Errichtung einer Ampel oder eines Zebrastreifens in der Walddörfer Straße in Höhe des Eichtalparks Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport zur Eingabe (Drs. 22-0065)
- Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 37 wie folgt Stellung:
Die Walddörferstraße ist eine Bezirksstraße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Im Bereich zwischen Haus-Nr. 217 bis 253 ist aufgrund der dortigen Schule eine Tempo-30-Strecke mit zeitlicher Begrenzung (werktags, von 06:00-22:00 Uhr) angeordnet. Eine lichtsignalgeregelte Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende besteht an der Einmündung Kedenburgstraße und in Höhe der Einmündung Hundtstraße auf Höhe der Schule.
Der Zugang zum Eichtalpark, welcher sich zwischen den Hausnummern 195 und 197 befindet, ist übersichtlich. Die Gehwegüberfahrt, die vor dem Zugang zum Park besteht und zur Querung der Walddörferstraße genutzt wird, ist beidseitig mit Grünflächen und Baumschutzbügeln flankiert. Die Sichtachsen sind ausreichend gewährleistet.
Durch den Bezirk Wandsbek werden aktuell Planungen zur Sanierung der Walddörfer Straße auf dem Abschnitt Holzmühlenweg bis Ölmühlenweg/Am Stadtrand im Rahmen des Erhaltungsmanagements (EMS-Maßnahme) vorgenommen.
Mit der geplanten Maßnahme soll der Abschnitt der Walddörfer Straße zu einer Tempo 30-Zone umgestaltet und hierdurch in die umliegenden Tempo 30-Zonen integriert werden. Eine entgültige Entscheidung steht noch aus.
Dieses würde auch den Bereich Walddörfer Straße 197-201 betreffen.
In der Walddörferstraße zwischen den Hausnummern 195 und 197 plant der Bezirk, eine barrierefreien Querungsstelle zu errichten. Hierbei handelt es sich um einseitige Fahrbahneinengung.
Durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen mittels Verkehrsstatistikgerät (VSG) ergaben folgende Werte:
Walddörferstraße ggü. 222, 15.12.2023 – 22.12.2023 – V85 50 km/h
Walddörferstraße 271, 02.01.2024 – 09.01.2024 – V85 51 km/h
Walddörferstraße 193 - 13.06.2024 -21.06.2024 - V85 48 km/h
Fußgängerüberwege (FGÜ) und Lichtsignalanlagen dürfen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen neu angelegt werden. FGÜ gemäß § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nach den Voraussetzungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 26 und zu Zeichen 293 und Zeichen 350 sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzuordnen. Dafür müssen bestimmte örtliche und verkehrliche Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt sowohl für die Anzahl der Fußgänger, die an diesem Ort die Straße queren als auch für Kraftfahrzeuge, die die Straße dort befahren.
Der Neubau von Lichtzeichenanlagen (LZA) bedarf ebenfalls ganz bestimmter Voraussetzungen. Fußgängerampeln dürfen und sollten nur dort errichtet werden, wo ein ständiger Querungsbedarf besteht und wo sich in zumutbarer Entfernung keine gesicherten Querungsmöglichkeiten befinden. Die Anzahl der Querenden sollte dabei so hoch sein, dass dieser Bedarf geregelt werden muss, weil, ansonsten eine Gefahrenlage für zu Fuß Gehende entstehen würde und sich das Überqueren der Fahrbahn nicht wirkungsvoll verhindern ließe.
Es liegen aktuell keine Zahlen zu der Anzahl an Fahrzeugen und gebündelt auftretenden querenden zu Fuß Gehenden vor. Das PK 37 wird nach den Hamburger Sommerferien eine Verkehrszählung durchführen.
Sollte die Verkehrszählung ergeben, dass die Errichtung eines FGÜ möglich ist, wird sich die Straßenverkehrsbehörde für den Bau eines FGÜ aussprechen.
Auch in diesem Falle wird die Planung und Errichtung eines FGÜ einige Zeit in Anspruch nehmen.
Es ist der VD nicht bekannt, wann die Walddörfer Straße im Zuge der EMS-Maßnahmen erneuert wird. Dann würde sich der betreffende Abschnitt in einer Tempo 30-Zone befinden, in der in kurzen Abständen mehrere Querungsmöglichkeiten hergestellt werden sollen. Fahrzeug Führende müssen in Tempo-30-Zonen jederzeit damit rechnen, dass zu Fuß Gehende die Straße überqueren.
LZA sind in Tempo-30-Zonen nicht zulässig, FGÜ regelhaft entbehrlich aber zulässig.
Die Messungen mittels VSG ergaben eine V 85 von 48-51 km/h. Der V-85-Wert gibt an, welche Geschwindigkeit von 85 % der Kraftfahrzeugführende nicht überschritten wird und gilt als maßgebende Kerngröße für das Geschwindigkeitsniveau einer Straße.
Bei zwei Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2024 im betreffenden Abschnitt der Walddörfer Straße überschritten von 34794 gemessenen Fahrzeugen 2902 Fahrzeug Führende die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dies entspricht einer Überschreitungsquote von 0,4 %. Das Geschwindigkeitsniveau in der Walddörfer Straße wird daher als normal bewertet.
Bei dem in der Eingabe erwähnten Verkehrsunfall in der Walddörfer Straße trug sich folgendes zu:
Ein 8-Jähriger Junge querte mit seinem Fahrrad fahrenderweise die Fahrbahn und fuhr unvermittelt durch geparkte Fahrzeuge auf die Straße, ohne auf den Kraftfahrzeugverkehr zu achten. Der PKW-Fahrer, der die Walddörfer Straße befuhr, konnte nicht mehr reagieren, sodass der Junge mit dem PKW kollidierte.
Ob dieser VU hätte vermieden werden können, wenn sich in der Nähe ein FGÜ befunden hätte, oder ob der Junge trotzdem plötzlich zwischen geparkten Fahrzeugen unachtsam auf die Straße gefahren wäre, kann nicht gesagt werden. Nach aktueller Unfallauswertung befindet sich im betreffenden Abschnitt der Walddörfer Straße keine Unfallhäufungsstelle. Ein straßenverkehrsbehördliches Einschreiten ist daher gegenwärtig nicht erforderlich.
Die Walddörfer Straße wird laut Planungen im Rahmen der EMS-Maßnahmen umgebaut. Hiernach wird der betreffende Abschnitt in der Walddörfer Straße in die umliegende Tempo 30-Zone integriert. Zudem werden gemäß den Planungen in kurzen Abständen Querungsmöglichkeiten erbaut.
Ob die Voraussetzungen für einen FGÜ in der Waldörfer Straße vorliegen, wird nach den Hamburger Ferien durch Verkehrszählungen ermittelt.
Das Geschwindigkeitsniveau wird in der Walddörfer Straße nach mehrere VSG- und Geschwindigkeitsmessungen als unauffällig bewertet.
Das PK 37 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen. Geschwindigkeitsmessungen werden weiterhin regelmäßig durchgeführt werden.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n