Großkontrollen und Schwerpunkteinsätze
Letzte Beratung: 17.12.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.4
In Rundfunk, Fernsehen und Printmedien wird immer wieder schlagzeilenartig von Großkontrollen und Schwerpunkteinsätzen berichtet, doch was verbirgt sich in der Praxis hinter diesen Polizeitermini? Verwirrend erscheint die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion Wandsbek (Drs. 21-2032.1) im Abgleich mit einer aktuellen Drucksache der Bürgerschaft (Drs. 22/1592). Einerseits teilt die BIS mit dass “Großkontrolle“ kein polizeilich definierter Begriff sei, andererseits werden mit eben jener Kategorie gearbeitet. Aus der besagten Bürgerschaftsdrucksache (Drs. 22/1592) lassen sich vielfältige Einsätze jener Arten in den Jahren 2019 und 2020 entnehmen, auch innerhalb unseres Bezirkes. Konkret fanden die Großkontrollen vom 29. Juli 2020 und 25. August 2020 unteranderem im Wandsbeker Bezirksbereich statt, ebenso der Schwerpunkteinsatz vom 10.06.2020.
Sowohl in der Antwort zu o.g. Bürgerschaftsdrucksache (22/1592) als auch in der Antwort zu 21-2032.1 wird darauf hingewiesen, dass eine sorgfältige Analyse und Beantwortung von Anfragen den zeitlichen Rahmen sprengen würde, da eine händische Durchsicht von Akten von Nöten wäre.
Des Weiteren wird angegeben, dass die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen maximal 5 Jahre betragen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.