Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 Stellungnahme der Bezirksversammlung zur Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter
Aufgrund einer rechtlichen Änderung in § 37 (3) BezVG werden die Rahmenzuweisungen zukünftig vom Senat im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt. Den Bezirksversammlungen und den Bezirksamtsleitungen ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Vor dieser Änderung mussten die Stellungnahmen vorliegen, bevor die Verteilung durch den Senat veranlasst wurde.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme sich nur auf den Verteilungsschlüssel und nicht auf die Höhe der Zuweisung bezieht.
Bisheriges Verfahren:
1) Fachbehörden senden an das Bezirksamt und die Bezirksversammlung den Verteilungsvorschlag für Rahmenzuweisungen zur Stellungnahme der Bezirksamtsleitungen und Bezirksversammlungen.
2) RS 11 forderte dazu Stellungnahmen bei den bezirklichen Fachbereich ab.
3) Die Stellungnahme des bezirklichen Fachbereiches wird an den Haushalt- und Kulturausschuss weitergegeben m. d. B. u. Weiterleitung an den zuständigen Fachausschuss zur Stellungnahme.
4) Anschließend erhält der für Finanzen zuständige Ausschuss die Stellungnahmen der Fachausschüsse zur Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung.
5) Beteiligung der Bezirksversammlung m. d. B. u. Zustimmung und Weiterleitung an die Verwaltung.
6) Die Stellungnahmen des bezirklichen Fachbereiches und der Bezirksversammlung erhalten die Bezirksamtsleitungen z.K..
7) Weiterleitung durch RS 11 beider Stellungnahmen (Bezirksversammlung und Bezirksamtsleitungen) an die zuständige Fachbehörde und das Amt B der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke.
Die Stellungnahmen der Bezirksamtsleitungen und der Bezirksversammlungen sollen den Fachbehörden grundsätzlich bis zum 31. Oktober 2021 vorliegen.
Aufgrund der Sitzungstermine kann das o. g. Verfahren für das Aufstellungsverfahren 2023/2024 nicht eingehalten werden.
Daher wird für die Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 ein verkürztes Verfahren durch die Verwaltung durchgeführt:
1) Sobald die Vorschläge zur Verteilung der Rahmenzuweisungen von einer Fachbehörde vorliegen,
2) werden diese parallel
3) Die erstellten Stellungnahmen der Fachausschüsse gehen über den Haushalt- und Kulturausschuss am 02.11.2021 (ausgenommen hiervon könnte der JHA sein, da dieser vermutlich erst am 03.11.2021 erreicht werden wird)
4) an die Bezirksversammlung zur Zustimmung am 18. November 2021.
5) Die vorliegenden Stellungnahmen der Bezirksversammlung werden der Bezirksamtsleitung und RS 11 zur Kenntnis vorgelegt
6) und anschließend durch BVG an das Amt B der BWFGB und die jeweils betroffene Fachbehörde weitergeleitet.
Derzeit liegen dem Bezirksamt - bis auf die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit - alle Verteilungsvorschläge vor (siehe Anlagen).
Für die Rahmenzuweisungen Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Karten und drucktechnische Arbeiten (Rahmenzuweisung der BSW) liegt auch schon eine Stellungnahme des Fachbereichs vor, so dass diese in der Anlage RZ BSW aufgenommen wurde.
1) Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um Kenntnisnahme der Vorlagen und Stellungnahme zur RZ BKM gebeten.
2) Die Fachausschüsse werden um Stellungnahme gebeten.
Die Ergebnisse der Fachausschüsse sind anschließend zur Zustimmung über den HK an die Bezirksversammlung zu überweisen.
Anlage Terminplanung
Anlage RZ BKM
Anlage RZ BUKEA
Anlage RZ BVM
Anlage RZ Sozialbehörde (BAGSFI)
Anlage RZ BSW
Anlage RZ BWFGB (wird nachgereicht)