21-6384

Fragen an die Bezirksversammlung zur Schaffung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Luisenhof, westl. im Rahmen der Aktivierung von Reserveflächen im Bezirk Wandsbek, Stadtteil Farmsen-Berne vom 04.07.2022 Beschluss des Hauptausschusses vom 07.11.2022 (Drs. 21-5953)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 16.01.2023 Ausschuss für Soziales Ö 6.6

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die in der Eingabe gestellten Fragen schriftlich zu beantworten.

 

 

Vorbemerkung:

Der Senat hat bereits mit Drs. 22/8879, 22/8924, 22/8975, 22/9048, 22/9151, 22/9252, 22/9375, 22/9479, 22/9556, 22/9644 ausführlich zu den Planungen zur Aktivierung des Reservestandorts Am Luisenhof berichtet.

 

Darüber hinaus hat die zuständige Behörde mit Drs. 21-5571 (siehe http://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017163) und Drs. 21-5858 (siehe https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017338) dazu berichtet.

 

Die Planungen für den Standort sind zudem im Anhörungsschreiben im Rahmen des Verfahrens gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) ausführlich beschrieben, siehe https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR= 1017005.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wie folgt:

 

  1. Lese ich den Nachtrag vom 25.07.2022 richtig, dass vor der Wahl des Standortes Luisenhof keine Anfrage in den ansässigen Kitas und Schulen gemacht wurde, ob genügend freie Plätze und vor allem auch Personal vorhanden ist?

 

1.1.            Falls doch, sind genügend freie Plätze vorhanden und wurde auch der Zuzug durch den Luisenhof Neubau mit 275 Wohnungen in die Planung mit einbezogen?

 

Die für Bildung und Kindertagesbetreuung zuständigen Behörden sind im engen Austausch mit den für die öffentliche Unterbringung zuständigen Behörden, um so vorausschauend wie möglich auf die Bedarfe reagieren zu können.

 

Grundsätzlich gilt für die Kindertagesbetreuung, dass es im nachfrageorientierten Kita-Gutscheinsystem den Eltern obliegt, ob, wo und welche Angebote der Kindertagesbetreuung sie in Anspruch nehmen. Eine zentrale Angebotsplanung oder Platzvermittlung erfolgen nicht. Die Kitas entscheiden im Rahmen der Trägerautonomie über die Vergabe der Kita-Plätze. Eine Ermittlung der freien Plätze durch die Sozialbehörde zum jetzigen Zeitpunkt wäre damit wenig zielführend. Die Bedarfslage muss erneut angeschaut werden, kurz bevor die Unterkunft in Betrieb geht.

 

Zu den bereits benannten Kitas sind für den Stadtteil Farmsen-Berne folgende Kindertageseinrichtungen geplant: Standort „An der Berner Au 12“ mit rd. 90 Plätzen (Träger Kinderwelt Hamburg gGmbH, voraussichtliche Eröffnung im Frühjahr 2023) und Standort „Eckerkoppel 29 - 31“ mit rd. 210 Plätzen (Träger KMK kinderzimmer GmbH & Co. KG, voraussichtliche Eröffnung im Februar 2023).

 

Im Übrigen unterstützt die Sozialbehörde untergebrachte Familien mit unterschiedlichen Maßnahmen darin, Regelangebote der Kindertagesbetreuung zu nutzen. Hierfür stehen u.a. niedrigschwellige mehrsprachige Informationsmaterialien für Eltern zur Verfügung.

 

Je nach Lage einer Unterkunft und verfügbarer Kapazitäten können unterstützende Angebote aus dem Sozialraum, beispielsweise Eltern-Kind-Zentren, mit einer Unterkunft vernetzt werden, um Beratungen und Hilfestellungen für Eltern auf den Weg in Regelangebote zu unterbreiten. Familien können sich zudem an die Abteilung Kindertagesbetreuung im zuständigen Bezirksamt wenden, die in allen Fragen zur Kindertagesbetreuung berät sowie bei der Suche nach einer Kindertageseinrichtung hilft und Anträge auf einen Kita-Gutschein bzw. die Bewilligung von Kindertagespflege bearbeitet. Die bezirklichen Kindertagespflegebörsen unterstützen und beraten auf Wunsch der Eltern bei der Vermittlung einer passenden Kindertagespflegeperson.

 

Die Sozialbehörde informiert sukzessive lokale Kitas über Unterkunftsstandorte, an denen viele Kinder im Kita-Alter leben und sensibilisiert die Einrichtungen für die Aufnahme von Kindern mit Fluchthintergrund. Dies wird zu gegebener Zeit auch mit Blick auf die Kitas im Umfeld der Unterkunft Am Luisenhof geschehen.

 

Seitens der für Bildung zuständigen Behörde erfolgen die Planungen zur Einrichtung Internationaler Vorbereitungsklassen bedarfsorientiert. Die Anzahl der Schulpflichtigen sowie deren Altersstruktur sind regelhaft erst kurz vor dem Bezug größerer Unterkünfte bekannt. Die konkreten Planungen zur Beschulung der Schulpflichtigen können daher erst kurz vor dem Bezugszeitpunkt erfolgen. Für die Beschulung in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) wird im Übrigen regelhaft zusätzliches Personal von den Schulen eingestellt, so dass eine vorherige Abfrage nach Personal weder notwendig noch zielführend wäre. Darüber hinaus werden die räumliche Situation der Schulen zum Bezugszeitpunkt sowie die Zuschulungsmöglichkeiten in bestehende Klassen im näheren und weiteren Umfeld beachtet.

 

Die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher ist in der Freien und Hansestadt Hamburg seit Jahrzehnten geübte Praxis. Insbesondere aufbauend auf den Erfahrungen besonders hoher Zuzugszahlen von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 bis 2017 wurde bereits während der Frühjahrsferien 2022 mit dem weiteren zügigen und bedarfsgerechten Ausbau der Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche begonnen. Das Bildungs- und Betreuungsangebot für Flüchtlingskinder findet demnach in bedarfsgerecht eingerichteten Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen statt. Regelhaft werden Kinder in der Vorschulklasse bis Jahrgangsstufe 2 in die bestehenden Regelklassen integriert. Die Schülerinnen und Schüler einer Basisklasse oder IVK werden an bestehenden Schulstandorten als Schülerinnen und Schüler dieser Schule unter Nutzung der bereits bestehenden Infrastruktur unterrichtet.

 

Mit Stand vom 21. November 2022 wurden 262 Schülerinnen und Schüler in 24 Basisklassen und 4.477 Schülerinnen und Schüler in 285 Internationalen Vorbereitungsklassen unterrichtet. Zu den im Bezirk Wandsbek eingerichteten Basisklassen und IVK zum Stand 21. November 2022 siehe Anlage 1.

 

Im Übrigen siehe Drs. 22/10011, 22/10030 und 22/10007.

 

Zu der Frage des geplanten Wohnungsbaus: Kita- und Schulbedarfe sind regelhaft Gegenstand von Planungen im Kontext von Neubauten.

 

1.3. Wie ist die aktuelle Belegung der Schulen für das Schuljahr 2022/23?

 

Die Daten zum Schuljahr 2022/23 werden mit der Schuljahresstatistik 2022 im September 2022 erfasst und stehen erst nach Validierung und Qualitätssicherung zur Verfügung. Die Daten werden somit nach derzeitigem Planungsstand im Frühjahr 2023 veröffentlicht werden.

 

Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Klassen und Klassenfrequenz an allgemeinbildenden Schulen im Stadtteil Farmsen-Berne nach Rechtsstatus, Klassenstufe und Schulform im Schuljahr 2021/22 siehe Anlage 2.

 

Im Übrigen für die Anzahl der beschulten schulpflichtigen Kinder in Regelklassen im gesamten Bezirk Wandsbek siehe Anlage 3.

 

2. Wurden alternative Standorte in Erwägung gezogen? Welche waren das und warum wurden diese nicht gewählt?

 

Siehe Drs. 22/8879, 22/9151/ 22/9252. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.

 

3. Wurde der Standort: Sportplatz Stühm-Süd geprüft, wenn ja mit welchem Ergebnis? Laut Hamburger Wochenblatt Juli 2021 soll dieses 12.000 m², mit roter Schottererde, nicht mehr genutzte Areal verkauft bzw. verpachtet werden, um dort Wohnungsbau zu betreiben.

3.1. Ist dieser Standort noch in Besitz der Stadt, wurde bereits ein Vertrag zu diesem Grundstück unterzeichnet?

3.2 Wie viele Schutzsuchende sind im Bereich Stühm-Süd untergebracht (Nennung von Standort und Anzahl)?

 

Der LIG hat unter anderem mit der steg Hamburg mbH (steg) einen Rahmen-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, mit dem die steg beauftragt wird, unter anderem die Fläche Lienaustraße/ Schule Berne zu entwickeln, das heißt einerseits die Realisierung von Wohnraum zu erreichen und andererseits ein Nutzungskonzept für die Schule Berne zu erstellen. Der LIG ist hier entsprechend vertraglich gebunden.

Mit den Erlösen für das Grundstück Am Stühm-Süd 63-65 soll im Wesentlichen die Sanierung des Schulgebäudes Lienaustraße in Farmsen-Berne sowie die Ertüchtigung der Sportanlage „Grunewaldstraße“ in Rahlstedt finanziert werden. Das Gesamtkonzept wird noch entwickelt und der Bürgerschaft im Rahmen einer Bürgerschaftsdrucksache vorgestellt.

Die steg ist mit den Gesprächen, Planungen und Behördenabstimmungen seit 2019 befasst.

Das Bestreben ist es, fortgeschrittene Projekte nicht zu beeinträchtigen. Dies wäre ggf. der Fall, wenn die Finanzierung der Gesamtmaßnahme nicht mehr durch die Vergabe der Fläche Am Stühm-Süd gewährleistet wäre.

Unabhängig davon handelt es sich bei dem Gesamtprojekt Lienaustraße um ein Projekt von zentraler Bedeutung für den Stadtteil: Es soll dem Turn- und Sportverein BERNE e.V. (tus Berne e.V.) eine neue Heimat geben. Neben der Verlagerung der Geschäftsstelle in die Schule, ist der Bau einer neuen 2-stöckigen Sporthalle (Baubeginn voraussichtlich 2023) geplant. Der Stadtteil ist in der Entwicklung der weiteren Nutzungen über den Verein KuBiz eingebunden, der zurzeit ein Nutzungskonzept für Sport, Kultur und Bildung erarbeitet.

Eine Prüfung hat es vor dem dargestellten Zusammenhang nicht gegeben (siehe Drs. 22/8922).

Die Fläche ist noch im Besitz der Stadt, es wurde noch kein Vertrag unterzeichnet.

Im Übrigen siehe Anlage 4.

 

4. Wurde der Standort: Lienauschule geprüft, wenn ja mit welchem Ergebnis? Laut Hamburger Wochenblatt Dezember 2021 soll die leerstehende, ungenutzte, unter Denkmalschutz stehende Schule mit dem Verkauf des Sportplatzes Stühm Süd saniert werden und dort ein Gemeindezentrum errichtet und Wohnungsbau betrieben werden.

4.1. Sind schon Ausschreibungen zur Sanierung erfolgt, wurden bereits Zusagen der Stadt an Firmen für die Sanierung erteilt?

4.2 Wurde das Gelände um die Lienauschule als Standort geprüft, wenn ja mit welchem Ergebnis?

4.3 Wie viele Schutzsuchende sind im Bereich der Lienauschule untergebracht (Nen nung von Standort und Anzahl)?

 

Gegen eine Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) des Standortes Lienaustraße sprechen verschiedene Aspekte:

Unter anderem befinden sich auf der Fläche der Freien Hansestadt Hamburg (FHH), die für den Wohnungsbau vorgesehen ist, eine Kita, die erst nach Erstellung des Kita-Neubaus neben dem Sportzentrum des tus BERNE e.V. verlagert werden kann. Außerdem stehen zurzeit noch Pavillons auf der Fläche. Schadstoffuntersuchungen haben den Verbau asbesthaltiger Baustoffe ergeben.

Das Areal zeichnet sich durch zahlreiche dichtstehende schützenswerte Bäume aus.

Der Schulhof wird für die Baustelleneinrichtung benötigt. Es soll mit der Sanierung des auf dem Schulgelände befindlichen Pavillons kurzfristig begonnen werden. Der Rückbau des Pavillons hat bereits begonnen (Innenleben, Fußböden, WCs, Zwischendecken demontiert). Für den Rückbau von Fassaden und der Dächer des Pavillons laufen Ausschreibungen, nach Vorliegen des Zuwendungsbescheids erfolgt die Beauftragung.

Für Hof/ Siel/ Schadstoff (nur Pavillon) laufen ebenfalls die Ausschreibungen.

Zusätzlich wird auf dem Schulhof ein Projekt-Container aufgestellt, der während der Sanierungsphase der Schule als Projektbüro, Info-Point und Beteiligungstreffpunkt fungieren soll.

Das Sanierungskonzept basiert auf Nutzung der Schule als Stadtteil-, Sport- und Kulturzentrum mit den entsprechenden baurechtlichen Anforderungen (und wäre entsprechend nach der Sanierung nicht ausgerichtet auf die Nutzung als Unterkunft für Schutzsuchende).

Die Verhandlung über einen Erbbaurechtsvertrag befindet sich in der Schlussphase.

Das Erdgeschoss des Pavillons neben der Schule bilden die Ersatzflächen für die Kita „Waldameisen“, die von der zukünftigen Wohnungsbaufläche dorthin umgesiedelt werden. So bleibt ein wichtiges soziales Angebot für das Quartier erhalten.

Eine Überprüfung des Geländes um die Lienaustraße hat es unter Berücksichtigung der in Antwort zu Frage 3 und hier genannten Aspekte nicht gegeben.

Die Ausschreibungen für die Fachplaner und Bauarbeiten werden in Abstimmung mit dem LIG und dem Bezirksamt Wandsbek durch die fux eG vorbereitet. Die Ausschreibungen für die vorbereitenden Planungen und Untersuchungen (zum Beispiel Sanierung Grundleitungen und Schadstoffe) sind erfolgt (betrifft Schule und Pavillon neben der Schule).

Im Übrigen siehe Anlage 4.

4.4 Kommt der Standort der Lienauschule/-straße nicht auch bei einer erfolgten Aus schreibung in Frage, da ein Gemeindezentrum nachrangig zu werten ist, als eine Unterkunft für Schutzsuchende?

 

Siehe Antworten zu 3 und 4.

Eine Unterbrechung der aktuellen Entwicklung kann das geplante Projekt hinsichtlich der Verbindlichkeiten bzgl. der Finanzierung und der Kooperationspartner gefährden.

Das Erdgeschoss der Schule soll nach der Sanierung durch den tus Berne e.V. für die Geschäftsstelle genutzt werden – auch die Turnhalle wird dann weiter durch den tus betrieben. Das vorhandene Gebäude des tus soll in Teilen voraussichtlich Mitte 2023 für den Sporthallenneubau abgerissen werden. Die jetzige Geschäftsstelle soll zwar noch erhalten bleiben, sollte das aber aus bautechnischen Gründen nicht gehen, wird sie in einen Container umziehen müssen.

Eine zeitnahe Bereitstellung der sanierten Flächen in der Schule ist für den tus Berne und deren Betrieb wichtig.

Der Baubeginn der 2-stöckigen Sporthalle erfolgt voraussichtlich Ende 2023.

5. Wurde für den Standort Farmsen (nicht Farmsen-Berne) der Orientierungs- und Verteilungsschlüssel bei der Planung angewendet?

5.1 Wurde bei der Berechnung die Unterkunft in der Steilshooper Allee 501 mit einbezogen?

5.2 Welchen Score hat Farmsen (nicht Farmsen-Berne) in den einzelnen Bereichen des OVS?

 

Mit Drs. 21-3566.1 und Drs. 21-4742.1 hat die Sozialbehörde das Auskunftsersuchen „Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt?“ beantwortet. An die in den vorgenannten Drucksachen benannten Ziele des Orientierungs- und Verteilungsschlüssels (OVS) sehen sich die zuständigen Behörden grundsätzlich weiterhin gebunden. Durch die andauernden Kriegshandlungen in der Ukraine und einem nicht zu erwartenden schnellen Ende des Krieges steigt neben den Zugängen aus anderen Ländern die Zahl ukrainischer Schutzbedürftiger in Hamburg weiter an, woraus ein hoher Bedarf an öffentlich-rechtlichen Unterbringungsplätzen resultiert.

 

Um diesen Bedarf kurzfristig decken zu können, kann der OVS aktuell nicht vollständig berücksichtigt werden. Es wird jede Liegenschaft genutzt, die für einen Standort geeignet ist. Es erfolgt der Ausgleich über den OVS in der aktuellen Situation deshalb erst im Nachgang, wenn der Bedarf an Unterbringungsplätzen zurück geht und mit dem Rückbau bzw. der anderweitigen Nutzung der Unterkünfte begonnen wird. Zukünftig wird der OVS bei der Belegung von Standorten und der Schaffung neuer Platzkapazitäten wieder berücksichtigt werden.

 

Bei der Festlegung des OVS wird anhand der Kriterien Einwohnerinnen und Einwohner (40 %), Fläche (20%) und Sozialmonitoring (40%) für jedes statistische Gebiet ein prozentualer Anteil ermittelt. Die Daten werden anschließend auf Stadtteil- und Bezirksebene aggregiert. Für den Bezirk Wandsbek beträgt der OVS 22,9%. Für den Stadtteil Farmsen-Berne liegt der OVS bei 1,7%. Die 1,7% teilen sich auf die drei Kriterien wie folgt auf: Einwohnerinnen und Einwohner: 0,75%, Fläche: 0,22%, Sozialmonitoring: 0,73%.

Da der OVS nur auf Stadtteil- und Bezirksebene aggregiert wird, kann kein prozentualer Anteil nur für Farmsen genannt werden.

 

Datengrundlage des OVS sind der Sozialmonitoring Bericht und die Bevölkerungsdaten. Der Sozialmonitoring Bericht erscheint jährlich, ebenso werden die Bevölkerungsdaten laufend fortgeschrieben. Eine Aktualisierung des OVS wird daher jährlich auf Basis der jeweils aktuellen Daten vorgenommen. Der aktuelle OVS basiert auf den Daten des Jahres 2021 und wird Anfang 2023 aktualisiert, siehe auch https://www.hamburg.de/sfa/15036438/ovs/.

 

 

NEU

Bei der Bezirksversammlung vom 08.09.2022 stellte ich Fragen an die Mitglieder der Bezirksversammlung von Wandsbek. Leider blieben Sie mir die Antworten schuldig und vertrösteten mich auf das Ende der Sitzung. Wie bekannt, wurde die Versammlung wegen Zeitmangels geschlossen. Daher erhalten Sie meine Frage mit der Bitte um Beantwortung – gern zur Sitzung des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne am 29.09.2022.

 

1. Gibt es bei den aktuellen Baupreisen und den aktuellen Bauzinsen einen Käufer oder Pächter für das Grundstück Stühm Süd (Sportplatz) oder ist Ihnen dieser abgesprungen?

2. Falls es einen Käufer oder Pächter gibt, ist dieses dann ein „Unternehmen“ – wie zum Beispiel Fördern und Wohnen – oder eine andere öffentliche Unternehmung mit Städtischer Beteiligung wie die SAGA?

3. Falls ein Käufer vorliegt, wann ist der geplante Baubeginn?

4. Ist es nicht kurzfristig möglich auf diesem Grundstück eine Containerlösung für die Schutzsuchenden zu errichten? Diese wäre vor dem Winter bezugsfertig, kein Schutzsuchenden müsste in Zelten übernachten und nach dem Ukrainekrieg können die Container wieder abgebaut werden und das Grundstück stünde so der Quersubventionierung der Lienauschule zur Verfügung?

 

Zurzeit gibt es keinen Käufer. Vertraglich wäre eine Direktvergabe möglich, ansonsten wird die Fläche ausgeschrieben. Eine Beteiligung einer öffentlichen Unternehmung wäre – allerdings nur für den Anteil des geförderten Wohnungsbaus - grundsätzlich möglich und könnte Baustein der Ausschreibung werden. Die Vergabe bzw. Ausschreibung kann ab 2023 erfolgen. Bislang ist eine Anhandgabe vorgesehen.

 

5. Wäre diese Variante nicht kostengünstiger als 14 Mio. € für einen Neubau auszugeben?

6. Ist in den 14 Mio € einkalkuliert, dass der Grundwasserspiegel für die Fundamente abgesenkt werden muss und auf Grund der moorastigen Gegend Fundamente für die „Häuser“ gegossen werden müssen? Wenn nein, wie hoch wären diese Baukosten?

 

Bei der genannten Summe von ca. 14 Mio. Euro handelt es sich um eine Schätzung. Der tatsächliche Kostenrahmen der Bauleistung ist erst bekannt, wenn die Bauleistung im Zuge der Ausschreibung erfolgreich vergeben wurde. Grundsätzlich wird bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung neben den reinen Baukosten ebenfalls die Nutzungszeit einer Einrichtung in die Analyse mit einbezogen. Diese ist am Standort am Luisenhof mit fünf Jahren länger als an anderen untersuchten Standorten.

 

In den 14 Mio. Euro sind auch die notwendigen Gutachten mit den daraus resultierenden Maßnahmen einkalkuliert.

 

7. Frau Brinkmann (Bündnis 90/ Die Grünen) sprach auf der Bezirksversammlung von Häusern. In der Anhörung vom 04.07.2022 zur geplanten Bebauung ist von 5 temporären Schlichthäusern im Modulbauweise zuzüglich zwei weiterer 1-geschossiger Module für Gemeinschaftsräume sowie Büros für das Unterkunft- und Sozialmanagement von F&W auf dem Grundstück die Rede. Was soll vor Ort für ein Objekt entstehen? Ein gemauertes Gebäude oder ein Modulhaus und wenn letztes wie sieht ein solches Objekt aus?

 

Die Aufteilung der unterschiedlichen Teilnutzungen mit den entsprechenden Geschossigkeiten der Baukörper kann bestätigt werden. Modulbauten sind in diesem Zusammenhang nicht mit Gebäuden zu verwechseln, die aus Containern bestehen. Es handelt sich vielmehr um Bauwerke, welche aus vorgefertigten Modulen zusammengesetzt und verputzt werden. Es wurde sich für diese Bauweise entschieden, da sie leicht rückgebaut werden kann, die Anmutung des Baukörpers jedoch auch städtebaulich ansprechend der eines klassisch gemauerten Gebäudes entspricht. Das finale Erscheinungsbild der Modulbauten wird nach Vergabe der ausgeschriebenen Bauleistung feststehen.

 

Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Datum/Gremium
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