Die Bezirksversammlung Wandsbek hat mit der Drucksache 21-1569 beschlossen, Gastronomie- und Schaustellergewerbe in der Corona-Krise mit verschiedenen Maßnahmen zu unterstützen. Dazu gehören die Sondernutzungen für Gastronomie- und Schaustellerbetriebe auf geeigneten Flächen für zusätzliche Außengastronomie und den Aufbau einzelner Stände zu ermöglichen.
Das zuständige Fachamt wird gebeten in Abstimmung mit dem PK 38 nach Flächen in Rahlstedt, Oldenfelde und Meiendorf im Sinne des BV-Beschlusses 21-1569 zu identifizieren und frei zu geben und dem Regionalausschuss bald möglichst zu berichten.
keine Anlagen
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