21-8302.1

Entwässerungsgraben Lehmkoppel Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.02.2024
Ö 9.15
Sachverhalt

 

  • Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion
  • Der Regionalausschuss Rahlstedt fasst in seiner Sitzung vom 24.01.2024 einstimmig u.s. Beschluss:

 

Entwässerungsgräben sollen Regen- und Oberflächenwasser ableiten.

Auf den Flurstücken 2155, 2156 und 239 der Gemarkung Alt-Rahlstedt ist ein Entwässerungsgraben vorhanden, der von Nord nach Süd an den östlichen Flurstücksgrenzen verläuft und in den Straßenbegleitgraben der Lehmkoppel entwässert.

Gemäß Drucksache 21-8034 ist für die Unterhaltung der Grabenabschnitte die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke auf denen das Gewässer verläuft verantwortlich.

r das Flurstück 2156 ist der Landesbetrieb Immobilien und Grundbesitz der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig. Die Flurstücke 2155 und 239 sowie 240 befinden sich im Privatbesitz.

Eine Kontrolle der Entwässerungsgräben durch das Bezirksamt Wandsbek als Wasserbehörde erfolgt nur auf besondere Veranlassung.

Nach Aussage von Anwohnern der Straße Lehmkoppel ist der Entwässerungsgraben entlang der östlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 2155, 2156 und 239 der Gemarkung Alt-Rahlstedt verstopft, sodass von den Anwohnern bei Starkregenereignissen eine Überflutung des Grabens befürchtet wird, welche dann auch die angrenzenden Grundstücke der Straße Lehmkoppel betreffen könnte.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten den Entwässerungsgraben auf den Flurstücken  2155, 2156 und 239 der Gemarkung Alt-Rahlstedt zeitnah zu kontrollieren. Sollte die Kontrolle ergeben, dass der Entwässerungsgraben gereinigt werden muss, wird die zuständige Fachbehörde gebeten die Eigentümer der entsprechenden Flurstücke zu kontaktieren und eine Reinigung des Entwässerungsgrabens zu veranlassen.

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über die Ergebnisse zu informieren.

 

Anhänge

keine Anlage/n