Geh- und Radweg "Am Oldenfelder Graben" Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024 (Drs. 21-8920.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt veranlasst die Neubefestigung des Geh- und Radwegs „Am Oldenfelder Graben“. Dabei sollte durch eine gewisse Neigung gewährleistet werden, dass Niederschlagswasser in den benachbarten Oldenfelder Graben abfließen kann.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Eine Neubefestigung des Weges, die eine regelhafte Entwässerung der Fläche durch die Anlage einer Querneigung vorsieht, kann nicht im Rahmen der Unterhaltung durchgeführt werden und muss daher ins AP aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt daher in den Maßnahmenspeicher des aktuellen Arbeitsprogramms.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n