21-8123

Görlitzer Straße aufräumen und verkehrssicher gestalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.11.2020 (Drs. 21-2254.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.01.2024
14.12.2023
Ö 14.21
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt Wandsbek werden aufgefordert,

  1. Den Nutzer/Eigentümer des Grundstückes Öjendorfer Damm 66 zur nachhaltigen Müllbeseitung auf seinem Grundstück aufzufordern.
  2. Die Bügel am Anfang der Görlitzer Straße vor dem Grundstück Öjendorfer Damm 66 an den Straßenrand zu versetzen, um zum einen wirkungsvoll das Parken zu verhindern und zum anderen den Bürgersteig dort besser passierbar zu machen.
  3. An mehreren Werktagen in den Abendstunden Geschwindigkeitsmessungen in der Görlitzer Straße vorzunehmen.
  4. An den Ausfahrten vor Haus Nr. 3 Görlitzer Straße Sperrflächen zu markieren, um dort eine gefahrenlose Ausfahrt zu ermöglichen.
  5. Im Zuge der Görlitzer Straße versetztes Parken anzuordnen und die Parkstände entsprechend zu markieren.
  6. Zu prüfen, ob und wie die Zufahrt zu dem Parkplatz für den Kleingartenverein 512 am Ende der Straße durch eine funktionierende Schrankenlösung nur berechtigten Nutzern offensteht und so das Entsorgen von Sperrmüll und anderem Unrat wirkungsvoll unterbunden werden kann.

 

 

PK 38 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1.

Die Zuständigkeit liegt beim BA Wandsbek W / MR.

Zu Punkt 2.

Die vorhandenen Bügel sollten den öffentlichen vom nicht öffentlichen Raum des Grundstückes Öjendorfer Damm 66 abgrenzen. Da der nicht öffentliche Raum Öjendorfer Damm 66 mittlerweile baulich verändert wurde (Höherlegung, zur  Terrasse), sind die Bügel nicht mehr erforderlich. Das Versetzen der Bügel an den Straßenrand wurde mit dem Wegewart des Bezirksamt Wandsbek abgestimmt und wird von dort umgesetzt.

Zu Punkt 3. 

Eine durchgeführte VSG-Messung über eine Woche zeigt ein unauffälliges Geschwindigkeitsniveau. Das PK 38 wird im Rahmen der personellen Ressourcen und Prioritätensetzung die Geschwindigkeit in der Görlitzer Straße beobachten und überprüfen.

Zu Punkt 4.

Die Fahrbahnbreite der Görlitzer Straße beträgt 5 Meter. Wie in einer Tempo-30-Zone vorgeschrieben, ist das Parken am rechten Fahrbahnrand erlaubt, so lange eine Restfahrbahnbreite von 3 Metern verbleibt. Eine Auswertung der Unfalllage hat ergeben, dass sich in den letzten 3 Jahren in der Görlitzer Straße 3 erfreulicherweise keine diesbezüglichen Unfälle ereignet haben. Bei der Ausfahrt Görlitzer Straße 3 handelt es sich um eine übliche innerstädtische Verkehrssituation. Nach herrschender Rechtsprechung ist ein mehrmaliges Rangieren durchaus zumutbar.

Zu Punkt 5.

Bei der Görlitzer Straße handelt es sich um eine Tempo-30-Zone, in der am rechten Fahrbahnrand das Parken erlaubt ist. Ein Anordnen des Parkens ist aus verkehrsbehördlicher Sicht nicht erforderlich. Die Zuständigkeit für die Erstellung  anordnungsfähiger Planungsunterlagen liegt beim Bezirksamt Wandsbek.

Zu Punkt 6.

Hier liegt die Zuständigkeit beim BA Wandsbek W / MR.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

 

Das Bezirksamt  hat  zum  Eigentümer hinsichtlich einer nachhaltigen Müllentsorgung Kontakt aufgenommen. Grund für ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände wurden nicht erkannt, da es sich nur um wenige und verpackte Müllsäcke handelte.

 

 

Zu 2. ergänzend:

 

Das Bezirksamt hat die Bügel zwischenzeitlich versetzt.

 

 

Zu 6.

 

Die Zufahrt auf den Parkplatz des Kleingartenverein 512 östlich der Kehre der Görlitzer Straße endet auf dem Flurstück 3195, Gem. 550 (Jenfeld).

Das Flurstück ist im Verwaltungsvermögen Stadtgrün und an den Kleingartenverein verpachtet. Nach Rücksprache mit dem Landesbund der Kleingärtner Hamburg und dem Vorstand des betroffenen Kleingartenvereins, ist nicht das  Bezirksamt  r die Errichtung einer eventuellen Schrankenanlage zuständig, sondern der Kleingartenverein selber.

Der Kleingartenverein möchte jedoch zum einen aus finanziellen Gründen, aber auch fachlichen Gründen (Mehraufwand für die Mitglieder) keine Schrankenanlage am Zugang der Stellplatzanlage des KGV errichten.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n