21-6913.1

Informationsveranstaltung des Denkmalschutzamts am 28.03.2023 Hamburg Bau '78 Auskunftsersuchen vom 17.04.2023

Antwort zu Anfragen

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23.05.2023
11.05.2023
Sachverhalt

 

In der o.a. Informationsveranstaltung wurde vom Denkmalschutzamt eingeräumt, dass man es dort versäumt hatte die bezirklichen Gremien zu informieren und zu beteiligen, bevor die Unterschutzstellung der Gebäude der Hamburg Bau '78 im vergangenen September erfolgte. Ehrenwerterweise wurde hierfür auch eine Entschuldigung angeboten. Eine städtebauliche Erhaltungssatzung des Bezirks sei nicht geprüft worden. Im weiteren Verlauf wurde ebenfalls eingeräumt, dass es vor der Unterschutzstellung zu keiner Besichtigung von Innenräumen in dem betroffenen Gebiet gekommen sei. Die Entscheidung sei auf der Grundlage der vorhandenen Bauakten getroffen worden. Am Ende der Veranstaltung wurden weitere Gespräche über das Verfahren angeboten. Nach Beendigung der Veranstaltung soll seitens des Denkmalschutzamtes erklärt worden sein, dass das Bezirksamt im Vorfelde der Unterschutzstellung informiert wurde.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Kultur und Medien antwortet wie folgt:          25.04.2023

 

1.)   Wann ist das Bezirksamt über die Absicht der Unterschutzstellung bzw. den Beginn des Verfahrens informiert worden? Welche Abteilungen des Bezirksamts wurden informiert?

2.)   Gibt es Absichten die denkmalschutzrechtliche Einstufung der Hamburg Bau '78 zurückzunehmen und durch eine städtebauliche Erhaltungssatzung zu ersetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Bearbeitungsstand liegt vor?

3.)   Wieso hat das Denkmalschutzamt die Unterschutzstellung auf die Innenräume ausgedehnt ohne wenigstens stichprobenartig den Bestand zu besichtigen?

4.)   Plant das Denkmalschutzamt die bezirklichen Gremien in das weitere Verfahren einzubinden? Wenn ja, auf welche Weise und wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 1.-4.:

 

Die Unterschutzstellung der Siedlung Hamburg Bau ´78 erfolgte gemäß § 4 Denkmalschutz-gesetz. In Hamburg erstreckt sich der Denkmalschutz grundsätzlich auf das gesamte Gebäude und folgt damit den bundesweiten, fachlichen Grundsätzen der Denkmalpflege. Eine Beteiligung der bezirklichen Gremien ist gemäß Denkmalschutzgesetz nicht vorgesehen. Gleichwohl wurde die Bezirksamtsleitung am Rande eines Gesprächs zum Wasserturm Farmsen mit der Leitung des Denkmalschutzamtes am 3. August 2022 im Bezirksamt Wandsbek über die Absicht unterrichtet, die Siedlung unter Schutz zu stellen. Retrospektiv ist festzuhalten, dass eine frühzeitige Information der bezirklichen Gremien im Interesse der denkmalfachlichen Belange wünschenswert gewesen wäre.

Die Hamburg Bau `78 ist ein Zeugnis des Wohnens der 1970er Jahre.  Aus der Sichtung der Bauakten ergab sich, dass keine grundsätzlichen Veränderungen in den Häusern statt-gefunden haben. Eine Aufhebung des Denkmalschutzes wäre angebracht, wenn neue Erkenntnisse vorliegen, dass die Schutzgründe nicht mehr bestehen.

Seit der Unterschutzstellung im September 2022 finden Beratung und denkmalfachliche Betreuung nach Bedarf der Eigentümerinnen und Eigentümer statt, auch zum Inneren der Gebäude. Wenn bei einzelnen Häusern das bauzeitliche Innere nicht mehr überliefert ist und denkmalfachliche Belange im Inneren nicht mehr gegeben sind, wird dies entsprechend vermittelt. Dieses bundesweit geübte Verfahren der Einzelfallprüfung bei Bedarf kommt auch in der Hamburg Bau `78 zur Anwendung, sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer Ortstermine in Anspruch nehmen.

Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB sind bezirkliche Planungs-instrumente und liegen nicht in der Zuständigkeit des Denkmalschutzamtes. Die Möglichkeit des Erlasses einer solchen Erhaltungsverordnung wurde daher hier nicht geprüft. Nach Auskunft der zuständigen Bezirksamtsleitung plant das Bezirksamt nunmehr, die Anwohnerschaft und ihre Interessengemeinschaft zeitnah zu einem Gespräch über das weitere Vorgehen einzuladen. Der Bezirksversammlung soll zum gegebenen Zeitpunkt über das Gespräch und das weitere Vorgehen Bericht erstattet werden.

Anhänge

keine Anlage/n