Drucksache 22-4678

Grünanlage zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg - Was ist aus den angekündigten Prüfungen geworden? Kleine Anfrage vom 30.10.2026

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)
Sachverhalt

Im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wurde im Zusammenhang mit dem CDU-Antrag Drs. 22-3076 über den Zustand und die ausstehende Herstellung der Grünanlage zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg in Poppenbüttel beraten.

Seitens der Verwaltung wurde erläutert, dass sich in dem betreffenden Bereich sowohl eine private Ausgleichsfläche als auch ein öffentlicher Gehweg mit Beleuchtungsstruktur befinden. Dabei wurde angekündigt, die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans durch die Bauaufsicht prüfen zu lassen und gegebenenfalls den Eigentümer zur Nachbesserung zu veranlassen. Auch die Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Flächen sowie die jeweiligen Pflegezuständigkeiten sollten geklärt werden.

Auffällig ist zudem eine Straßenlaterne, die sich innerhalb des bislang nicht abschließend hergerichteten Grünbereichs befindet und deren heutige Funktion vor Ort nicht ohne Weiteres erkennbar ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Welche Ergebnisse hat die angekündigte Prüfung durch die Bauaufsicht hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans für die Grünanlage zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg in Poppenbüttel erbracht?
  1. Welche Verpflichtungen zur Herstellung und Pflege der privaten Ausgleichsfläche zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg bestehen für den Eigentümer, und inwieweit wurden diese bislang erfüllt?
  1. Wurde der Eigentümer der privaten Ausgleichsfläche zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg bereits zur Nachbesserung aufgefordert? Falls ja, welche Maßnahmen wurden mit welchen Fristen verlangt? Falls nein, warum nicht?
  1. Welche ursprüngliche Funktion hatte die Straßenlaterne im westlichen Bereich der Grünanlage zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg, und wann wurde diese errichtet?
  1. Befindet sich die Straßenlaterne im westlichen Bereich der Grünanlage zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg auf öffentlichem oder privatem Grund, und dient sie weiterhin der Beleuchtung eines öffentlichen Gehwegs? Sollte das Bezirksamt hierfür nicht zuständig sein, welche Stelle ist zuständig?
  1. Besteht die Möglichkeit, die Straßenlaterne im westlichen Bereich der Grünanlage zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg zu versetzen oder zurückzubauen, sofern sie für die Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen nicht mehr erforderlich ist? Sollte das Bezirksamt hierfür nicht zuständig sein, welche Stelle ist für die Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung zuständig?
  1. Welche weiteren Maßnahmen sind zur abschließenden Herstellung und ordnungsgemäßen Pflege der Grün- und Wegeflächen zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg vorgesehen, und wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?
Anhänge

keine Anlage/n

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