21-2398

Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Wandsbek

Anfrage gem. § 27 BezVG

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17.12.2020
Sachverhalt

 

Gemäß Drucksache 21-19980 vom 24.04.2019 soll ein Vertrag für Hamburgs Stadtgrün mit den Bezirken und anderen städtischen Trägern der Grünentwicklung geschlossen werden. Ziel soll es sein, Hamburgs Stadtgrün gemeinsam und strategisch abgestimmt entlang der Ziele dieses Antrages zu entwickeln. In einer Pressemitteilung vom 17.11.2019 erklärt der Umweltstaatsrat und künftiger Grünkoordinator, „In einem ‚Vertrag für Hamburgs Stadtgrün‘ verpflichten sich alle verantwortlichen Partner zur aktiven Teilnahme an der Grünentwicklung. Der Grünkoordinator soll die Umsetzung des Vertrags gewährleisten und dafür sorgen, dass alle Behörden für die Erhaltung des Grüns an einem Strang ziehen. Das ist in unserer wachsenden Stadt, die sich zudem an den Klimawandel anpassen muss, eine wichtige Aufgabe.“

Hierfür wurden 17,5 Millionen Euro pro Jahr für Maßnahmen für die Stadtnatur beschlossen und damit verbunden eine Bestandsgarantie für die Grünanteile in Hamburg.

Im Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen werden im § 1 die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen definiert.

 

§ 1 (1) 1 Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung dienen, von der Freien und Hansestadt Hamburg unterhalten werden und vom Senat als öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht worden sind.

2 Darunter fallen: Grünflächen, Parks, Gärten, ehemalige Friedhöfe; Grünflächen und Erholungsanlagen in allgemein zugänglichen Kleingartengebieten; Wanderwege, Gehölze; Sport-, Spiel- und Badeplätze; Zeltplätze; Strandflächen

 

r die Planung, den Bau und Unterhaltung öffentlicher Verkehrswege, Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze und Gewässer wurden im Bezirk Wandsbek alle flächenbezogenen Aufgaben gebündelt und das Fachamt Management des öffentlichen Raumes geschaffen.

Bei der Pflege, Beschilderung und der Feststellung der Verkehrssicherheit in Parkanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg kommt es immer wieder zu Fragen um die Eigentumsverhältnisse, da nicht alle Flurstücke in Parkanlagen

dem Bezirksamt zugeordnet sind. Es gibt auch Flurstücke mit dem Hinweis folgender Zuordnung: Zuordnung AGV ohne Erbbaurecht

(AGV Allgemeines Grundvermögen)

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wer ist für die Pflege, Beschilderung und Feststellung der Verkehrssicherheit in Parkanlagen der Hansestadt Hamburg im Bezirk Wandsbek zuständig und welche Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen sind Grundlage?
  2. Welche Haushaltsmittel werden dem Bezirk für die Pflege, Beschilderung und Feststellung der Verkehrssicherheit in Parkanlagen der Hansestadt Hamburg im Bezirk zur Verfügung 2019 und 2020 gestellt?
  3. Wer ist für Pflege, Beschilderung und Feststellung der Verkehrssicherheit in Parkanlagen der Hansestadt Hamburg im Bezirk Wandsbek r die Flurstücke, die dem Bezirksamt nicht zugeordnet sind, zuständig?
  4. Welche Vereinbarungen wurden zwischen dem Bezirksamt und der zuständiger Fachbehörde getroffen, wenn Verbindungswege durch Parkanlagen über Flurstücke geführt werden, die dem Bezirksamt zugeordnet sind?
  5. Welche Vereinbarungen wurden zwischen dem Bezirksamt und der zuständiger Fachbehörde getroffen, wenn Verbindungswege durch Parkanlagen über Flurstücke geführt werden, die dem Bezirksamt nicht zugeordnet sind?
  6. Werden zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, wenn Verbindungswege durch Parkanlagen über Flurstücke geführt werden, die dem Bezirksamt nicht zugeordnet sind?
  7. Wer ist für die Pflege, Beschilderung und Feststellung der Verkehrssicherheit in Parkanlagen der Hansestadt Hamburg zuständig, wenn Fahrrad-Freizeitrouten durch Parkanlagen geführt werden und das Flurstück nicht dem Bezirksamt Wandsbek zugeordnet wurde (siehe Fahrrad-Freizeitroute 2, Parkanlage im B-Plan Rahlstedt 74 und B-Plan Rahlstedt 121, Flurstück 3898)
  8. Wer ist für die Pflege, Beschilderung und Feststellung der Verkehrssicherheit der Verbindungswege in Parkanlagen der Hansestadt Hamburg auf den Flurstück 5012,5131 und 3898 zuständig?
  9. Wurde der Vertrag r Hamburgs Stadtgrün mit den Bezirken und den anderen Trägern der Grünentwicklung bereits geschlossen?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht und wann soll der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün mit den Bezirken und den anderen Trägern der Grünentwicklung geschlossen werden?
  10. Wann ist die Umsetzung des Vertrags gewährleistet und dafür gesorgt, dass alle Behörden für die Erhaltung des Grüns an einem Strang ziehen?

 

  1. Welche Gründe führten bisher dazu, dass nicht gewährleistet werden konnte, dass alle Behörden für die Erhaltung des Grüns an einem Strang ziehen?

 

  1. Wie werden die beschlossenen 17,5 Millionen Euro pro Jahr für Maßnahmen für die Stadtnatur verteilt und welchen Anteil erhalten die Bezirke? Bitte pro Bezirk angeben.

 

Anhänge

keine Anlage/n