21-5993.1

Hamburger Gründachstrategie Auskunftsersuchen vom 18.10.2022

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.01.2023
10.01.2023
15.12.2022
Sachverhalt

 

Die Potentialfläche „Dach“ zum Ausgleich für die Verdichtung von Flächen durch das Bauen in Form von Begrünung zu nutzen, kann ein Baustein zum Verlustausgleich in verschiedenen Bereichen sein.
Neben einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitätserhöhung kann die Dachbegrünung zu einem positiven Beitrag zur Wasserwirtschaft, zum Klimaschutz sowie zum Naturschutz beitragen.
Vorausgesetzt es folgen auf die großen Ankündigungen auch Taten in der Umsetzung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie             folgt:                                                                                                                                                                  28.11.2022

 

  1. Wie viele potentielle Dachflächen für die Dachbegrünung sind in Hamburg insgesamt und in den einzelnen Bezirken ermittelt worden? Bitte tabellarisch nach Bezirk, Datum der Erhebung, Größe der jeweiligen Dachfläche, Aufteilung zwischen öffentlichen und privaten Flächen auflisten.

 

Derzeit sieht der Hamburger Datenschutzbeauftragte keine ausreichende Rechtsgrundlage um ein Gründachpotentialkataster für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) aufzubauen. In dem in Überarbeitung befindlichen Klimaschutzgesetz ist eine Rechtsgrundlage für das Gründachpotential eingefügt worden. Die Novellierung steht aus. Gegenwärtig liegen daher keine Angaben zu den angefragten Daten vor.

 

Allgemeine Daten liefert der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung: Die Dachfläche in Hamburg beträgt 71,7 Mio. m² (Stand: 2021). Von dieser Dachfläche sind mehr als 50 % flach bzw. flach geneigt (Dachneigung 0 bis 20 Grad). Potentiell gut begrünbar sind Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad. Baustatische oder baurechtliche Einschränkungen wurden bei dieser Auswertung nicht berücksichtigt.

 

 

  1. Wieviel der in der Hamburger Gründachstrategie als Ziel gesetzte Fläche zur Dachbegrünung von 1.000.000 qm sind zum Stand September 2022 umgesetzt und wieviel sind konkret für welche Jahre bis 2024 geplant?

 

Die Gründachfläche in der FHH hat geschätzt um 860.000 m² seit dem Start der Gründach-strategie zugenommen. Bis Ende 2024 ist das Ziel weitere 140.000 m² Dächer zu begrünen.

 

 

  1. Ist die Behörde weiterhin davon überzeugt, ihr gestecktes Ziel, Flächen in einem Umfang von 1.000.000 qm zu begrünen,  erreichen zu können? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

 

Die BUKEA geht davon aus, das gesteckte Ziel zu erreichen, denn das Baugeschehen der letzten Jahre war und ist umfänglich. Allerdings ist eine abschließende Beurteilung aufgrund der fehlenden Datenlage nicht möglich, denn die Datenerfassung und -auswertung der be-grünten Dächer erfolgt nachlaufend nach Baufertigstellung und nach Erhalt neuer Luftbilder im Rahmen des Gebührensplittings der Abwassergebühr. Die Daten zu begrünten Dächern wer-den also zeitverzögert zu den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen erfasst, dabei kann es sich um mehrere Jahre handeln.

 

 

  1. Wie sieht der Abfluss der vom Senat eingerichteten Förderung in Höhe von 3 Mio. € aus? Bitte tabellarisch nach Jahren von 2014-Sept. 2022 darstellen.

 

Die Hamburger Gründachförderung startete im Jahr 2015. Bislang wurden 2.388.037 € an Fördervolumen bewilligt und 1.294.451 € ausgezahlt, die sich auf die Jahre wie folgt verteilen:

 

Jahr

bewilligtes

Fördervolumen

ausgezahltes Fördervolumen

2015

79.734 €

0 €

2016

302.895 €

46.520 €

2017

347.290 €

47.438 €

2018

280.126 €

205.248 €

2019

436.400 €

216.227 €

2020

369.924 €

292.781 €

2021

470.508 €

400.562 €

2022

101.160 €

85.675 €

 

2.388.037 €

1.294.451€

 

 

  1. Wie schätzt die zuständige Fachbehörde die Konkurrenzsituation zwischen Wohnflächenschaffung durch Aufstockung des Daches, der Installation von PV Anlagen auf dem Dach und der Begrünung des Daches ein? Wenn die Fachbehörde keine Konkurrenzsituation sieht, warum nicht?

 

Es wird keine Konkurrenzsituation gesehen, denn Solargründächer sind die Kombination von aufgeständerten Photovoltaik (PV)- oder Solarthermie-Anlagen auf Dächern mit Begrünung. Sie verbinden die Erzeugung erneuerbarer Energie mit Hitzevorsorge und Regenwasserbe-wirtschaftung auch auf aufgestockten Gebäuden.

 

Dachbegrünung schützt vor starkem Aufheizen der Dachoberfläche und mindert den Urban Heat Island Effekt (Wärmeinsel-Effekt in Städten) und der Wohnkomfort in Dachgeschoss-wohnungen steigt, weil ein begrüntes Dach die sommerliche Aufheizung um 30 bis 60 % senkt.

 

Die Verbindung einer Solaranlage mit Begrünung ergibt zusätzlich positive Effekte:

 

                      Die Verdunstungskühlung des Gründachs senkt die Betriebstemperatur der PV-Module und kann den solaren Stromertrag steigern, was zu einem Mehrertrag der PV-Anlage von 1,5 bis 5 % führen kann.

                      Zurückhalten (Retention) des Regenwassers, Verzögerung und Verringerung des Ab-flusses, somit Entlastung der Regenwasserbewirtschaftungsanlagen

                      Reduzierung der Überflutungsgefährdung auf dem Grundstück und im Stadtquartier

                      Steigerung der Evapotranspiration (Wasserverdunstung aus Tier- und Pflanzenwelt), was Kühleffekte bringt und zur Annäherung an eine natürliche Wasserbilanz sowie zur Verbesserung des Lokalklimas führt.

                      Solarmodule bieten Schatten und unterschiedlich feuchte Bereiche, die Lebensräume auf dem Dach vermehren, die Biodiversität steigern und wildlebende Tiere dauerhaft in städtischen Räumen ansiedeln (Animal Aided Design).

 

 

Anhänge

keine Anlage/n