Flohmarkt auf dem Bramfelder Marktplatz ermöglichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.03.2023 (Drs. 21-6661.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten,
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen. Bei der Marktfläche Herthastraße handelt es sich um eine Fläche von 6.954 m². Die Fläche ist in Wertstufe II der Gebührenordnung eingestuft. Für die Berechnung ist der Charakter der Veranstaltung ausschlaggebend. Für gewerbliche Nutzungen sind 2,30 € je m²/täglich zu erheben.
Zu 2.:
Die Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen sieht bei dieser Veranstaltung keinen Ermessenspielraum vor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.