Haus der Jugend Jenfeld: Mietkosten Mai- Dezember 2022
Für die Mietzahlungen an SBH gab es bisher eine Finanzierungslücke für die Restmiete 2022 von Mai bis Dezember 2022 in Höhe von 33.333 EUR. Der Mietvertrag wurde daher zunächst bis zum 30.04.2022 befristet (s.a. Drs. 21-4572).
Im Zuge der konsumtiven Mehrbedarfsanmeldungen 2022 für die Rahmenzuweisung KJ und FamFö, zu der die Sozialbehörde die Bezirke unterjährig aufgefordert hatte, sind dem Bezirk Wandsbek von der Finanzbehörde zusätzliche Mittel in Höhe von 33.333 EUR für die ungedeckten Mietkosten in 2022 für das HdJ Jenfeld bereitgestellt worden.
Es ist weiterhin allseitiges Ziel das Vertragsverhältnis über den 30.04.2022 hinaus zu verlängern.
Die Verwaltung hat für den Haushalt 2023/2024 konsumtive Mehrbedarfe für die Rahmenzuweisung KJ zur Deckung der zusätzlichen Mietkosten bei der Sozialbehörde angemeldet.
Eine Beschlussvorlage für die Verlängerung des Mietverhältnisses über den 31.12.2022 hinaus, sowie für die Bereitstellung der jährlichen Mietkosten aus der Rahmenzuweisung KJ, werden dem JHA zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.
Der JHA wird um Beschlussfassung gebeten, konsumtive Mittel aus der RZ KJ in Höhe von 33.333 EUR für die Mietkosten Haus der Jugend Jenfeld für Mai bis Dezember 2022 zur Verfügung zu stellen. Es stehen ausreichende Mittel in der Rahmenzuweisung KJ zur Verfügung.
Der JHA wird darum gebeten, die Verwaltung zu ermächtigen das Mietverhältnis auf der Grundlage des bis zum 30.04.2022 befristeten Mietvertrages bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
keine Anlage/n