22-0569

Handreichung BUKEA Winterdienst vom 27.08.2024

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.11.2024
Ö 7.8
Sachverhalt

 

Aufgrund der Erfahrungen des Winters 2023/2024 bedarf es auch wieder eines verstärkten Augenmerks auf die Durchführung des Winterdienstes durch Anlieger:innen und dessen Überwachung durch die Bezirksämter.

 

Ein wichtiger Baustein des neuen und nach wie vor gültigen Winterdienstkonzepts ist die verbesserte Anlieger:inneninformation und Anlieger:innenüberwachung (siehe II.5.1.5 der Drucksache). Einige Grundeigentümer:innen kommen ihrer Räum- und Streupflicht nur unzureichend nach. Den Bezirksämtern obliegt die Überwachung der Erfüllung der Räum- und Streupflichten und Ahndung der Anlieger:innen bei Verstößen. Ziel ist ein zügiges, einheitliches, konsequentes und effektives Vorgehen der zuständigen Bezirksämter. Das soll mit dieser Handreichung sichergestellt werden.

 

Hiermit möchte die Verwaltung die Mitglieder des neuen KUV über die neue Handreichung entsprechend in Kenntnis setzen, da es bei Wintereinbrüchen auch zu Bürgerbeschwerden an die politischen Vertreter kommen kann.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge