Ergänzende Stellungnahme zu Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Neue HRVV anwenden! Tempo 30 im Vahrenwinkelweg
Letzte Beratung: 10.09.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 12.2
Der Vahrenwinkelweg im Grenzgebiet zwischen Heimfeld und Eißendorf bietet vielen Menschen jeden Alters Möglichkeiten zur Gestaltung ihres Lebens. Östlich der Straße befinden sich die Tennisanlage des Harburger Tennis- und Hockeyclubs sowie die Vereinssportanlage der Turnerschaft Harburg, westlich der Straße die Vereinssportanlage des Harburger Turnerbundes. Dort betreibt der Harburger Turnerbund eine Kindertagesstätte für 60 Kinder. Außerdem befindet sich westlich der Straße noch ein attraktiver Waldspielplatz für die Kinder der Umgebung. Des Weiteren befinden sich in dieser Straße Wohnhäuser und ein Zugang zum Naturschutzgebiet Heimfelder Holz mit Parkplatz.
Im Vahrenwinkelweg gilt derzeit Tempo 50. Abschnittsweise ist der Gehweg auf der östlichen Seite des Vahrenwinkelwegs stark untermaßig, teilweise nur 50 cm breit, sodass dort Menschen zu Fuß häufiger die Fahrbahn wechseln müssen.
Bereits in bisherigen Beschlüssen hat die Bezirksversammlung Harburg die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke im Vahrenwinkelweg gefordert. Bisher war jedoch aus Sicht der BIS keine Anordnung möglich. Durch die neue StVO, VwV-StVO und die angepassten HRVV vom 22.01.2026 bieten sich nun neue Rechtsgrundlagen für die Anordnung von Tempo 30-Strecken.
Aus unserer Sicht sollte im Vahrenwinkelweg im Bereich des Waldspielplatzes eine Tempo 30-Strecke zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingerichtet werden.
Petitum
Die Bezirksversammlung empfiehlt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde am PK46 die Prüfung und Anordnung einer neuen Tempo 30-Strecke nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO im Vahrenwinkelweg im Bereich des dortigen Waldspielplatzes.
Über das Ergebnis der Prüfungen soll im Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
23. Juli 2026
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) ergänzt ihre bereits übersandte Stellungnahme zu o. g. Antrag, 22-1444, wie folgt:
In ihrer Erwiderung vom 18.06.2026 monierte die BV die Stn. der VD 51 zur Drs. 22-1444. Inhaltlich wurde in der zur Rede stehende Drs. die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in der Straße Vahrenwinkelweg gefordert. Wörtlich hieß es: „Die Bezirksversammlung empfiehlt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde am PK46 die Prüfung und Anordnung einer neuen Tempo 30-Strecke nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO im Vahrenwinkelweg im Bereich des dortigen Waldspielplatzes.“. Im Ergebnis wurde die begehrte Tempo 30-Strecke aufgrund eines fehlenden direkten Zugangs zur Straße für den Spielplatz negiert.
Die nachfolgende Stellungnahme erfolgte unter vorheriger Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 46.
Die BV Harburg widerspricht der gemeinsamen Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Polizeikommissariats (PK) 46 und der Verkehrsdirektion (VD) 51, dass der Waldspielplatz im Vahrenwinkelweg über keinen direkten Zugang zu ebendieser Straße verfügt und führt an, dass ein vorhandener ca. 50 m langer Waldweg die Kriterien erfüllen würde.
Weiterhin wird durch die BV Harburg moniert, dass weder bei dem Waldspielplatz, noch bei der dort ebenfalls ansässigen Kita geprüft wurde, ob starker Ziel- und Quellverkehr vorherrschen würde.
Beide Argumente könnten die Anordnung einer Tempo 30-Strecke möglich machen.
Bzgl. des direkten Zugangs zur Straße, wird darauf hingewiesen, dass eine Legaldefinition nicht existiert; maßgeblich ist stets die Einzelfallbetrachtung. Aus dem Kontext lässt sich jedoch klar ableiten, dass die Gefahrenminimierung durch eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung primär darin besteht, das Risiko zu reduzieren, dass ein Kind, das sich unmittelbar am Zugang eines Spielplatzes befindet und möglicherweise unachtsam auf die Straße tritt, gefährdet wird. In dem vorliegenden Fall wird diese Gefahr jedoch nicht als gegeben angesehen, da das Kind, das den Spielplatz verlässt, bereits eine Distanz von etwa 60 Metern zurückgelegt hat. Somit erfüllt die Situation nicht die vom Gesetzgeber definierte Grundvoraussetzung für die Anordnung einer Tempo 30-Strecke.
Im Ergebnis bleiben sowohl die StVB des PK 46, als auch die VD 51 bei ihrer Ansicht, dass bei dem Waldspielplatz kein direkter Zugang zur Straße i. S. der StVO, bzw. der HRVV vorliegt.
Die StVB des PK 46 hat in ihrer Stellungnahme an die VD 51 klargestellt, dass ein häufiges Wechseln des Gehwegs durch Fußgänger nicht bestätigt werden konnte. Zudem wurde festgestellt, dass der Gehweg auf der östlichen Seite untermaßig ist, wobei die bauliche Herstellung des Wegekörpers in der Zuständigkeit des Bezirksamts Harburg liegt.
Zur weiteren Analyse wurden vorhandene Daten von Verkehrsschauen mit aktuellen Feststellungen abgeglichen. Zusätzlich installierte die StVB des PK 46 ein Verkehrsstatistikgerät im Bereich Vahrenwinkelweg/Erwin-König-Weg, das über sieben Tage etwa 20.000 Fahrzeuge unterschiedlicher Kategorien (Zweiräder, PKW, Transporter, LKW und Lastzüge) in beiden Fahrtrichtungenerfasste. Die ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeiten wiesen keine Auffälligkeiten auf.
Bezüglich des Bring- und Holverkehrs zu den Sportplätzen, dem Waldspielplatz sowie der
Kindertagesstätte „HaakeFüchse“ ergaben die Feststellungen, dass dieser nahezu ausschließlich über die dort ausreichend vorhandenen Parkplätze abgewickelt wird. Es wurden keine Verkehrsdichten festgestellt, die über ein normales Maß hinausgehen oder potenzielle Gefahrensituationen hervorrufen könnten. Dies gilt ebenfalls für die beiden Haltestellen der Hochbahn im Vahrenwinkelweg. Nach Angaben der Hochbahn bedient die Buslinie 543 die Haltestellen Goldene Wiege (Jahnhöhe) und Ehestorfer Weg (Mitte) mit insgesamt 28 Abfahrten pro Tag. Diese vergleichsweisen geringen Frequenzen führen nicht zu einem übermäßigen Ziel- oder Quellverkehr von Fuß- oder Radfahrern, die diese Linien nutzen.
Abschließend wurde festgestellt, dass neben den wenigen Fahrbahnquerungen keine Pulkbildungen jedweder Art in diesem Bereich auftreten. Insgesamt deuten die vorliegenden Daten
und Beobachtungen auf eine verkehrliche Situation hin, die keine besonderen Gefahren oder
außergewöhnliche Belastungen für Fußgänger und Radfahrer aufweist.
Die VD 51 verneint nach wie vor das Vorhandensein eines direkten Zugangs zur Straße im Fall des Waldspielplatzes Vahrenwinkelweg.
Wie durch die StVB des PK 46 festgestellt wurde, sind im besagten Bereich kein starker Ziel- und Quellverkehr zu verzeichnen. Sonstige Gefahren, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar.
Aus Sicht der VD 51 ist -auch nach erneuter Prüfung- die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke im Vahrenwinkelweg weder zugunsten des Waldspielplatzes, noch zugunsten der Kita rechtlich möglich.
gez. Böhm f.d.R.
Schulz
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