21-3092.1

Erbbaurechte im Bezirk Wandsbek - Potentiale nutzen, Planungssicherheit für Erbbaurechtsnehmende frühzeitig herstellen, Erbbaurecht attraktiver machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2833) Hier: Ergänzende Stellungnahme der Finanzbehörde

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.06.2021
17.06.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1.) Die federführende Finanzbehörde/LIG wird gebeten, gemeinsam mit dem Bezirksamt eine

Bestandsaufnahme der Erbbaurechtsgebiete mit der Zielsetzung einer Planungsperspektive mit

folgenden Maßgaben vorzunehmen:

a. Möglichst frühzeitig Planungssicherheit mit Erbbaurechtsverlängerungen, um Erbbaurechtsnehmenden Investitionen in den eigenen Bestand zu erleichtern und damit auch das Erbbaurecht als Instrument attraktiver zu machen, soweit nicht stadtentwicklungspolitische Interessen

im Einzelfall dem entgegenstehen;

b. In Absprache mit den Fachämtern Stadt- und Landschaftsplanung sowie Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Erbbaurechtsflächen für eine potentielle Neustrukturierung von

Grundstückszuschnitten und/ oder Anpassung des Planrechts zu identifizieren, um maßvolle

und einfügungsverträgliche Verdichtungspotentiale entsprechend den bezirkspolitischen Maßgaben zu prüfen.

2.) Die Finanzbehörde/LIG wird gebeten, Erbbaurechtsnehmende rechtzeitig und umfassend zu

informieren sowie zu gegebener Zeit über den Fortschritt zu Ziff. 1 im zuständigen Ausschuss

der Bezirksversammlung zu berichten.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde:

 

Die Finanzbehörde unterstützt mit ihrem Landesbetrieb LIG dieses Anliegen ausdrücklich und hat die Vorprüfungen zur Umsetzung dieses Antrags bereit aufgenommen. Der LIG arbeitet derzeit gemeinsam mit der Bezirksverwaltung an der Ausarbeitung einer Handlungsgrundlage, um den Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmern schnellstmöglich so weit wie möglich Planungssicherheit zu den Erbbaurechtsverträgen zu geben.

Eine entsprechende Analyse wird voraussichtlich bis Ende des zweiten Quartals 2021 vorliegen, so dass im Anschluss von den Ergebnissen berichtet werden kann.

 

 

Ergänzende Stellungnahme der Finanzbehörde vom 15.06.2021:

 

Der nachhaltige und vorausschauende Umgang mit dem Grund und Boden im städtischen Eigentum in Zeiten von zunehmender Flächenknappheit und anhaltendem Nachfragedruck in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ist von großer Bedeutung. Gemäß der Bürgerschaftsdrucksache zur Neuausrichtung der Bodenpolitik (siehe Drs. 21/18514) ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) insbesondere dazu gehalten, städtischen Grundbesitz vorzugsweise im Erbbaurecht zu vergeben oder laufende Erbbaurechte zu verlängern und nicht zu verkaufen. Daneben ist insbesondere in Gebieten mit hohem Entwicklungspotenzial aus strategischen Gründen eine Sicherung von vornehmlich städtischen Flächen vorzunehmen, um diese langfristig für das Allgemeinwohl entwickeln zu können.

In Kooperation mit dem Stadtplanungsamt Wandsbek wurden mit Fokus auf strategische städtebauliche Entwicklungsperspektiven 31 Erbbaurechtssiedlungen in überwiegend städtischem Besitz entsprechend untersucht. Ziel im weiteren Analyseprozess war, zukünftig insbesondere im Zusammenhang mit Verlängerungsanfragen bzw. Neubestellungen der Erbbaurechtsnehmer innerhalb einer Siedlung eine Gleichbehandlung und eine längerfristige Planungssicherheit gewährleisten zu können, sowie gleichzeitig entsprechende Weiterentwicklungen dort anzustoßen, wo dies städtebaulich sinnvoll ist. Dabei ist auch das Interesse der Erbbaurechtsnehmer an frühzeitiger Planungssicherheit zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse dieses Analyse- und Abstimmungsprozesses wurden nach Ampelanalogie in drei Kategorien zusammengefasst. Differenziert wurde zwischen Siedlungsgebieten in strategisch guter Lage mit größerem Entwicklungspotential, Flächen, die u.a. wegen mangelndem Erschließungsnetz oder erst nach größeren Absiedlungen aktiviert werden könnten und Flächen mit keinem bzw. geringfügigem Entwicklungspotential.

Für tiefergehende Untersuchungen in Hinblick auf perspektivisch städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten sich nach der o.g. Analyse folgende Gebiete im Bezirk Wandsbek mit aktuell im Erbbaurecht vergebenem größeren städtischen Grundbesitz an:

 

ERB- Siedlung - Ostpreußenplatz

Im Umfeld des wichtigen Verkehrsknotenpunktes U-Bahnhof Wandsbek-Gartenstadt liegen zwei größere ERB- Siedlungen. Um dort den aktuellen Anforderungen an zeitgemäße Wohnformen, sowie dem sparsamen Ressourcenverbrauch und der Herausforderung an die Gestaltung des öffentlichen Raumes Rechnung zu tragen, wird in Zusammenarbeit mit den Fachämtern gebietsbezogen die Vergabe einer städtebaulichen Entwicklungsstudie vorbereitet. Basierend darauf kann im Zuge des Planungsprozesses perspektivisch ein nachhaltiges städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Auch hierbei werden die Perspektiven für die betroffenen Erbbaurechtsnehmer zu berücksichtigen sein.

 

ERB-Siedlung - Ellerneck/ Feldlerchenweg/ Lohwisch

Auch für den Siedlungsbereich Ellerneck/Feldlerchenweg/Lohwisch wurde Entwicklungspotenzial erkannt, das in einem nächsten Schritt qualifiziert werden sollte. Im Sinne der Planungssicherheit für die betroffenen Erbbaurechtsnehmer der Siedlung, wird die Bezirksversammlung um eine Prüfung gebeten, inwieweit das aktuelle Arbeitsprogramm zur Bebauungsplanung 2021 zugunsten dieser Entwicklungsplanung angepasst werden könnte. Hier besteht konkretes Interesse der Erbbaurechtsnehmer an zeitnaher Klarheit für die Entwicklungsperspektiven vor Ort.

 

Die aktuell erarbeiteten Abstimmungsergebnisse (s. Anlage) als Handlungsstrategie können in Absprache mit dem Bezirk z.B. dem Planungsausschuss ggf. näher erläutert werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Übersicht EBR-Siedlungen Wandsbek