21-7036

Flohmarkt auf dem Bramfelder Marktplatz ermöglichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.03.2023 (Drs. 21-6661.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.06.2023
11.05.2023
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. darzulegen nach welchen Kriterien die Gebührenfestsetzung für einen Flohmarkt am Samstag auf dem Bramfelder Marktplatz erfolgt.
  2. darzulegen welche Ermessenspielräume es in der Gebührenordnung gäbe und wie das Ermessen ausgeübt wurde oder zu Gunsten des Marktes ausgeübt werden kann.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen. Bei der Marktfläche Herthastraße handelt es sich um eine Fläche von 6.954 m². Die Fläche ist in Wertstufe II der Gebührenordnung eingestuft. Für die Berechnung ist der Charakter der Veranstaltung ausschlaggebend. Für gewerbliche Nutzungen sind 2,30 € je m²/täglich zu erheben.

 

Zu 2.:

Die Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen sieht bei dieser Veranstaltung keinen Ermessenspielraum vor.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.