Inklusion - wie viel oder wie wenig Teilhabe gelingt in Corona-Zeiten in Wandsbek? Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
Letzte Beratung: 16.12.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.1
Schon bevor die Pandemie begann, hatten es Menschen mit Behinderung nicht leicht, auch nicht in Hamburg. Dem jährlichen Hissen der Inklusionsfahne am Rathaus folg(t)en oft genug keine nachhaltigen Aktionen und Maßnahmen oder sie hatten eher Symbolcharakter. Wie die
jüngste Anfrage der Linksfraktion ergab, sind in Wandsbek ca. 11 Prozent der Wahllokale barrierefrei zugänglich, die politische Teilhabe nicht nur an Wahltagen entsprechend erschwert.
Auch der Inklusionsbeirat des Bezirksamts kann nicht einmal barrierearm, geschweige denn barrierefrei auf eigene Dokumente im Ratsinformationssystem Allris zugreifen oder an Ausschüssen spontan teilnehmen. Dolmetscher*innen müssen vorab angefragt werden. Gebärdensprache in der Bezirksversammlung? Fehlanzeige.
Wieso werden Sitzungen nicht regelhaft gedolmetscht? Wie sollen sich Betroffene informieren, wenn weder die Website des Bezirksamtes noch andere Dokumentationen nicht oder nicht ausreichend in zielgruppengerechter (Leichter oder Einfacher) Sprache vorliegen?
Die Website des Bezirksamtes erfüllt nicht die Vorgaben der Barriere-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV ). Es gibt keine Texte in Leichter Sprache. Die Gelder waren nur befristet verfügbar, eine Neuauflage ist nicht geplant.
So kann Inklusion nicht gelingen. Nur befristete Mittel zu haben reicht nicht. Solange Inklusion nicht ganzheitlich gedacht wird, ist es keine. Es ist vor allem nicht das, wozu sich Deutschland im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Jahr 2009 verpflichtet hat.
Natürlich liegen die Verantwortlichkeiten dafür auf Bundesebene, aber was kann in Wandsbek getan werden, um mehr Teilhabe für Wandsbeker*innen zu ermöglichen?
In Hamburg gibt es keine einzige Anlage einer „Toilette für Alle“ der Stiftung „pur Leben“ auf öffentlichen Plätzen (www.toiletten-fuer-alle.de). Hier könnte Wandsbek ein Alleinstellungsmerkmal setzen und nicht nur den Freizeitwert für mobil eingeschränkte Personen erhöhen, sondern zusätzlich noch einen touristischen Reiz geben und auch andere Zielgruppen anziehen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.