21-2397

Großkontrollen und Schwerpunkteinsätze

Anfrage gem. § 27 BezVG

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17.12.2020
Sachverhalt

 

In Rundfunk, Fernsehen und Printmedien wird immer wieder schlagzeilenartig von Großkontrollen und Schwerpunkteinsätzen berichtet, doch was verbirgt sich in der Praxis hinter diesen Polizeitermini? Verwirrend erscheint die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion Wandsbek (Drs. 21-2032.1) im Abgleich mit einer aktuellen Drucksache der Bürgerschaft (Drs. 22/1592). Einerseits teilt die BIS mit dass “Großkontrolle“ kein polizeilich definierter Begriff sei, andererseits werden mit eben jener Kategorie gearbeitet. Aus der besagten Bürgerschaftsdrucksache (Drs. 22/1592) lassen sich vielfältige Einsätze jener Arten in den Jahren 2019 und 2020 entnehmen, auch innerhalb unseres Bezirkes. Konkret fanden die Großkontrollen vom 29. Juli 2020 und 25. August 2020 unteranderem im Wandsbeker Bezirksbereich statt, ebenso der Schwerpunkteinsatz vom 10.06.2020.

Sowohl in der Antwort zu o.g. Bürgerschaftsdrucksache (22/1592) als auch in der Antwort zu 21-2032.1 wird darauf hingewiesen, dass eine sorgfältige Analyse und Beantwortung von Anfragen den zeitlichen Rahmen sprengen würde, da eine händische Durchsicht von Akten von Nöten wäre.

Des Weiteren wird angegeben, dass die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen maximal 5 Jahre betragen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Was beinhaltet bzw. wie strukturiert die Polizei eine Großkontrolle?

 

  1. Was beinhaltet bzw. wie strukturiert die Polizei eine mobile Kontrolle im Stadtgebiet?

 

  1. Wie viele Beamte waren an den die jeweiligen Großkontrollen, der mobilen Kontrolle im Wandsbeker Stadtgebiet sowie dem Schwerpunkteinsatz jeweils beteiligt?

 

  1. Wie viele Arbeitsstunden sind für die jeweiligen Großkontrollen, der mobilen Kontrolle im Wandsbeker Stadtgebiet sowie dem Schwerpunkteinsatz jeweils angefallen?

 

  1. In welchem Zeitraum bzw. zu welcher Uhrzeit liefen die jeweiligen Großkontrollen, die mobile Kontrolle im Wandsbeker Stadtgebiet sowie der Schwerpunkteinsatz jeweils?

 

  1. Wie hoch waren die verhängten Ordnungsgelder binnen der jeweiligen Großkontrollen, die mobile Kontrolle im Wandsbeker Stadtgebiet sowie dem Schwerpunkteinsatz?

 

  1. Wieso kann oder will die Polizei bzw. die BIS diesbezügliche Akten bzw. Daten nicht digital nach auswertbaren Kriterien anlegen und diese auch nach Ablauf der o.g. Fristen anonymisiert mit verwertbaren Ergebnissen zur Verfügung stellen?

 

Anhänge

keine Anlage/n