Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren Hier: Antrag des Bürgervereins Sasel-Poppenbüttel
Letzte Beratung: 01.10.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.6
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernden Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgender Antrag ist eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Bürgerverein Sasel-Poppenbüttel von 1955 e.V. |
Busfahrt mit Weihnachtsessen Senior*innen, ca. 45 Teilnehmer*innen |
€ 2.184,00
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€ 1.215,00
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€ 969,00 |
Gesamt |
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€ 2.184,00 |
€ 1.215,00 |
€ 969,00 |
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=48,53€ Kosten/ Person |
=27,00€ TN-Beitrag/Person |
= rd. 21,55€ Zuschuss/Person |
Der vorliegende Antrag des Bürgervereins Sasel- Poppenbüttel zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.4) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
In den zurückliegenden Jahren wurden mehrere Ganztagesfahrten für ältere Menschen erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen.
Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i. H. v. 1.215,00 € finanzieren sich durch Teilnehmer*innen-beiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 45 Teilnehmer*innen entstünde bei Ausgaben von 48,53€/Person ein Kostenbeitrag von 27€/Teilnehmer*in.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.
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