22-3574

Fußgängerüberweg(e) für die August-Krogmann-Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3163)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.13

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden zur Verbesserung der Fußngersicherheit gebeten zu prüfen,

  1. ob und ggf. unter welchen begleitenden Maßnahmen ein Fußngerüberweg in der August-Krogmann-Straße zwischen der Bushaltestelle Stuhtsweg und LIDL eingerichtet werden kann.
  2. ob hilfsweise eine Fußnger-Lichtsignalanlage (F-LSA) eingerichtet werden kann, sollte die Einrichtung eines Fußngerüberweges nicht möglich sein.

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Bei der betreffenden Örtlichkeit handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit je einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt.

Die spezifischen Voraussetzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 sowie in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) festgelegt. Die derzeit maßgebliche Hamburger Richtlinie für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) stellt eine Ergänzung und Konkretisierung der VwV-StVO dar und dient der einheitlichen Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung durch die Straßenverkehrsbehörden in Hamburg.

Nach der modifizierten Verwaltungsvorschrift zur StVO ist es nicht mehr zwingend erforderlich, dass das Verhältnis zwischen Fußgänger- und Fahrzeugverkehr stets stimmig sein muss. Dies bedeutet jedoch nicht, dass an jeder beliebigen Stelle ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann und sollte.

Es wurde daher zur objektiven Gefahrenanalyse das Programm EUSKA (elektronische Unfallsteckkarte) herangezogen, um zu prüfen, ob an der genannten Örtlichkeit eine Unfallhäufung vorliegt.

Eine solche Häufung wäre ein wichtiger Indikator für eine objektiv als gefährlich einzustufende Verkehrssituation und würde entsprechende Sofortmaßnahmen erforderlich machen. Die Auswertung der Unfallstatistiken zeigt jedoch, dass im genannten Bereich des Stuhtswege in den letzten drei Jahren kein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit Fußgängern aufgetreten ist.

Daher wird dieser Bereich als unauffällig und verkehrlich unbedenklich eingestuft.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 spricht grundsätzlich nichts gegen die Anordnung eines Fußgängerüberwegs in diesem Bereich. Allerdings sind erhebliche bauliche Maßnahmen erforderlich, die vom Straßenbaulastträger umzusetzen wären. Diese Maßnahmen müssen vor einer endgültigen Entscheidung geprüft und umgesetzt werden.

In der bereits erfolgten Rückantwort des Straßenbaulastträgers des Bezirksamtes konnten vier potenzielle Standorte identifiziert werden, an denen durch umfangreiche bauliche Maßnahmen ein Fußgängerüberweg realisiert werden könnte.

Zusätzlich wird in der Rückantwort darauf hingewiesen, dass die August-Krogman-Straße derzeit einer Überplanung unterzogen wird. Diese Überplanung fällt in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).

Vor diesem Hintergrund sollten die Beschlussvorlage sowie die genannten Überlegungen in Abstimmung mit dem LSBG zusammengeführt werden.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) überplant zurzeit den Abschnitt Karlshöhe und August-Krogmann-Straße vom Knotenpunkt Carsten-Reimers-Ring bis Swebengrund/Mahlhaus. Dazu gab es bereits im Jahr 2021 eine Schlussverschickung. Aufgrund konkurrierender Baumaßnahmen im Umfeld musste das damalige Bauzeitfenster jedoch verschoben werden. Ein Bauzeitfenster befindet sich in der Koordination.

Der LSBG überarbeitet derzeit seine bisherige Planung und bereitet eine neue 1. Verschickung vor, die voraussichtlich im Sommer/Herbst dieses Jahres erfolgen soll. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird bereits die Einrichtung von Querungsanlagen in den genannten Bereichen Malvenstieg (Lidl) und Stuhtsweg geprüft. In der 16. Kalenderwoche erfolgte dazu bereits eine durch den LSBG veranlasste Verkehrszählung im Bereich Malvenstieg. Die Auswertung liegt derzeitig allerdings noch nicht vor. Vor der 1. Verschickung und sobald die Prüfung abgeschlossen ist, führt der LSBG mit dem örtlichen Polizeikommissariat 38 und der Verkehrsdirektion Gespräche zur Machbarkeit und Umsetzung der Querungsanlagen in den genannten Bereichen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.05.2026
Ö 14.13
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
August-Krogmann-Str. Stuhtsweg Karlshöhe

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.