Fahrbahnmarkierungen 30er Zone auf Fahrbahnen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2020 (Drs. 21-2503)
Letzte Beratung: 31.03.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 9.9
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Straßenverkehrsbehörde wird um eine Stellungnahme zu der vorliegenden Eingabe Drs.Nr. 21-2114 gebeten.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 38 wie folgt Stellung:
Die Straße Am Knill befindet sich in einem zusammenhängenden Wohngebiet mit Tempo 30-Zone, welches zwischen Alter Zollweg, Bekassinenau und Berner Heerweg verläuft und regelkonform jeweils am Beginn mit VZ 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Zone 30) ausgeschildert ist.
Gemäß §45 Absatz 1c StVO darf eine Tempo 30 Zone nur Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege umfassen.
Ein beidseitiger Gehweg ist vorhanden und in dem Abschnitt zwischen Rahlstedter Weg und Althagener Weg beidseitig gut ausgebaut.
Gemäß der gültigen Fachanweisung Verkehrsberuhigung 1/95 (Ziffer 5.5.5) ist die Beschilderung innerhalb einer Zone nicht zu wiederholen, auch nicht durch Bodenmarkierungen.
Diese Regelung wird in Hamburg sehr restriktiv gehandhabt und nur in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen. In Abstimmung auch mit der obersten Landesbehörde, dem Amt für Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs (A3) wird dem Wunsch, Piktogramme auf die Fahrbahn zu bringen, nicht entsprochen.
Um den Geschwindigkeitsverstößen entgegen zu wirken, wurde die Aufstellung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage angeregt. Diese wird voraussichtlich in den nächsten Wochen über einen längeren Zeitraum und ggf. wiederholt aufgestellt.
Auch das PK 38 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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