Fußgängerüberweg und Bushaltestelle im Spechtort Ergebnis der Prüfung des Fachamtes MR zur Drs.-Nr. 21-2970.1
1. Hintergrund
In der Drucksache 21-2458 hat das Polizeikommissariat PK35 festgestellt, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Straße Spechtort direkt an der Einmündung in die Lemsahler Landstraße nicht möglich ist. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Zuwegung und die Aufstellfläche an der Haltestelle Fiersbarg im Spechtort völlig unzureichend für den dortigen Schülerverkehr sind.
2. Anlass
In der Drucksache 21-2970.1 hat der Regionalausschuss Walddörfer das Fachamt des öffentlichen Raumes (W/MR) darum gebeten, folgende Punkte zu prüfen und den Regionalausschuss über die Ergebnisse zu informieren:
1) Die Möglichkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über die Straße im Spechtort an der Bushaltestelle in ausreichendem Abstand zur Einmündung in die Lemsahler Landstrasse
2) Verbreiterung der Stellfläche an der Haltestelle Ausbau der Zuwegung zur Landstrasse über das angrenzende Privatgrundstück
3) Die Abstimmung dieser Maßnahmen mit HVV, Verkehrsbehörde und dem betroffenen Grundstückseigentümer.
3. Sachstand
Derzeit fahren im Spechtort die Buslinien 474 und 574 (Schulverstärker) in beide Fahrtrichtungen. Hier befindet sich die Haltestelle Fiersbarg in Richtung HH-Bergstedt. Die Haltestelle Fiersbarg in Richtung Duvenstedt ist nach dem Abbiegen aus dem Spechtort auf der Lemsahler Landstraße. Die Buslinie 474 verkehrt stündlich. Die Buslinie 574 verkehrt ausschließlich an Schultagen in Hamburg und hat nur vier Fahrten am Tag.
Es sind keine Taktverdichtungen und keine neuen Linien auf der Strecke seitens des HVV geplant.
Die Haltestelle Fiersbarg in Richtung HH-Bergstedt ist nicht barrierefrei. Die Zuwegung zur Haltestelle weist eine lichte Breite von 1,65 Meter (einschl. Hochbord) aus.
Auf der Südseite der Straße Spechtort befinden sich große Bäume auf Privatgrund. Eine Befestigung zwischen den Bäumen ist ausgeschlossen, da die Bäume im Verhältnis zum Fahrbahnniveau deutlich erhöht stehen. Bei den Bäumen handelt es sich um über 100-jährige Knickeichen.
4. Ergebnisse der Prüfung
In Rahmen des Vorentwurfs sind mehrere Varianten entwickelt und mit den zuständigen Dienststellen diskutiert worden.
In allen Varianten wird auf den Ausbau der Zuwegung zur Haltestelle über das angrenzende Privatgrundstück verzichtet. Die Zuwegung erfolgt durch Einengung der Fahrbahn, wodurch die 100-jährigen Knickeichen erhalten bleiben. Auch ist dadurch kein Grunderwerb erforderlich.
Variante 1: ungesicherte Querung hinter der Haltestelle
Bild 1: Ungesicherte Querung hinter der Haltestelle
Bei dieser Variante wird die Fahrgastaufstellfläche auf insgesamt 25 Meter verlängert und vertieft. Dies wird durch Einengung der Fahrbahn um 0,5 Meter bzw. im Bereich der Fahrgastaufstellfläche um 3,75 Meter erreicht.
Vorteile:
- Der Baumbestand bleibt erhalten
- Die Querung der Fahrbahn verkürzt sich
- Überholmanöver durch Kraftfahrzeuge sind nicht möglich, dadurch erhöht sich die Sicherheit beim Queren der Fahrbahn für Zufußgehende sowie für mobilitätseingeschränkte Menschen
- Auf den Fußgängerüberweg (FGÜ) könnte verzichtet werden
- Die Fahrgastaufstellfläche wird regelkonform ausgebaut
Nachteile:
- Die Einengung mit rund 25 Meter Länge ist relativ lang, was zu Stau in beiden Fahrtrichtungen führen könnte
- Beim Busverkehr wird die Einengung komplett durch den stehenden Bus gesperrt, was negative Auswirkungen für die gesamte Kreuzung Spechtort / Lehmsaler Landstraße zur Folge hätte
- Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr / Krankenwagen) werden behindert
- Ein möglicher Stau kann zu Verzögerungen im Busbetrieb führen
Nach Rücksprache mit Verkehrsbetrieben und dem zuständigen Polizeikommissariat wird diese Variante wegen der o.g. Nachteile, die die vorliegenden Vorteile überwiegen, abgelehnt.
Variante 2: Fußgängerüberweg (FGÜ) vor der Haltestelle (Bild 2)
Bild 2: FGÜ vor der Haltestelle
Bei dieser Variante wird die Fahrbahnbreite um 0,5 Meter reduziert. Der Verlauf des Hochbords wird zugunsten der Seitenräume auf der Südseite der Straße angepasst. Die Zuwegung zur Haltestelle sowie die Aufstellfläche für Fahrtgäste verbreitern sich und betragen somit jeweils 2,15 Meter und 3,15 Meter. Zusätzlich wird die Hal-testelle um ca. 17 Meter in Fahrtrichtung verlängert, indem man die dahinter liegen-de Grünfläche versiegelt. Diese baulichen Maßnahmen ermöglichen einerseits den Einsatz von Gelenkbussen und anderseits wird der Platz für den FGÜ vor der Halte-stelle geschaffen.
Diese Variante kann nicht umgesetzt werden, da laut der Stellungnahme vom PK 35 sowohl örtliche als auch verkehrliche Voraussetzungen gem. R-FGÜ 2001 nicht erfüllt sind (s. Anlage 1).
Auch würde die Umsetzung dieser Variante zur Fällung mind. einer 100-jährigen Eiche führen. Dies ist seitens des Abschnitts Stadtgrün abgelehnt worden.
Variante 3: Ungesicherte Querung am Knoten Lemsahler Landstraße / Spechtort
Bild 3: Ungesicherte Querung mit einer Sprunginsel am Knoten
Bei dieser Variante wird die Fahrbahnbreite wie in den Varianten 1 und 2 um 0,5 Meter reduziert. Am Knoten Lemsahler Landstraße / Spechtort wird eine Sprunginsel vorgesehen, die die Querung für Zufußgehende Menschen verbessern würde.
Diese Variante kann ebenfalls nicht umgesetzt werden. Nach einer Schleppkurvenprüfung mit Gelenkbussen wurde festgestellt, dass die dafür vorgesehene Verkehrsfläche auf der Fahrbahn nicht ausreichend ist. Der gesamte Knoten müsste ausgebaut und verbreitet werden. Die Anpassung des Knotens würde zum Wegfall des vorhandenen Baums und des vorhandenen Knicks auf der Nord- und Südseite im Spechtort führen. Der durch den LSBG geplante Radfahrstreifen könnte in dieser Form nicht realisiert werden.
Variante 4: Lichtsignalanlage am Knoten Lemsahler Landstraße / Spechtort
Bei dieser Variante wird die Fahrbahn der Straße ähnlich wie auf dem Bild 1 der Variante 1 um 0,5 Meter reduziert. Der Verkehr an der Kreuzung Lemsahler Landstraße / Spechtort wird durch Lichtsignalanlagen gesteuert. Die Straße Spechtort kann durch Zufußgehende Menschen gesichert passiert werden. Die Haltestelle im Spechtort bleibt in Ihrer Gesamtlänge im Bestand. Es finden keine Baumfällungen statt.
Diese Variante ist umsetzungsfähig, aber sehr aufwendig und vor dem Hintergrund der LSBG Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht sinnvoll.
5. Umsetzungsvorschlag
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der o.g. Varianten, sollte die Variante 4 realisiert werden. Derzeit wird der Straßenzug zw. Poppenbütteler Weg und Lohe durch den LSBG geplant. Dazu gab es bereits eine 1. Verschickung (s. Drucksache 21-5718). Nach Rücksprache mit dem LSBG wird der Bereich Lemsahler Straße - Poppenbütteler Chaussee in den Jahren 2024/25 weiter geplant.
Das Bezirksamt Wandsbek, MR schlägt vor, die Planung der Maßnahme Spechtort gem. Drucksache 21-2970.1 einzustellen und die Ergebnisse der Planung des LSBG abzuwarten. Es besteht die Möglichkeit, dass der LSBG im Zuge dessen auch die Planung der Haltestelle im Spechtort übernehmen könnte. Dies würde zu Synergieeffekten und Einsparungen, sowohl aus planerischer als auch aus baulicher Sicht, führen.
Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Zustimmung gebeten.
keine Anlage/n