21-7554.1

Historische Bahnbrücke über die Wandse Auskunftsersuchen vom 28.08.2023

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 08.11.2023 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 8.1

Sachverhalt

 

In Verlängerung des Tonndorfer Wegs überquert eine historische Eisenbahnbrücke aus dem 19. Jahrhundert die Wandse (Denkmalliste Hamburg „ID 27475 Tonndorfer Weg o. Nr. Bahnbrücke über die Wandse 1863/64“). Ihr Unterbau ist wahrscheinlich noch älter und geht wohl auf eine Straßenbrücke von 1842/43 zurück. Parallel zur historischen Brücke befindet sich heute eine Fußngerunterführung unter der Bahnstrecke. Bislang ist es nicht Teil der öffentlichen Diskussion, was mit dieser Brücke angesichts der geplanten Bauarbeiten zur S4 im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2 geschehen wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt:                    22.09.2023

 

  1. Wann sollen nach heutigem Stand die ersten vorbereitenden Vor-Ort-Maßnahmen (z. B. Absperrungen) und die ersten Bauarbeiten im PFA 2 im Bereich der o. g. historischen Brücke beginnen?

 

Laut heutigem Planungsstand sollen die ersten Bauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2 im Bereich der o. g. historischen Brücke Ende 2025/Anfang 2026 beginnen.

 

  1. Welche Auswirkungen werden nach heutigem Stand die S4-Bauarbeiten auf die Substanz der Brücke haben?

 

Im Zuge der Maßnahme S4 sind zwei zusätzliche Gleise parallel zu den vorhandenen Gleisen geplant. Da die Brücke u. a. diese zusätzlichen Lasten nicht aufnehmen kann, muss sie durch ein größeres Bauwerk ersetzt werden.

 

 

  1. Inwiefern wird das Denkmalschutzamt hinsichtlich der Brücke in die Bauplanungen einbezogen?

 

Die Abstimmungen mit dem Denkmalschutzamt sind hierfür erfolgt. Dabei wurde folgendes Vorgehen festgelegt:

 

a) Die Bahn muss einen Antrag auf „denkmalrechtliche Genehmigung“ an das Denkmalschutzamt stellen. Zusammen mit dem Antrag müssen: 

-eine Erläuterung mit Begründung zum Abriss,

-ein Lageplan,

-die Brückenprotokolle der letzten fünf Jahre

-und der statische Nachweis eingereicht werden.

Die denkmalrechtlichen Genehmigungen sollten vor dem Antrag auf Planfeststellung beim Denkmalschutzamt eingereicht werden. Das für die Planfeststellung zuständige Eisenbahn- Bundesamt wird ebenfalls die Denkmalschutzbehörde mit einbeziehen.

 

b) Unmittelbar vor dem Abriss muss jeweils eine Dokumentation erstellt werden.

 

c) Das Denkmalschutzamt benennt geeignete Firmen, die diese Dokumentationen erstellen    sollten. 

 

 

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