe im Bildungssystem verstanden. Um den Kindern den Übergang in die Grundschule zu erleichtern, ist eine frühzeitige Abstimmung und Kooperation zwischen Tageseinrichtungen und Schulen erforderlich. Schon heute gibt es viel-fältige Formen der Zusammenarbeit im Bereich des Ganztages-Betreuungsangebotes. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, müssen allerdings auch weiterhin zusätzliche Kitas geschaffen werden.

 

Beide Aufgaben sollen künftig zusammengedacht werden: Bei der Entwicklung von Schul-standorten sollen zugleich auch Kita-Standorte errichtet werden.

Zudem ergeben sich dadurch vielfältige Synergien: Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können intensiver zusammenarbeiten, Übergänge und Kooperationen können noch besser gestaltet und Grundstücksflächenpotenziale besser genutzt werden. Mit dem Wachs-tum der Stadt wird so auch die Entwicklung der sozialen Infrastruktur vorangebracht.

 

Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB, Sozialbehörde und Finanzbehörde vom 8. Juni 2021 (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15151238/2021-06-08-sozialbehoerde-neue-kitas-an-schulstandorten/).

 

 

  1. Welche Schulen sind nach Informationen des Bezirksamts von den Plänen des Senats zum Kita-Ausbau betroffen?
  2. In welchem Zeitraum soll der Ausbau an den jeweiligen Standorten stattfinden?

 

BSB zu Frage 1 und 2:                                                                

Die zuständigen Behörden prüfen in einem laufenden Prozess, ob und unter welchen Bedingungen auf Schulflächen Kitas errichtet werden können. Bei folgenden elf Schulstandorten im Bezirk Wandsbek wird eine Kita gebaut oder erweitert.

  • Erich-Kästner-Schule in Farmsen-Berne
  • Heinrich-Heine-Gymnasium in Poppenbüttel
  • Schule Charlottenburger Straße in Jenfeld
  • Schule Bekassinenau in Rahlstedt
  • Grundschule Hasenweg in Sasel
  • Grundschule Edwin-Scharff-Ring in Steilshoop
  • Schule Redder in Sasel
  • Schule Eenstock in Bramfeld
  • Schule Wildschwanbrook in Rahlstedt
  • Schule am Eichtalpark in Wandsbek
  • Schule Bandwirkerstraße in Wandsbek

 

Ein Ausbau ist grundsätzlich innerhalb der nächsten fünf Jahre, d. h. bis 2026, vorgesehen.

 

Auf dem Grundstück der Grundschule Hasenweg in Sasel hat die Rudolf-Ballin Stiftung e. V. bereits damit begonnen, die ansässige Kita um 59 Plätze zu erweitern und erwirbt hierfür eine Fläche im Erbbaurechtsverfahren. Eine Fertigstellung ist hier für das Jahr 2022 geplant. Für die übrigen Standorte sind die Planungen noch nicht finalisiert.

 

 

  1. Um wie viel nutzbare Fläche werden die Schulgrundstücke jeweils verringert?

 

BSB:                                                                                        

Durch die Umsetzung des Schulentwicklungsplans (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/12985564/3255f838a6dae1aad14d8b12a08779fb/data/sepl-2019-endfassung).pdf) werden im Rahmen der Standortüberplanungen teilweise deutliche Flächenpotenziale auf Schulgrundstücken gehoben. Ziel ist es dadurch, die schulischen Au-ßenflächen großzügiger und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Mithin ist die tatsächlich nutzbare Fläche eines Schulgrundstücks nicht allein durch einen quantitativen Maßstab zu beschreiben, sondern in mindestens gleichem Ausmaß qualitativ zu bewerten.

 

Der Flächenbedarf leitet sich u. a. aus der „Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrich-tungen“ vom 1. August 2012 ab (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/110038/1778ab610560e95ad205468eaf89e2ec/data/richtlinien-kita.pdf). Demnach ergibt sich durchschnittlich ein Gesamtflächenbedarf von ca. 7,5 m² Brutto-Grundfläche pro Kita-Platz.

Eine Ableitung, dass der Gesamtflächenbedarf von ca. 7,5 m² Brutto-Grundfläche pro Kita-Platz zu einer Verringerung der nutzbaren schulischen Fläche führt, ist nicht zutreffend. Zu-dem ist für jeden Standort der Einzelfall zu bewerten.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Wie viel nutzbare Fläche der Schulgrundstücke entfällt während der Bauzeit erfahrungsgemäß der Nutzung für schulische Aktivitäten?

 

BSB:                                                                                        

Die benötigten Baustelleneinrichtungsflächen sind vom geplanten Objekt und von den konkreten Gegebenheiten vor Ort abhängig.

 

Der ordnungsgemäße Schulbetrieb während der Bauphase ist durch den Vorhabenträger bzw. die Vorhabenträgerin und von den beauftragten Firmen stets sicherzustellen.

Die Baustellenplanung wird mit den Schulleitungen abgestimmt. Die für die Kitas vorgesehenen Außenflächen sind als Baustelleneinrichtungsflächen zu nutzen und Baustellenzufahrten sind vorrangig über öffentliche Straßenflächen zu führen.

 

Anhänge

keine Anlage/n