Inbetriebnahme eines Standorts der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Marie-Bautz-Weg Anhörung gem. § 28 BezVG
Der Geschäftsstelle liegt die beigefügte Anhörung gem. § 28 BezVG vor.
Die Rückmeldefrist einer Stellungnahme endet am 12.06.2022.
Zur Beratung und ggf. Abgabe einer Stellungnahme gem. § 28 BezVG
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