21-5075

Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren Hier: Antrag des Bürgervereins Sasel-Poppenbüttel von 1955

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.04.2022
Sachverhalt

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernden Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgender Antrag ist eingegangen:

 

Antragsteller  Angebot    Kosten      Beantragter Eigenmittel

        Zuschuss

rgerverein Sasel-Poppenbüttel von 1955 e.V.

7-tägige Reise (Busfahrt) nach Wernigerode / Harz, 41 Teiln.

39.585,00

 

7.175,00

 

32.410,00

Gesamt

 

39.585,00

7.175,00

32.410,00

 

 

= rd. 965,49

 pro Teiln.

=  175,00 Zuschuss/Person/7 Tage. 25,00 Zuschuss/TN/Tag.

= rd. 790,49 pro Teiln.

 

 

Der vorliegende Antrag des rgervereins Sasel- Poppenbüttel hlt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.4) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

 

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.

 

Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i. H. v.

32.410,00 finanzieren sich durch Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 41 Teilnehmer*innen entstünde für die 7-tägige Reise ein Kostenbeitrag von rd. € 790,49 pro Person (rd. € 112,93 /Tag). Ohne Berücksichtigung des beantragten Zuschusses würde sich der Kostenbeitrag um € 175,00 auf rd. € 965,49 pro Person erhöhen (rd. € 137,93 /Tag).

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

 

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.