Geflüchtete im Marie-Bautz-Weg Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-5070)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Einer Umnutzung ehemaliger Gebäude des Berufsförderungswerkes in Farmsen-
Berne zur Unterbringung Geflüchteter stimmt die Bezirksversammlung zu.
2. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, bei der Errichtung neuer Standorte für Geflüchtete die gleichmäßige Verteilung über den Bezirk besonders zu beachten;
3. Die Fachbehörden werden gebeten, Anhörungen der Bezirksversammlung gem. § 28 BezVG durchzuführen und entsprechende Maßnahmen nicht auf das SOG zu stützen. Sollte dies aufgrund von Eilbedürftigkeit im Einzelfall nicht möglich sein, ist die Bezirksamtsleitung unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen, die die Fraktionen informiert.
4. a) Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten, dass o.g. Kinder- und Familienzentrum zeitnah derart zu verstärken, dass es zusätzlichen Aufgaben in der Betreuung Geflüchteter nachkommen kann;
b) Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, dem Betreiber f&w für die Interimsunterbringung verstärkende Mittel für ein vor Ort einzurichtendes Sozialraummanagement zur Verfügung zu stellen
c) Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich mit Kommunikationsmodellen zu beginnen, welche alle im Sozialraum agierenden Institutionen in den Prozess der Integration einbindet.
5. Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden gebeten, den Weiterbetrieb der Schwimmhalle wie zugesagt solange sicherzustellen, bis das Gebäude abgebrochen wird. Hierfür ist auch zu prüfen, ob der Träger der künftigen Schwimmhalle den Weiterbetrieb übernehmen kann;
6. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, ihre Planungen im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne vorzustellen; der Sozialausschuss ist in Kenntnis zu setzen.
7. Der zuständige Regionalausschuss, der Sozialausschuss und der Jugendhilfeausschuss sind über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Beteiligung von Fördern und Wohnen AöR (F&W) zu den Punkten 2., 3., 4. und 7. des o. g. Beschlusses wie folgt Stellung:
Die Sozialbehörde steht in großer Solidarität an der Seite der Ukraine und beteiligt sich nach Kräften daran, den ankommenden Geflüchteten den ihnen zustehenden Schutz und eine angemessene Versorgung zukommen zu lassen.
Hamburg hat mit Stand 1. Mai 2022 über das gesamte Stadtgebiet rund 8.000 zusätzliche Plätze unterschiedlicher Qualität geschaffen, u.a. Interimsstandorte, wie z.B. Hotels und Notübernachtungsstandorte, wie beispielsweise die FEGRO-Halle in Harburg. Hierzu wurden auch alle vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten an den bestehenden Standorten der Erstaufnahmen und öffentlich-rechtlichen Unterbringung ausgeschöpft, sofern nicht Wohnungsbau oder andere Nutzungen bereits konkret vorbereitet werden.
Für den Standort Marie-Bautz-Weg, dem ehemaligen Berufsförderungswerk, ist eine zweigeteilte Nutzung (Interimsstandort und reguläre öffentlich-rechtliche Unterbringung) geplant.
Für die ehemaligen Apartments in den Häusern B (125 Apartments) und C (100 Apartments) ist eine sukzessive Inbetriebnahme ab dem 9. Mai 2022 von insgesamt bis zu 466 Plätzen als Interimsstandort geplant. Für Haus C sehen die Planungen eine Außerbetriebnahme als Interimsstandort zum 30. Juni 2022 vor, da die dortigen Apartments ab 1. Juli 2022 im Regelstandard der öffentlich-rechtlichen Unterbringung hergerichtet werden sollen. Haus B wird weiterhin in Nutzung bleiben. Zudem wird geprüft, ob weitere Apartments in Haus B als Kompensation für den Wegfall der Plätze in Haus C genutzt werden können. Die Unterkunft wird von F&W betrieben. Die Verpflegung wird über ein Catering erfolgen.
In den ehemaligen Apartments und Zimmern der Häuser C und D sollen 330 Plätze im Regelstandard der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) entstehen. Avisiertes Planungsdatum zur Inbetriebnahme von Haus D ist der 1. Juli 2022, von Haus C der 1. September 2022.
Für beide Standorte (Interimsstandort und reguläre örU) wird eine Laufzeit bis zum 30. September 2025 angestrebt.
Im Übrigen haben die zuständigen Behörden mit den Drs. 22/7525, 22/7528, 22/7575, 22/7592, 22/7609, 22/7615, 22/7766, 22/7877, 22/7938 und 22/8028 bereits ausführlich zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine berichtet.
Hamburg informiert darüber hinaus ausführlich auf https://www.hamburg.de/ukraine zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine. Die hier unter https://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/ veröffentlichte Übersicht der Interimsstandorte (SOG) wird wöchentlich aktualisiert.
Zu 2:
Mit der BV Drs. 21-3566.1 hat die Sozialbehörde das Auskunftsersuchen „Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünften für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt?“ im Juli 2021 beantwortet. An die hier benannten Ziele des Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) sieht sich der Senat weiterhin gebunden. Darüber hinaus siehe auch BV Drs. 21-4742.1. Dies gilt grundsätzlich und soweit möglich auch für die Interimsstandorte.
Zu 3:
Für den Teil des Standortes, der im Regelstandard der örU hergerichtet wird, ist ein Beteiligungsverfahren gemäß § 28 BezVG am 18.05.2022 eingeleitet worden.
Für den Teil, der als Interimsstandort in Betrieb gehen soll, muss aufgrund der Eilbedürftigkeit auf eine Anhörung der Bezirksversammlung (§ 28 BezVG) verzichtet werden. Der SOG-Nutzungsantrag wurde am 24. März 2022 an den Bezirk versandt. Im Übrigen siehe Drs. 22-7615.
Im Übrigen werden Entscheidungen über die Schaffung neuer Standorte auf Grundlage des Verfahrens nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) in der aktuellen Situation in Abstimmung zwischen der Sozialbehörde, der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und F&W sowie den Bezirksämtern getroffen.
Zu 4:
a) Die Sozialbehörde sieht, dass mit der großen Fluchtbewegung aus der
Ukraine die Einrichtungen und Angebote der sozialen Infrastruktur besonderen
Herausforderungen ausgesetzt sind und sich durch die besondere Situation Mehrbedarfe ergeben können. Eine Konkretisierung der Mehrbedarfe steht bisher aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten Bedarfe und zur Verfügung stehender (Bundes-) Mittel noch aus. Die zuständige Fachbehörde ist hierzu aktuell und regelmäßig im Gespräch mit den relevanten Akteuren (bezirkliche Vertretungen, Trägern, Verbänden).
b) Für den Standort Marie-Bautz-Weg (Interimsstandort) gelten die üblichen Personalschlüssel für das Unterkunfts- und Sozialmanagement (1:80) sowie für den Technischen Dienst (1:160) von F&W. Darüber hinaus siehe auch Drs. 22-7938.
c) Die Sozialbehörde ist auf unterschiedlicher Ebene in sehr engem und regelmäßigem Austausch mit den Bezirksämtern. Die Information in den Sozialraum erfolgt in der Regel über das Fachamt Sozialraummanagement. Sowohl mit den hier angebundenen Koordinatorinnen und Koordinatoren für das freiwillige Engagement als auch mit den Integrationsfachkräften der Bezirksämter werden regelmäßig aktuelle Informationen, Anlaufstellen und Handlungsfelder besprochen und abgestimmt.
Zu 7:
Die für Soziales zuständige Staatsrätin der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat am 28. April 2022 am Regionalausschuss Bramfeld, Steilshoop, Farmsen-Berne teilgenommen, die Hintergründe für die Inbetriebnahme der Häuser B C (teilweise) als Interimsstandort nach SOG erläutert und u.a. auch die geplante Inbetriebnahme der Häuser C (teilweise) und D als reguläre öffentliche Unterkunft angekündigt. Darüber hinaus werden die bezirklichen Ausschüsse über die weiteren Planungen und Entwicklungen im Rahmen der etablierten Strukturen informiert.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 4.:
Anlässlich des Zuzugs Geflüchteter aus der Ukraine und der Aufstockung der Plätze in den Wohnunterkünften (insbes. im Marie-Bautz-Weg), haben die Fachämter JA und SR zusätzliche Mittel gemäß der Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke“ (SIN) für 2022 bei der Sozialbehörde angemeldet.
Die Sozialbehörde hat dem Bezirk Wandsbek zusätzlich 196.319 EUR zur Verfügung gestellt. Von diesen Mitteln kann u.a. das Angebot der Sozialberatung im Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) Farmsen-Berne verstärkt werden.
Darüber hinaus bestehen durch den Umzug des KiFaZ Farmsen-Berne in das Haus W auf dem Gelände des ehemaligen Berufsförderungswerks keine Personalmehrbedarfe.
Zu 5.:
Der Betrieb der Schwimmhalle ist zunächst bis 2025 abgesichert. Für die neu entstehende Schwimmhalle steht noch kein Betreiber fest. Erfreulicherweise konnte jedoch eine neu gegründete gGmbH für den Weiterbetrieb des Schwimmbeckens im BFW gefunden werden. Der Vertragsabschluss steht kurz bevor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n