21-3092

Erbbaurechte im Bezirk Wandsbek - Potentiale nutzen, Planungssicherheit für Erbbaurechtsnehmende frühzeitig herstellen, Erbbaurecht attraktiver machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2833)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.06.2021
06.05.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1.) Die federführende Finanzbehörde/LIG wird gebeten, gemeinsam mit dem Bezirksamt eine

Bestandsaufnahme der Erbbaurechtsgebiete mit der Zielsetzung einer Planungsperspektive mit

folgenden Maßgaben vorzunehmen:

a. Möglichst frühzeitig Planungssicherheit mit Erbbaurechtsverlängerungen, um Erbbaurechtsnehmenden Investitionen in den eigenen Bestand zu erleichtern und damit auch das Erbbaurecht als Instrument attraktiver zu machen, soweit nicht stadtentwicklungspolitische Interessen

im Einzelfall dem entgegenstehen;

b. In Absprache mit den Fachämtern Stadt- und Landschaftsplanung sowie Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Erbbaurechtsflächen für eine potentielle Neustrukturierung von

Grundstückszuschnitten und/ oder Anpassung des Planrechts zu identifizieren, um maßvolle

und einfügungsverträgliche Verdichtungspotentiale entsprechend den bezirkspolitischen Maßgaben zu prüfen.

2.) Die Finanzbehörde/LIG wird gebeten, Erbbaurechtsnehmende rechtzeitig und umfassend zu

informieren sowie zu gegebener Zeit über den Fortschritt zu Ziff. 1 im zuständigen Ausschuss

der Bezirksversammlung zu berichten.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde:

 

Die Finanzbehörde unterstützt mit ihrem Landesbetrieb LIG dieses Anliegen ausdrücklich und hat die Vorprüfungen zur Umsetzung dieses Antrags bereit aufgenommen. Der LIG arbeitet derzeit gemeinsam mit der Bezirksverwaltung an der Ausarbeitung einer Handlungsgrundlage, um den Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmern schnellstmöglich so weit wie möglich Planungssicherheit zu den Erbbaurechtsverträgen zu geben.

Eine entsprechende Analyse wird voraussichtlich bis Ende des zweiten Quartals 2021 vorliegen, so dass im Anschluss von den Ergebnissen berichtet werden kann.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n