Illegale Pokerrunde in der Werkstatt im Gebäude der Spielhalle und einliegendem Sex-Kino in der Holzmühlenstraße 10 Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2021 (Drs. 21-2664.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Stellen mögen prüfen, ob mit der illegalen Pokerrunde mit Spieltischen und Spielautomaten in der Werkstatt im Gebäude der Spielhalle und einliegendem Sex-Kino in der Holzmühlenstraße 10 ein Verstoß gegen das Hamburger Spielhallengesetz und damit gegen die Zuverlässigkeit vorliegt.
Die Verwaltung möge prüfen, ob der Bestandsschutz der Spielhalle auch dann aufgehoben wird, wenn die Erlaubnis des Betreibers erlischt.
Über die Ergebnisse der Prüfungen möge im Kerngebietsausschuss berichtet werden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das zuständige Fachamt des Bezirksamtes hat den Sachverhalt überprüft und sieht weder einen Anlass noch rechtliche Möglichkeiten im Sinne der Beschlusslage tätig zu werden.
Es wurde bei dem Einsatz in den Räumlichkeiten der Kfz-Werkstatt in der Holzmühlenstraße 10 illegales Glücksspiel nach § 284 StGB, in Form eines Pokertisches, Spielkarten und Jetons, festgestellt. Spielautomaten wurden, anders als in der Beschlussvorlage genannt, nicht vorgefunden.
Dass der Betreiber der Spielhalle in diesen Vorfall involviert war, wurde nicht festgestellt. Zudem fand das illegale Glücksspiel nicht in den Räumlichkeiten der Spielhalle, sondern in Räumlichkeiten eines anderen unter dieser Adresse ansässigen Gewerbebetriebes statt.
Ein Verstoß gegen das HmbSpielG und damit gegen die Zuverlässigkeit des Betreibers der Spielhalle kann somit nicht festgestellt werden. Eine Prüfung, ob mit der illegalen Pokerrunde ein Verstoß gegen das HmbSpielG vorliegt, ist damit nicht angezeigt.
Eine Prüfung, ob der Bestandsschutz der Spielhalle auch dann aufgehoben wird, wenn die Erlaubnis des Betreibers erlischt, ist deshalb ebenfalls nicht erforderlich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n