Fehlerhafte Schulentwicklung im Bezirk Wandsbek: Zusammenarbeit der Behörde für Schule u. Berufsbildung (BSB) und Schulbau Hamburg (SBH) mit dem Bezirk Wandsbek auf dem Tiefpunkt Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8148 i.V.m. Drs. 21-8183)
Letzte Beratung: 11.03.2024 Ausschuss für Soziales Ö 7.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Bezirksversammlung rügt die Verletzung ihrer Anhörungsrechte nach § 28 BezVG.
2. Die Bezirksversammlung fordert den Präses der Schulbehörde auf, die weiteren Prozesse über Standortentscheidungen in Wandsbek zu unterbrechen, die Anhörungen nachzuholen und noch abzugebene Stellungnahmen der Bezirksversammlung gesetzeskonform im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
3. Die Bezirksversammlung bittet den Vorsitzenden, gemeinsam mit den nachgeordneten Stellen des Präses zu prüfen, warum eine Anhörung der Bezirksversammlung unterblieben ist und welche Maßnahmen die Fachbehörde ergriffen hat, um die Rechte der Bezirksversammlung in Zukunft zu gewährleisten.
4. Um der Bezirksversammlung die adäquate Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen, wird die zuständige Fachbehörde dringend ersucht, ihr unverzüglich die erforderlichen Informationen zugänglich zu machen. Hierfür ist insbes.
a. die Bezirksversammlung aufgrund der gestiegenen Bedarfe an Kitaplätzen, Schulkapazitäten und Sportflächen, gemeinsam mit dem Bezirk Wandsbek die sozialräumlichen Analysen (werden vom Senat von den Bezirken gefordert) bei Neuplanungen, Erweiterungen, Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung von Schul- und Sozialeinrichtungen zu berücksichtigen und die Bezirksversammlungen stärker in die Planungen einzubinden.
b. über das Ergebnis und die Berücksichtigung der Stellungnahmen Drucksache 21-0145 und Drucksache 21-7220 zu informieren.
c. Die Behörde für Schule und Berufsbildung möge für die Planungen einer neuen Grundschule in Rahlstedt, die Grundlagen (Zahlen zum Zuwachs an zukünftigen Schulkindern in Meiendorf mit differenzierten Angaben der Wohnorte) für den angekündigten Standort (Drs. 22/13384) auf dem Schulgrundstück des Gymnasiums Meiendorf dem zuständigen Ausschuss für Soziales der Bezirksversammlung Wandsbek mitteilen. Hier möge die Fachbehörde, trotz noch nicht abgeschlossener Planungen, den Erhalt des Sportplatzes (einziger multifunktionaler Sportplatz mit Rundlaufbahn in Meiendorf) bei offenbar gleichzeitiger Flächennutzung (südliche Flächennutzung) skizzieren.
d. des Weiteren mögen dem Ausschuss für Soziales die alternativen Planungen im Raum Rahlstedt für eine neu zu gründende Grundschule genannt werden (erhebliches Flächenpotential an der Grundschule Wildschwanbrook in Meiendorf vorhanden).
e. über den Planungsstand der Standortsuche in der Schulregion 18 (Walddörfer) für den Schulneubau in den Walddörfern (Drs. 21-7064) zu informieren.
In der o. g. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:
Für die bauliche Umsetzung des Schulentwicklungsplans 2019 ist für die Behörde für Schule und Berufsbildung und für den Landesbetrieb Schulbau Hamburg der Finanzbehörde die enge Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern sowie eine transparente Beteiligung der bezirklichen Gremien essentiell. Neben den regelhaften Arbeitsbeziehungen tauschen sich Bezirksamt, Schulbau Hamburg und die Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen ihrer Koordinierungsrunde über die wesentlichen Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung und des Schulbaus in der Regel ein- bis zweimal im Jahr aus. Zudem sind bezirkliche Vertreterinnen und Vertreter auch im Rahmen der Wettbewerbsverfahren eng in die baulichen Maßnahmen eingebunden.
Gemäß § 28 BezVG ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung u. a. von Schulen anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anhörung zwar vor der jeweiligen Entscheidung stattfinden muss, so dass die im Rahmen der Anhörung geäußerten Aspekte und Stellungnahmen noch in den Entscheidungsprozess einfließen können. Andererseits muss die Entscheidungsfindung aber bereits so weit vorbereitet werden, dass die anzuhörende Bezirksversammlung sich zu konkreten Planungen äußern kann. Bei Ansiedelungs- bzw. Standortentscheidungen ist eine Anhörung daher frühestens erst mit Abschluss der Phase der Grundlagenermittlung sinnvoll. Diese Phase ist weder für die neue Grundschule Meiendorf noch für die geplante neue Stadtteilschule in Region 18 abgeschlossen.
Abhängig von der Komplexität eines Projektes kann eine grundsätzliche Machbarkeit manchmal erst mit einer durch einen Vorentwurf erfolgte weitergehende Planung festgestellt werden. Mithin ist hier eine Befassung nach § 28 BezVG erst in einer späteren Planungsphase sinnvoll, so z.B. für die Reaktivierung des Schulstandortes Hammer Str. für die Gründung einer neuen Grundschule samt Verlagerung der speziellen Sonderschule Tegelweg an diesen Standort.
Die geplanten Um- und Ausbaumaßnahmen an den übrigen Standorten überschreiten weder die Wesentlichkeitsschwelle der § 28 BezVG noch haben sie Auswirkungen auf den Bezirk als Ganzes oder einen quantitativ oder qualitativ relevanten Teil des Bezirks.
Unabhängig davon entsendet die für Bildung zuständige Behörde bei Informationsbedarfen der Bezirksversammlungen zu Schulbaumaßnahmen auf der Basis des Auskunfts- und Empfehlungsrechts nach § 27 BezVG Referentinnen und Referenten in die zuständigen Fach- und Hauptausschüsse und steht so bei Bedarf über die regulären bezirklichen Austauschformate hinaus im direkten Austausch mit den Bezirksversammlungen. Dem geht regelhaft eine Referierendenanfrage des Bezirks voraus.
Vor dem Hintergrund, dass wir eine gute Kommunikation mit dem Bezirk als Erfolgsbedingung für eine gute Umsetzung des Schulentwicklungsplans betrachten, bedauern wir sehr, dass die Bezirksversammlung Wandsbek die Kommunikation der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie von Schulbau Hamburg deutlich anmahnt. Gern entsenden wir Referierende in die Bezirksversammlung Wandsbek bzw. in die Sitzung des Ausschusses für Soziales – z. B. am 11.03. oder am 29.04. - sowie in die Sitzung des Regionalausschusses Walddörfer – z. B. am 16.05. -, um zu den Punkten 4c, d und e des Beschlusses Drs. 21-8183 Stellung zu nehmen. Hier sollten wir unseres Erachtens zunächst grundsätzlich die Frage erörtern, wie wir den Informationsaustausch im Dreieck zwischen Bezirksamt, Bezirksversammlung und Fachbehörden strukturiert verbessern können. Im Anschluss würden wir gerne, die in diesem Antrag aufgeworfenen Fragestellungen im direkten Austausch erörtern sowie auch gerne weitere Fragestellungen Ihrerseits, die Sie hier noch nicht adressiert haben. Wir setzen hier sehr auf einen direkten Austausch, statt eines ausschließlichen Schriftwechsels zwischen Bezirk und Fachbehörde, welcher stets nicht die Informationsqualität einer direkten Kommunikation aufweisen kann.
Eine entsprechende Stellungnahme zu den hier aufgeführten Fragestellungen sowie zu weiteren Informationsbedarfen Ihrerseits lassen wir Ihnen dann rechtzeitig vor der Sitzung zukommen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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