Housing-First Wandsbek Auskunftsersuchen vom 21.04.2022
Letzte Beratung: 27.06.2022 Ausschuss für Soziales Ö 8.1
Die Sozialbehörde hat im Winter 2021 eine Summe in Höhe von 880.000 Euro für das Housing-First Projekt zur Verfügung gestellt. Hierzu wurden Träger gesucht, die das Projekt bezirklich betreuen sollen und zum Beispiel Wohnungen akquirieren, damit für bis zu 30 Haushalte eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann. Geplanter Projektstart ist der Sommer 2022.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt: 13.05.2022
Vorbemerkung:
Auf der Basis des Bürgerschaftlichen Ersuchens 22/4444 finanziert die Sozialbehörde ein Modellprojekt Housing First mit ca. 880.000 € für einen Zeitraum von drei Jahren.
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wurde die Konzeptumsetzung an einen Trägerverbund bestehend aus dem Diakonie-Hilfswerk HH, der Behrensstiftung und dem Ev.-luth. Kirchenkreis HH-Ost vergeben.
Ein bezirklicher Bezug des Projektes ist nicht vorgesehen, dementsprechend wurden keine bezirksbezogenen Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Das Projekt nimmt seine Arbeit am 01.07.2022 auf und wird nach einer Startphase voraussichtlich im Januar 2023 mit der Vergabe der ersten Wohnungen beginnen.
Dies vorausgeschickt erfolgt die Beantwortung der Fragen:
Das Housing-First-Projekt wurde ohne bezirklichen Bezug vergeben, daher gibt es keine bezirksbezogenen Bewerbungen.
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens wurden vier Angebote abgegeben.
Ein Trägerverbund hat den Zuschlag erhalten, siehe Vorbemerkung
Zu den wesentlichen Auswahlkriterien gehörten - auf der Basis der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen -
Zu 3.-5.:
Siehe Vorbemerkung.
Die am Anfang des Unterstützungsprozesses stehende Versorgung mit unbefristetem Mietwohnraum ist ein erster und wesentlicher Schritt in einen normalen Alltag. Dieser Abschnitt wird vom Projekt begleitet, hierzu gehört auch die Unterstützung bei der Umsetzung von Leistungsansprüchen ebenso wie bei der Wohnungsausstattung etc.
Im weiteren Verlauf des Prozesses wird den Neumietenden ein kontinuierliches Unterstützungs-angebot eröffnet, um bestehende Bedarfe zeitnah zu erfüllen, mögliche Krisen abzuwenden und die Selbstwirksamkeit der Mietenden zu fördern.
keine Anlage/n
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