Erweiterung Rückhaltebecken Sasel Bürgeranliegen
Folgendes Bürgeranliegen liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:
„Sehr geehrte Damen und Herren!
Die geplante Umgestaltung des Rückhaltebeckens Sasel scheint mir begründet und notwendig.
Gleichwohl möchte ich Sie bitten, der Frage nachzugehen, in welcher Weise die Eingriffsregelung des Naturschutzgesetzes dabei berücksichtigt werden wird, zumal für Teile der benötigten Flächen die Ausgleichs- Festsetzungen aus dem B-Plan für die Kompostanlage Sasel aus dem Jahre 1992 gelten.
Mit freundlichem Gruß
…“
Zur weiteren Beratung.
keine Anlage/n