21-1539

Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren Hier: Antrag der ev.-luth. Kirchengemeinde Eilbek, Friedenskirche - Osterkirche

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere,  die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgender Antrag ist eingegangen:

 

Träger

Gemeinschafts-angebot

Gesamt- Kosten(€)

Eigen-anteil(€)

Beantragter Zuschuss(€)

 

 

 

 

 

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek, Friedenskirche Osterkirche

 

Zwei Senioren-Adventsfeiern im Dezember 2020 mit insgesamt 90 bis 110 TN

1.015,00

400,00

615,00

Gesamt

 

1.015,00

400,00

615,00

 

 

Der vorliegende Antrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek Friedenskirche Osterkirche - zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, Einsamkeit im Alter zu vermindern und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.

 

Mit den zwei geplanten Adventsfeiern bietet die Kirchengemeinde älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeit zu geselligem Beisammensein und aus der besonders belasteten Einsamkeit zu entfliehen und die Adventszeit in Gemeinschaft (neben Adventsessen und Kaffeetrinken: Gedichte und Texte hören und rezitieren, Lieder singen, sich austauschen) feierlich erleben zu können. Der Antragsteller rechnet mit insgesamt 90 bis 110 Teilnehmenden für beide Feiern, die Anfang bzw. Mitte Dezember 2020 durchgeführt werden sollen. Nach Aussage des Antragsstellers liegt das Durchschnittsalter bei solchen Festivitäten erfahrungsgemäß zwischen 70 und 80 Jahren, es nehmen mehrere über 90jährige mit teil. Insbesondere vor dem Hintergrund der Vorbeugung von Einsamkeit im Alter und unter der Berücksichtigung der besonders sensiblen Zielgruppe der Hochbetagten erscheint die zu beschließende Maßnahme förderlich.

Diese Maßnahme ist im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützungswürdig.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

 

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der in Anlage aufgeführten Maßnahme gebeten.