Für einen reibungslosen Friedhofsbesuch auf dem Friedhof Wandsbek - Baustellenbetreiber in die Pflicht nehmen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.12.2022 (Drs. 21-6304.1)
Letzte Beratung: 03.05.2023 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 7.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten,
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt wie folgt Stellung:
Die BSW ist hier lediglich in Bezug auf die WC-Anlagen auf der Baustelle zuständig. Die Themen „Vermüllung“ und „Verkehrsführung“ im Umfeld des Friedhofs Wandsbek obliegen dem zuständigen Bezirksamt. Da es sich vor dem Friedhof um eine öffentliche Wegefläche handelt, ist hier das Management des öffentlichen Raumes bzw. die Baustellenkoordinatorin/der Baustellenkoordinator des Bezirksamtes Wandsbek zuständig.
Die Baustellenkontrolleure werden, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die Baustelle hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und der damit einhergehenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Toilettenräumen/ mobilen anschlussfreien Toilettenkabinen überprüfen.
Stellungnahme des PK 37:
Bei der Kirchhofstraße zwischen Lengerckestraße und Wandsbeker Allee handelt es sich um eine Tempo-30-Zone. Aus Richtung Wandsbeker Allee ist die Einfahrt mit dem Verkehrszeichen (VZ) 267 verboten, Radfahrer dürfen gemäß VZ 1022-10 einfahren.
Am linken Fahrbahnrand, an der Friedhofseite, parken die meisten Pkw. Auf der rechten Seite kann aufgrund der erforderlichen Restfahrbahnbreite dann nicht geparkt werden.
Das Gebäude, für das die Großbaustelle zwischen Kirchhofstraße und Lengerckestieg eingerichtet worden war, ist fertiggestellt. Es sind keine Missstände mehr vorhanden, die Toiletten des Friedhofes werden nicht mehr von Bauarbeitern benutzt.
Parkplätze für Friedhofsbesucherinnen und Besucher sind am Fahrbahnrand in ausreichender Zahl vorhanden. Da es sich um eine öffentliche Straße handelt, können keine Parkplätze für Friedhofsbesucherinnen und Besucher geschaffen werden. Das VZ 283 (absolutes Halteverbot) mit dem Zusatz: „Arbeitsstelle 06.10. – 15.12.22 werktags 07:00 – 17:00 Uhr“ ist nicht mehr vorhanden.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes konnte keine Mängel im öffentlichen Raum feststellen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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