Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernden Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgender Antrag ist eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Beantragter Eigenmittel
Zuschuss
Bürgerverein Sasel-Poppenbüttel von 1955 e.V. |
7-tägige Reise (Busfahrt) nach Wernigerode / Harz, 41 Teiln. |
€ 39.585,00
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€ 7.175,00
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€ 32.410,00 |
Gesamt |
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€ 39.585,00 |
€ 7.175,00 |
€ 32.410,00 |
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= rd. € 965,49 pro Teiln. |
= € 175,00 Zuschuss/Person/7 Tage. € 25,00 Zuschuss/TN/Tag. |
= rd. € 790,49 pro Teiln. |
Der vorliegende Antrag des Bürgervereins Sasel- Poppenbüttel zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.4) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i. H. v.
€ 32.410,00 finanzieren sich durch Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 41 Teilnehmer*innen entstünde für die 7-tägige Reise ein Kostenbeitrag von rd. € 790,49 pro Person (rd. € 112,93 /Tag). Ohne Berücksichtigung des beantragten Zuschusses würde sich der Kostenbeitrag um € 175,00 auf rd. € 965,49 pro Person erhöhen (rd. € 137,93 /Tag).
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.