Erweiterung der 30 Km/h - Zone ab der Kreuzung Halenreihe/Buckhorn - Teil 2 Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-5079)
Letzte Beratung: 23.06.2022 Regionalausschuss Walddörfer Ö 8.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bekräftigt nochmals seinen Beschluss mit der Drs. 21-4127.1 und bittet um erneute Prüfung. Dazu möge die zuständige Stelle einen Ortstermin organisieren, zu dem auch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (W/MR), das PK 35 und die Regionalsprecher:innen der Fraktionen einzuladen sind.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Zu 1.:
Die Straße Buckhorn im Abschnitt zwischen Halenreie und den Straßen Buckhorn (nördlicher Teil), Gussau und Von Barkholt ist eine Bezirkstraße von untergeordneter Bedeutung. Auch wenn Sie die Verkehre der o.g. Straßenabschnitte bündelt und den Anschluss an die Hauptverkehrsstraße Halenreie darstellt, ist die Verkehrsbelastung mit ca. 4.000 Kfz/24 h als niedrig einzustufen. Busbetrieb ist nicht vorhanden, so dass aus Sicht der BVM einer Änderung der Beschilderung durch Ersatz der drei Tempo-30-Zonen Schilder der Straßen Buckhorn (nördlicher Teil), Gussau und Von Barkholt durch ein Tempo-30-Zonen Schild im Bereich Buckhorn (südwestlicher Teil) zugestimmt werden kann.
Die Umsetzung liegt in fachlicher und finanzieller Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Wandsbek.
Stellungnahem der Behörde für Inneres und Sport:
Aufgrund der Stellungnahme der BVM stimmt die örtliche Straßenverkehrsbehörde am PK 35 in Abstimmung mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde (VD 5) der Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Straße Buckhorn bis zur Einmündung Halenreie zu.
Nach hiesiger Bewertung erscheint der Einbau von verkehrsberuhigenden Elementen auf dem etwa 140 Meter langen Straßenabschnitt der Straße Buckhorn zur Steigerung der Verkehrssichersicherheit nicht erforderlich.
Ein in der Beschlussvorlage der Bezirksversammlung Wandsbek (Drucksache 21-5079) erbetener Ortstermin unter Beteiligung des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (W/MR), des PK 35 und der Regionalsprecher:innen der Fraktionen erscheint aufgrund der geänderten Sachlage aus hiesiger Sicht nicht mehr notwendig.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt wird nach Vorliegen einer Verkehrsbehördliche Anordnung die erforderlich „Tempo 30“ Zonenbeschilderung installieren.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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