22-3923

Fußgängerüberweg Ecke Brockdorffstraße / Amtsstraße - Mehr Sicherheit auf dem Schulweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3510.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.12

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, nachfolgende Prüfungen durchzuführen und bei

Bedarf entsprechende Maßnahmen durchzuführen:

  1. Einrichtung eines Fußngerüberwegs (Zebrastreifen) an der Ecke Brockdorffstraße / Amtsstraße.
  2. Prüfung, ob und inwiefern die Beleuchtung für den Zebrastreifen angepasst werden muss.
  3. Falls dann noch notwendig: Verbesserung der Sichtachse durch entsprechenden Grünschnitt.
  4. Falls dann noch notwendig: Klarstellung der geltenden Vorfahrtsregelungen durch ergänzende Beschilderung.

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 nimmt wie folgt Stellung:

Die in der Beschlussempfehlung dargestellte Situation sowie die daraus abgeleiteten Forderungen wurden bereits seit Mitte letzten Jahres durch den Unterzeichner, eine Mitarbeiterin der hiesigen Straßenverkehrsbehörde, verschiedene Vertretende der örtlichen Grundschule sowie Frau Hennies (SPD) im Rahmen eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins eingehend begutachtet und bewertet.

Im laufenden Jahr erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde eine erneute Prüfung unter Becksichtigung der geänderten Beschlusslage zur Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) hinsichtlich der Anordnung eines Fußngerüberwegs (FGÜ). Aus polizeilicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen die Einrichtung eines FGÜ, sofern die hierfür erforderlichen baulichen Maßnahmen durch den zuständigen Straßenbaulastträger umgesetzt werden.

Dieses Vorgehen wurde im Anschluss in einem fachlichen Austausch mit dem Straßenbaulastträger thematisiert. Nach Rücksprache mit der Abschnittsleitung Straßenplanung des Bezirksamtes Wandsbek (Herr Trzebiatowski) liegt uns der aktuelle Kenntnisstand vor, dass die angestrebte Maßnahme bereits in den Maßnahmenspeicher aufgenommen wurde.

Die Straßenverkehrsbehörde wird das weitere Verfahren weiterhin konstruktiv begleiten.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Die Verwaltung (W/MR21) bestätigt die Aufnahme der Maßnahme in den Maßnahmenspeicher der Straßenplanung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.07.2026
Ö 14.12
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Brockdorffstraße

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