Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren Hier: Antrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek, Friedenskirche - Osterkirche
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgender Antrag ist eingegangen:
Träger |
Gemeinschafts-angebot |
Gesamt- Kosten(€) |
Eigen-anteil(€) |
Beantragter Zuschuss(€) |
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Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek, Friedenskirche – Osterkirche
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Adventsfeiern für Senior*innen der Gemeinden, ca. 130 Personen |
750,00 |
250,00 |
500,00 |
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Gesamt |
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750,00 |
250,00 |
500,00 |
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Der vorliegende Antrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek – Friedenskirche – Osterkirche - zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, Einsamkeit im Alter zu vermindern und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
Mit den Adventsfeiern für Senior*innen bietet die Kirchengemeinde solchen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die in der Vor-Weihnachtszeit allein sind, die Möglichkeit zu geselligem Beisammensein und aus der besonders belasteten Einsamkeit zu entfliehen und den Advent in Gesellschaft feiern zu können. Diese Maßnahme ist im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützungswürdig.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung zur Förderung der in Anlage aufgeführten Maßnahme wird gebeten.
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