21-6013.1

Ist der Bezirk Wandsbek gut aufgestellt bei den Wohngeldstellen? Auskunftsersuchen vom 01.11.2022

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.5

Sachverhalt

 

Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen oder einer niedrigen Altersrente. Berechtigte können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Bearbeitet werden die Anträge zum Wohngeld in den Bezirksämtern. Zum Jahresbeginn 2023 tritt eine Wohngeldreform in Kraft, durch die mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld bekommen und gleichzeitig neue Berechnungsmethoden eingeführt werden.

Bislang beziehen in Hamburg ca. 12.500 Menschen Wohngeld. Mit der Reform könnte sich der Berechtigtenkreis mehr als verdreifachen. Zurzeit gibt es um die 50 Sachbearbeiterstellen im Wohngeldbereich in den Bezirken. Aus der Bürgerschaftsdrucksache 22/9560 geht hervor, dass dem Bezirksamt Wandsbek zurzeit 13,04 VZÄ in der Wohngeldstelle zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ist aber der Krankenstand im Bezirksamt Wandsbek in der Wohngeldstelle mit 16,3 Prozent sehr hoch und im bezirksweiten Vergleich sogar am höchsten. Außerdem gibt es im Bezirksamt Wandsbek in der Wohngeldstelle bereits jetzt eine Überlastungsanzeige.

Der Senat hat bereits angekündigt neue unbefristete Stellen zu schaffen, um dem Mehraufwand zu begegnen. Zusätzlich wurde eine Taskforce eingerichtet. Erste Stellenausschreibungen sollen bereits laufen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt:                                                                                                                                                   12.12.2022

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            12.12.2022

 

  1. Wie viele Menschen bezogen im Bezirk Wandsbek jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Wohngeld?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Eine Auswertung, die jede Person pro Jahr trotz monatelangem und ggf. mehrfachen Wohngeldbezuges (bspw. mit Unterbrechungen) nur 1 x berücksichtigt, steht nicht zur Verfügung. Das Bezirksamt Wandsbek hat aber eine Auswertung erhalten, die die monatliche Anzahl der Wohngeldfälle (differenziert nach Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss (Wohngeldart Belastung)) und Anzahl der darin berücksichtigen Haushaltsmitglieder ausweist.

 

Jahr-Monat

Wohngeldart

Anzahl Fälle

Anzahl Haushaltsmitglieder

2020-01

Belastung

33

104

Miete

1857

4404

2020-02

Belastung

28

92

Miete

1726

4015

2020-03

Belastung

32

105

Miete

1745

4081

2020-04

Belastung

34

104

Miete

1822

4242

2020-05

Belastung

41

119

Miete

1864

4319

2020-06

Belastung

42

120

Miete

1922

4534

2020-07

Belastung

42

134

Miete

1951

4580

2020-08

Belastung

41

130

Miete

1923

4501

2020-09

Belastung

40

124

Miete

1951

4559

2020-10

Belastung

43

128

Miete

2009

4716

2020-11

Belastung

49

149

Miete

2139

5030

2020-12

Belastung

41

113

Miete

2014

4661

2021-01

Belastung

42

116

Miete

2214

5244

2021-02

Belastung

48

133

Miete

2077

4862

2021-03

Belastung

47

129

Miete

2108

4873

2021-04

Belastung

44

121

Miete

2137

4928

2021-05

Belastung

45

122

Miete

2165

5060

2021-06

Belastung

40

105

Miete

2135

4927

2021-07

Belastung

39

100

Miete

2023

4676

2021-08

Belastung

40

97

Miete

1912

4385

2021-09

Belastung

33

77

Miete

1896

4372

2021-10

Belastung

30

67

Miete

1909

4416

2021-11

Belastung

31

73

Miete

1987

4611

2021-12

Belastung

27

61

Miete

1869

4312

2022-01

Belastung

31

74

Miete

2037

4742

2022-02

Belastung

29

70

Miete

1903

4410

2022-03

Belastung

37

88

Miete

2006

4679

2022-04

Belastung

38

89

Miete

2071

4883

2022-05

Belastung

37

86

Miete

2127

5028

2022-06

Belastung

37

87

Miete

2135

5015

2022-07

Belastung

37

87

Miete

2080

4899

2022-08

Belastung

34

81

Miete

1995

4683

2022-09

Belastung

33

77

Miete

1974

4591

 

 

  1. Wie wird sich die Anzahl von Wohngeldberechtigten im Bezirk Wandsbek mit dem in Krafttreten der Wohngeldreform zum Jahresbeginn 2023 entwickeln?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Es wird mit der Verdreifachung der Anzahl der Wohngeldberechtigten gerechnet.

 

 

  1. Wie viele zusätzliche Stellen werden im Bezirksamt Wandsbek zu wann in der Wohngeldstelle geschaffen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Die Auswirkungen der Novelle des Wohngeldgesetzes werden derzeit temporär und zentral durch ein Projekt der Sozialbehörde gesteuert, die budgetäre Absicherung erfolgt ebenfalls durch die Sozialbehörde. Es werden zentral 100 neue Kräfte eingeteilt, die bezirksübergreifend die Neuanträge bearbeiten werden. Eine Konkretisierung des auf Wandsbek entfallenden Anteils ist nicht möglich, die Stellen werden derzeit auch nicht im Einzelplan des Bezirksamtes Wandsbek eingerichtet.

 

 

  1. hrt das Bezirksamt Wandsbek die Ausschreibung der zusätzlichen Wohngeldstellen durch? Wenn nein, wer dann?

 

Sozialbehörde:

 

Nein. Die zusätzlichen Stellen werden in der Sozialbehörde ausgebracht. Dort wird eine Zentrale Wohngeldstelle gebildet; die Sozialbehörde übernimmt ebenfalls die Ausschreibung.

 

 

  1. Wie werden die zusätzlichen Stellen in der Wohngeldstelle finanziert?

 

Sozialbehörde:

 

Die Finanzierung erfolgt aus dem Einzelplan 9.2 (vgl. Senatsrucksache Nr. 2022/02142).

 

 

  1. Wird der Personaletat des Bezirksamt Wandsbek aufgrund der zusätzlichen Stellen beim Wohngeld erhöht? Wenn ja, um wie viel?
  2. Welche Qualifikationen werden in den Stellenausschreibungen für die Wohngeldstelle verlangt?

 

Sozialbehörde:

 

Die Ausschreibung unterscheidet zwischen den nachstehenden erforderlichen Voraussetzungen

  • abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Beruf oder
  • der Berufsausbildung gleichwertige Fachkenntnisse

 

und diesen vorteilhaften Voraussetzungen

  • Grundkenntnisse und Erfahrungen in der Antrags-, Sach- sowie Leistungsbearbeitung
  • erste Erfahrungen im Verwaltungshandeln sind wünschenswert
  • gutes Urteilsvermögen und hohe Problemlösefähigkeit auch in der Zusammenarbeit im Team
  • Freundlichkeit und Offenheit sowie souveränes Auftreten gegenüber Kundinnen und Kunden, auch bei ablehnenden Entscheidungen
  • Engagement und selbstständige Arbeitsorganisation sowie Flexibilität auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen

 

 

  1. Werden alle zusätzlichen Stellen in der Wohngeldstelle unbefristet sein?

 

Sozialbehörde:

 

Nein, nur die Stellen für das sachbearbeitende Personal (EG 9a TV-L und EG 6 TV-L) werden unbefristet besetzt. Die Stellen der Führungskräfte (Teamleitungen und Standortleitung) sind auf 1 Jahr befristet.

 

 

  1. r wie lange sollen die zusätzlichen Mitarbeiter in der Wohngeldstelle verbleiben?

 

 

Sozialbehörde:

 

Das zusätzliche Personal verbleibt voraussichtlich bis zum 31.12.2023 in der Zentralen Wohngeldstelle und wird dann in die Bezirksverwaltung überführt.

 

 

  1. Wo werden die neuen Mitarbeiter der Wohngeldstelle ihren Arbeitsplatz haben? Müssen für die erweiterte Wohngeldstelle neue Büroräume angemietet werden?

 

Sozialbehörde:

 

Die Zentrale Wohngeldstelle wird in der Billstraße 84 verortet sein; die genutzten Büroräume gehören zu einer von der Sozialbehörde genutzten Liegenschaft.

 

Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 4 bis 10:

 

Die zentral geschaffenen Stellen werden von der Sozialbehörde unbefristet ausgeschrieben; im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3.

 

 

  1. Wie ist der seit 2019 durchgehend überdurchschnittlich hohe Krankenstand in der Wohngeldstelle im Bezirksamt Wandsbek zu erklären? Und wie wird diesem begegnet?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Die Ursachen für hohe Krankenstände sind hochindividuell und grundsätzlich auch nicht ausschließlich auf Belastungssituationen zurückzuführen.

Es werden kontinuierlich selbstreflektierend Maßnahmen gesucht und gefunden, die aus dem Arbeitsumfeld resultierenden Belastungen abzubauen; es ist dabei allerdings schwierig, zusätzliche Belastungen aus kurzfristigen Gesetzesänderungen zu antizipieren bzw. zu kompensieren.

 

 

  1. Handelt es sich bei der Überlastungsanzeige um eine Überlastungsanzeige von einem Sachbearbeiter oder um eine Überlastungsanzeige der ganzen Abteilung?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Es handelt sich um eine Überlastungsanzeige für die ganze Abteilung.

 

 

  1. Was ändert sich für die Antragsteller des Wohngelds beim Verfahren?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Da Bundesratsinitiativen für ein vereinfachtes Antragsverfahren gescheitert sind, ändert sich im Antragsverfahren aller Voraussicht nach nichts. Es tritt aber ein digitales Antragsportal hinzu.

 

 

  1. Auf welchem Wege können Anträge eingereicht werden?
    1. Wird es möglich sein, Anträge online einzureichen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Ja.

 

  1. Wird es möglich sein, Anträge analog einzureichen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Ja.

 

 

  1. Es ist zu erwarten, dass nicht nur die Anzahl der Anträge sich erhöht, sondern auch die Fragen, die sich rund um den Berechtigtenkreis und die Anträge ergeben, erhöht. Wie wird der erhöhten Nachfrage nach Informationen begegnet?

 

Sozialbehörde:

 

Um dem erhöhten Informationsbedarf Rechnung zu tragen, wurde zum 15.11.2022 eine besondere Wohngeld-Hotline eingerichtet, die Mo.-Fr. von 8-17 Uhr die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Wohngeld beantwortet. Weiterhin wurde unter www.hamburg.de/wohngeld die zentrale Homepage zum Wohngeld deutlich ausgebaut.

 

Bezirksamt Wandsbek:

 

Die Aufgabe, dem quantitativ gesteigerten Informationsbedürfnis zu begegnen, ist Teil der Projektaufgaben in der Sozialbehörde. Dazu ist ein Kontrakt mit dem im Bezirksamt Wandsbek angesiedelten HamburgService geschlossen worden, der für telefonische Anfragen zum Wohngeld 15 weitere Beschäftigte rekrutiert. Der HamburgService betreut derzeit bereits Wohngeldanfragen für das Land Schleswig-Holstein.

 

 

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