21-3499.1

Kita-Ausbau zu Lasten des Sports? Auskunftsersuchen vom 23.06.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

  • Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) reichte am 21.09.2021 eine korrigierte

Stellungnahme zum Auskunftsersuchen Drs. 21-3499 ein. Das bisherige beantwortete

Auskunftsersuchen Drs. 21-3499.1 wurde daraufhin durch die Drucksache 21-3499.2 ersetzt.

 

Am 8. Juni hat der Hamburger Senat bekannt gegeben, dass innerhalb der kommenden 5 Jahren der Ausbau vorhandener Kitaeinrichtungen oder ein erstmaliger Kita-Neubau binnen 50 verschiedener Schulgrundstücken erfolgen soll.

 

Aufgrund des aktuellen Mangels diesbezüglicher Einrichtungen, ist das Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen. Doch ist Bauplatz in unserem Stadtstaat ein gefragtes bzw. mittlerweile sehr rares Gut. Überschüssige Schulflächen, welche von diesen als Brachland genutzt werden, sind der AfD-Fraktion nicht bekannt.

 

Daher stellt sich die Frage, was für die geplanten Erweiterungen bzw. Neubauten geopfert werden soll?             

 

Vor dem Hintergrund der Sportflächen-Schließung, gilt es beispielsweise einen weiteren Eingriff bzw. eine Reduzierung von Bewegungs-, Spiel- und Sportplätzen zu vermeiden.

 

 

Um beurteilen zu können, wie bzw. für was die Flächen gewonnen werden können, bedarf es zunächst einem Überblick der diesbezüglich betroffenen Schulen.             

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

 

 

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortete wie folgt:                   

                                                                                                                                       16.09.2021                                                                                                 

 

 

  1. Welche Schulen sind nach Informationen des Bezirksamts von den Plänen des Senats zum Kita-Ausbau betroffen?
  2. In welchem Zeitraum soll der Ausbau an den jeweiligen Standorten stattfinden?

 

BSB zu Frage 1 und 2:                                                                

Die zuständigen Behörden prüfen in einem laufenden Prozess, ob und unter welchen Bedingungen auf Schulflächen Kitas errichtet werden können. Bei folgenden elf Schulstandorten im Bezirk Wandsbek wird eine Kita gebaut oder erweitert.

 

  • Erich-Kästner-Schule in Farmsen-Berne
  • Heinrich-Heine-Gymnasium in Poppenbüttel
  • Schule Charlottenburger Straße in Jenfeld
  • Schule Bekassinenau in Rahlstedt
  • Grundschule Hasenweg in Sasel
  • Grundschule Edwin-Scharff-Ring in Steilshoop
  • Schule Redder in Sasel
  • Schule Eenstock in Bramfeld
  • Schule Wildschwanbrook in Rahlstedt
  • Schule am Eichtalpark in Wandsbek
  • Schule Bandwirkerstraße in Wandsbek

 

Ein Ausbau ist grundsätzlich innerhalb der nächsten fünf Jahre, d. h. bis 2026, vorgesehen.

 

Auf dem Grundstück der Grundschule Hasenweg in Sasel hat die Rudolf-Ballin Stiftung e. V.      bereits damit begonnen, die ansässige Kita um 59 Plätze zu erweitern und erwirbt hierfür eine Fläche im Erbbaurechtsverfahren. Eine Fertigstellung ist hier für das Jahr 2022 geplant. Für die übrigen Standorte sind die Planungen noch nicht finalisiert.

 

 

  1. Um wie viel nutzbare Fläche werden die Schulgrundstücke jeweils verringert?

 

BSB:                                                                                        

Durch die Umsetzung des Schulentwicklungsplans (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/12985564/3255f838a6dae1aad14d8b12a08779fb/data/sepl-2019-endfassung).pdf) werden im Rahmen der Standortüberplanungen teilweise deutliche Flächenpotenziale auf Schulgrundstücken gehoben. Ziel ist es dadurch, die schulischen Au-ßenflächen großzügiger und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Mithin ist die tatsächlich nutzbare Fläche eines Schulgrundstücks nicht allein durch einen quantitativen Maßstab zu beschreiben, sondern in mindestens gleichem Ausmaß qualitativ zu bewerten.

 

Der Flächenbedarf leitet sich u. a. aus der „Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrich-tungen“ vom 1. August 2012 ab (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/110038/1778ab610560e95ad205468eaf89e2ec/data/richtlinien-kita.pdf). Demnach ergibt sich durchschnittlich ein Gesamtflächenbedarf von ca. 7,5 m² Brutto-Grundfläche pro Kita-Platz.

 

Eine Ableitung, dass der Gesamtflächenbedarf von ca. 7,5 m² Brutto-Grundfläche Außenfläche pro Kita-Platz zu einer Verringerung der nutzbaren schulischen Fläche führt, ist nicht zutreffend. Zudem ist für jeden Standort der Einzelfall zu bewerten, wie durch die beabsichtigte engere Kooperation von Kita und Schule auch der Außenraum gemeinsam gestaltet und genutzt wird.

 

 

 

  1. Wie viel nutzbare Fläche der Schulgrundstücke entfällt während der Bauzeit erfahrungsgemäß der Nutzung für schulische Aktivitäten?

 

BSB:                                                                                        

Die benötigten Baustelleneinrichtungsflächen sind vom geplanten Objekt und von den konkreten Gegebenheiten vor Ort abhängig.

Der ordnungsgemäße Schulbetrieb während der Bauphase ist durch den Vorhabenträger bzw. die Vorhabenträgerin und von den beauftragten Firmen stets sicherzustellen.

Die Baustellenplanung wird mit den Schulleitungen abgestimmt. Die für die Kitas vorgesehenen Außenflächen sind als Baustelleneinrichtungsflächen zu nutzen und Baustellenzufahrten sind vorrangig über öffentliche Straßenflächen zu führen.

 

Anhänge

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